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   VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00753   

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VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00753 (https://dejure.org/2014,21240)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.07.2014 - AN 1 K 13.00753 (https://dejure.org/2014,21240)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - AN 1 K 13.00753 (https://dejure.org/2014,21240)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtschutzbedürfnis einer Klage gegen kommunalabgabenrechtlichen Vorauszahlungsbescheid;Rechtswidrigkeit des Vorauszahlungsbescheides nach endgültiger Herstellung der Verbesserungsmaßnahme

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 01.03.2012 - 20 B 11.1723

    Keine Erledigung des Vorauszahlungsbescheids durch den Erlass des endgültigen,

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00753
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Kläger die Vorausleistungsbeiträge nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt hätte oder wenn die endgültigen Beitragsbescheide bestandskräftig geworden wären (BayVGH, U. v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723; Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Stand Juli 2014, Teil IV Art. 5 Frage 20 Nr. 9; BayVGH U. v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723; U. v. 22.11.1994 - 23 B 91.2280; U. v. 17.7.1997 - 23 B 94.1404).

    Eine Vorauszahlung auf den Verbesserungsbeitrag durfte ab diesem Zeitpunkt nach Art. 5 Abs. 5 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) nicht mehr gefordert werden (BayVGH, U. v. 1.3.2012 - 20 B 11.1723; U. v. 19.5.1995 - 23 B 94.1611; U. v. 16.10.1995 - 23 CS 94.2838; U. v. 20.10.1997 - 23 B 95.2971), auch wenn sie zum Zeitpunkt des Ergehens des Vorauszahlungsbescheides rechtmäßig erhoben worden sein sollte.

    Grundsätzlich ist, da der Vorauszahlungsbescheid rechtsbegründende Wirkung für das Entstehen der Vorauszahlungspflicht (BayVGH, U. v. 1.3.2012, a.a.O.) hat, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Vorauszahlungsbescheides maßgeblich (so auch die bisherige Rechtsprechung des BayVGH, nach der auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides abzustellen war, BayVGH, B. v. 7.11.2007 - 23 CS 07.2775; Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Stand Juli 2014, Teil IV Art. 5 Frage 20 Nr. 9).

    Da der ursprüngliche Bescheid und der Widerspruchsbescheid eine einheitliche Verwaltungsentscheidung darstellen (BayVGH, U. v. 1.3.2012, a.a.O; BVerwG, U. v. 28.2.2002 - 7 C 17/01 = NVwZ 2002, 1252) sind Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vorauszahlungsbescheides bis zum Erlass der Widerspruchsentscheidung zu berücksichtigen.

  • VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00445

    Anschluss einer Gemeinde an Wasserversorgung eines Zweckverbandes ist eine

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00753
    Zur Begründung wurde auf den im Verfahren AN 1 K 13.00445 (endgültige Beitragserhebung zur FlNr. ... der Gemarkung ...) am 20. Juni 2013 eingereichten Schriftsatz Bezug genommen (Bl. 43 ff. der Gerichtsakte).

    Auf das weitere Vorbringen des Klägerbevollmächtigten im Verfahren AN 1 K 13.00445 (Schriftsatz vom 25.6.2014) wird verwiesen.

  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 17.01

    Widerspruchsbescheid; Rücknahme; Ausgangsbehörde; Ermessen.

    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00753
    Da der ursprüngliche Bescheid und der Widerspruchsbescheid eine einheitliche Verwaltungsentscheidung darstellen (BayVGH, U. v. 1.3.2012, a.a.O; BVerwG, U. v. 28.2.2002 - 7 C 17/01 = NVwZ 2002, 1252) sind Änderungen der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Vorauszahlungsbescheides bis zum Erlass der Widerspruchsentscheidung zu berücksichtigen.
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 23 CS 07.2775
    Auszug aus VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00753
    Grundsätzlich ist, da der Vorauszahlungsbescheid rechtsbegründende Wirkung für das Entstehen der Vorauszahlungspflicht (BayVGH, U. v. 1.3.2012, a.a.O.) hat, die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Vorauszahlungsbescheides maßgeblich (so auch die bisherige Rechtsprechung des BayVGH, nach der auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Vorauszahlungsbescheides abzustellen war, BayVGH, B. v. 7.11.2007 - 23 CS 07.2775; Thimet, Kommunalabgaben- und Ortsrecht in Bayern, Stand Juli 2014, Teil IV Art. 5 Frage 20 Nr. 9).
  • VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00445

    Anschluss einer Gemeinde an Wasserversorgung eines Zweckverbandes ist eine

    Gegen diesen und zwei weitere Vorauszahlungsbescheide zu Grundstücken des Klägers (... und ... in ...) ist ein Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Ansbach (AN 1 K 13.00753) anhängig.
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