Rechtsprechung
VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.00947 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Fortsetzungsfeststellungsklage; Inobhutnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 08.08.2011 - 12 ZB 10.974
Jugendhilferecht; Inobhutnahme; Antrag auf Zulassung der Berufung; keine …
Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.00947
Dabei kommt es auf eine Begründung durch das Kind bzw. den Jugendlichen bzw. ob eine solche etwa überzeugt, nicht an (vgl. BayVGH v. 08.08.2011, Az.: 12 ZB 10.974;… juris unter Hinweis auf Wiesner, a.a.O., § 42 Nr. 7).An diesen eindeutig geäußerten Wunsch sind keine weiteren formellen und/oder inhaltlichen Anforderungen zu stellen (so BayVGH v.08.08.2011, a.a.O.).
Insbesondere darf die Inobhutnahme nicht von einer zusätzlichen Gefährdungseinschätzung entsprechend § 42 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VIII abhängig gemacht werden (BayVGH vom 08.08.2011 a.a.O. unter Hinweis auf Trenczek in Münder/Mey-sen/Trenczek, SGB VIII, 6. Auflage, § 42 RdNr. 10).
- VGH Bayern, 04.02.2003 - 12 C 02.1942
Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.00947
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- VGH Bayern, 28.04.2003 - 12 C 03.488
Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.00947
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 1439/88
Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.00947
Prozesskostenhilfe muss danach nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Frage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig erscheint (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.3.1990 - 2 BvR 1439/88). - VGH Bayern, 28.12.2004 - 12 CE 04.2960
Auszug aus VG Ansbach, 15.11.2012 - AN 14 K 12.00947
Als Zeitpunkt der Entscheidungsreife wird grundsätzlich der Zeitpunkt nach Eingang der Behördenakten und der (Klage- bzw. Antrags-)Erwiderung angenommen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.12.2004 - 12 CE 04.2960 u. a.).