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   VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347   

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https://dejure.org/2008,23932
VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347 (https://dejure.org/2008,23932)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14.08.2008 - Au 2 K 07.347 (https://dejure.org/2008,23932)
VG Augsburg, Entscheidung vom 14. August 2008 - Au 2 K 07.347 (https://dejure.org/2008,23932)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Kreuz im Klassenraum;Anspruch eines Lehrers auf Entfernung des Kreuzes nur im atypischen Sonderfall (hier verneint);Praktische Konkordanz zwischen Glaubensfreiheit und Gehorsams-, Loyalitäts- sowie Tolerierungspflicht des Beamten;Analoge Anwendung des Art. 7 Abs. 3 Sätze ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Lehrers auf Entfernung von Kreuzen aus Klassenräumen; Abwägung zwischen (negativer) Glaubensfreiheit und der Gehorsamspflicht und Tolerierungspflicht sowie der Loyalitätspflicht eines Beamten; Verfassungsrechtliche Schranken einer unmittelbaren ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Lehrer muss weiter unter dem Kreuz unterrichten

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Lehrer muss weiter unter dem Kreuz unterrichten

  • spiegel.de (Pressemeldung, 14.08.2008)

    Bayerns Schulen - Die Kreuze bleiben hängen

  • merkur-online.de (Pressebericht, 14.08.2008)

    Lehrer scheitert mit Kruzifix-Klage

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bayerischer Lehrer muss weiter unter dem Kreuz unterrichten - Keine schwerwiegende seelische Belastung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvR 308/69

    Kreuz im Gerichtssaal

    Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347
    Ein solcher Eingriff kann - ungeachtet einer möglichen Rechtfertigung -auch in der Pflicht eines Lehrers zum Unterricht in einem mit einem Kreuz ausgestatteten Klassenraum erkannt werden (BayVGH a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG vom 17.7.1973 BVerfGE 35, 366).

    Die detaillierte Darlegung der inneren Überzeugung ist nicht der einzige Weg, der zur Annahme eines atypischen Sonderfalls führen kann; vielmehr kann sich ein solcher auch aus sonstigen Umständen glaubhaft ergeben (vgl. BVerfG vom 17.7.1973 BVerfGE 35, 366 zum Fall eines jüdischen Rechtsanwaltes mit persönlicher Verfolgungsgeschichte hinsichtlich eines Kreuzes im Gerichtssaal).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347
    Dem "Kruzifix-Beschluss" (BVerfG vom 16.5.1995 BVerfGE 93, 1) lag die Annahme einer Verletzung der negativen Glaubensfreiheit gerade mit Blick auf die Unausweichlichkeit der Situation der betroffenen Schüler zugrunde, die auf Grund der Widerspruchslösung gemäß Art. 7 Abs. 3 Sätze 3 und 4 BayEUG nicht vorliegt; die Offenheit der Schule für die Weltanschauung Andersdenkender ist durch die Widerspruchslösung gewährleistet und das Gebot einer distanzierten Neutralität des Staates wird nicht verletzt (VG Augsburg a.a.O. juris-RdNr. 18 f.; vgl. auch BVerwG a.a.O.).
  • BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

    Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347
    c) Art. 7 Abs. 3 BayEUG ist mit dem Grundgesetz, namentlich mit der (negativen) Glaubensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG, vereinbar (BVerwG vom 21.4.1999 BVerwGE 109, 40 = NJW 1999, 3063 = BayBVl 1999, 663; BayVerfGH vom 1.8.1997 BayVBl 1997, 686; BayVGH a.a.O.), ebenso mit Art. 107 Abs. 1 BV (BayVerfGH a.a.O.).
  • VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96

    Kreuze in Klassenräumen

    Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347
    c) Art. 7 Abs. 3 BayEUG ist mit dem Grundgesetz, namentlich mit der (negativen) Glaubensfreiheit gemäß Art. 4 Abs. 1 GG, vereinbar (BVerwG vom 21.4.1999 BVerwGE 109, 40 = NJW 1999, 3063 = BayBVl 1999, 663; BayVerfGH vom 1.8.1997 BayVBl 1997, 686; BayVGH a.a.O.), ebenso mit Art. 107 Abs. 1 BV (BayVerfGH a.a.O.).
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563

    Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch eines

    Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347
    Obwohl die angestrebte Handlung des Beklagten originär kein Verwaltungsakt ist, führt das gemäß § 126 Abs. 3 BRRG ausnahmsweise durchzuführende Vorverfahren zu einer Förmlichkeit der ablehnenden Verwaltungsentscheidungen, die es aus Sicht des Klägers gebieten lässt, nicht nur die Ausführung des Realakts, sondern auch die gerichtliche Aufhebung der Bescheide zu beantragen (im Ergebnis ebenso BayVGH vom 21.12.2001 NVwZ 2002, 1000 = BayVBl 2002, 400).
  • VGH Bayern, 10.05.2006 - 3 ZB 04.2803
    Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347
    Schließlich ist auffällig, dass der Kläger seinen Antrag zu Beginn des Schuljahres 2006/2007 stellte, also zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachdem ein anderer Lehrer in einem praktisch identischen Fall mit seinem Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Augsburg (a.a.O.) gescheitert war (BayVGH vom 10.5.2006 3 ZB 04.2803) und sich dieser andere Lehrer - aus welchen Gründen auch immer - nicht dazu entschlossen hatte, Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu erheben.
  • VG Augsburg, 15.07.2004 - Au 2 K 04.845
    Auszug aus VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347
    Eine weitere Offenbarung ist auf der Ebene des Eingriffs nichts zu fordern (VG Augsburg vom 15.7.2004 Au 2 K 04.845 juris-RdNr. 15 m.w.N.), zumal der Beklagte dem Kläger insoweit auch nicht substantiiert entgegengetreten ist.
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