Rechtsprechung
VG Augsburg, 22.10.2012 - Au 3 S 12.1270 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,32900) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Sofortvollzug; Inobhutnahme; Entzug des Rechts der Aufenthaltsbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2013, 409
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2007 - 12 B 2702/06
Auszug aus VG Augsburg, 22.10.2012 - Au 3 S 12.1270
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Inobhutnahme bereits durch den Beschluss des Amtsgerichts, der den Antragstellern u. a. das Recht zur Aufenthaltsbestimmung vorläufig entzog, beendet wurde und der Bescheid vom 24. September 2012 damit erledigt ist (so VG Ansbach vom 6.7.2006 Az. AN 14 S 06.01881 ) oder ob die Inobhutnahme über den Beschluss des Amtsgerichts hinaus bestehen bleibt, bis das Kind an die Personensorgeberechtigten zurückgegeben werden kann oder anderweitig Hilfe gewährt wird (…so Röchling in LPK SGB VIII, 3. Auflage 2006, RdNr. 96/97 zu § 42 unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung; offen gelassen OVG Münster vom 28.2.2007 Az. 12 B 2702/06 ). - VG Ansbach, 06.07.2006 - AN 14 S 06.01881
Auszug aus VG Augsburg, 22.10.2012 - Au 3 S 12.1270
Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Inobhutnahme bereits durch den Beschluss des Amtsgerichts, der den Antragstellern u. a. das Recht zur Aufenthaltsbestimmung vorläufig entzog, beendet wurde und der Bescheid vom 24. September 2012 damit erledigt ist (so VG Ansbach vom 6.7.2006 Az. AN 14 S 06.01881 ) oder ob die Inobhutnahme über den Beschluss des Amtsgerichts hinaus bestehen bleibt, bis das Kind an die Personensorgeberechtigten zurückgegeben werden kann oder anderweitig Hilfe gewährt wird (…so Röchling in LPK SGB VIII, 3. Auflage 2006, RdNr. 96/97 zu § 42 unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung; offen gelassen OVG Münster vom 28.2.2007 Az. 12 B 2702/06 ).