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   VG Berlin, 09.02.2021 - 26 K 356.19   

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VG Berlin, 09.02.2021 - 26 K 356.19 (https://dejure.org/2021,6004)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.02.2021 - 26 K 356.19 (https://dejure.org/2021,6004)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Februar 2021 - 26 K 356.19 (https://dejure.org/2021,6004)
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  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.07.2019 - 4 S 26.19

    Prüfungsmaßstab im einstweiligen Anordnungsverfahren; Hinausschieben des

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 26 K 356.19
    Es ist - ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung (vgl. OVG Münster, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2019 - OVG 4 S 26.19 - juris Rn. 11) - zu berücksichtigen, dass dienstliche Interessen vom Dienstherrn in Ausübung des ihm zustehenden Organisationsrechts maßgebend geprägt werden durch verwaltungspolitische bzw. organisatorische Entscheidungen, die nur beschränkter gerichtlicher Überprüfung unterliegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2010 - 1 A 1306/09

    Übernahme von Reisekosten eines Regierungsdirektors für die Benutzung eines

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2021 - 26 K 356.19
    Selbst wenn es sich bei dem Tatbestandsmerkmal des dienstlichen bzw. erheblichen dienstlichen Interesses nach ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 26. November 2010 - 1 A 1306/09 - juris Rn. 38 m.w.N.) um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt, der im Grundsatz der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt, ohne dass dem Dienstherrn insoweit ein Beurteilungsspielraum eröffnet ist, ist die gerichtliche Überprüfbarkeit gegenüber sonstigen unbestimmten Rechtsbegriffen dabei im Ergebnis deutlich eingeschränkt.
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