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   VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23   

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VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23 (https://dejure.org/2024,2850)
VG Bremen, Entscheidung vom 18.01.2024 - 14 K 1538/23 (https://dejure.org/2024,2850)
VG Bremen, Entscheidung vom 18. Januar 2024 - 14 K 1538/23 (https://dejure.org/2024,2850)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 2/16

    Wahlprüfungsbeschwerde des Landeswahlleiters

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23
    Aus der Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 13.09.2016 (St 2/16) ergebe sich eine übliche Fehlerquote von 572 Zählfehlern.

    Aus den Rügen des Einspruchsführers - auf die die Prüfung durch das Wahlprüfungsgericht beschränkt ist (vgl. Austermann in: Schreiber, BWahlG, 11. Aufl. 2021, § 49, Rn. 26; StGH Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 - Urt. 4.

    Nur im Rahmen des so bestimmten Anfechtungsgegenstandes hat das Wahlprüfungsgericht dann den Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.06.1975 - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 11-41, juris Rn. 68; Austermann in: Schreiber, BWahlG, 11. Aufl. 2021, § 49 Rn. 26; StGH Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 - Urt. v. 05.11.2004 - St 3/04 - beide juris).

    Behauptete Verstöße gegen Wahlvorschriften, die nicht substantiiert gerügt wurden, begründen keinen Wahlfehler (StGH Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 - juris Rn. 64).

    Soweit sich der Einspruchsführer auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 13.09.2016 (St 2/16, juris) bezieht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sich aus der im dortigen Wahlprüfungsverfahren wegen des Vorliegens konkreter Wahlfehler erfolgten Nachzählung aller im Wahlbereich Bremerhaven abgegebenen Stimmen nicht wie vorgetragen 572 Zählfehler ergaben, sondern 572 Änderungsbelege erstellt wurden, bei deren Auswertung sich die Zahl der ungültigen Stimmzettel um 3 und die der ungültigen Stimmen um 9 erhöhte.

    Der Staatsgerichtshof führte in dieser Entscheidung aus, Auszählungs- und Verfahrensfehler könnten bei keiner Wahl vollständig ausgeschlossen werden und seien dem Wahlvorgang immanent (Urt. v. 13.09.2016, - St 2/16 -, juris, Rn. 71).

    Zwar ist dem Einspruchsführer zuzustimmen, dass Auszählungsfehler bei jeder Wahl zu unterstellen sein dürften (s.o. unter 2.; vgl. Staatsgerichtshof, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 - juris).

  • StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04

    Zum Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf und zum

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23
    05.11.2004 - St 3/04 - beide juris) - ergeben sich keine Hinweise auf das Vorliegen von Wahlfehlern.

    Nur im Rahmen des so bestimmten Anfechtungsgegenstandes hat das Wahlprüfungsgericht dann den Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.06.1975 - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 11-41, juris Rn. 68; Austermann in: Schreiber, BWahlG, 11. Aufl. 2021, § 49 Rn. 26; StGH Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 - Urt. v. 05.11.2004 - St 3/04 - beide juris).

  • StGH Bremen, 13.08.2020 - St 3/19
    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23
    Der Staatsgerichtshof hat mit Urteil vom 13.08.2020 (St 3/19, juris) festgestellt, dass die Auszählung der bei der Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft abgegebenen Papierstimmzettel unter Verwendung eines elektronischen Datenverarbeitungsprogramms keinen Wahlfehler begründete.
  • VG Bremen, 07.11.2023 - 14 K 1542/23

    Wahlprüfung, Öffentlichkeitsgrundsatz des § 30a BremWahlG nicht verletzt

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23
    Zudem enthält die Software eine Schnittstelle gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 2 BremLWO, die den Export der erfassten Daten in ein anderes Programm, insbesondere ein Tabellenkalkulationsprogramm ermöglicht, so dass dort unabhängig von der Erfassungssoftware eine zweite Berechnung erfolgen und eine eigenständige speicher- und druckfähige Prüfliste erstellt werden kann (vgl. Wahlprüfungsgericht, Beschl. v. 07.11.2023, 14 K 1542/23).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23
    Das im Wahlprüfungsrecht enthaltene Substantiierungsgebot soll sicherstellen, dass die sich auf der Grundlage der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses ergebende Zusammensetzung des Parlaments nicht vorschnell in Frage gestellt wird und dadurch Zweifel an seiner Rechtmäßigkeit geweckt werden (BVerfG, Beschl. v. 12.12.1991 - 2 BvR 562/91 -, BVerfGE 85, 148-164, juris Rn. 39).
  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23
    Nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs (Urt. v. 22.05.2008 - St 1/07, juris Rn. 95) reicht die bloße Tatsache eines knappen Wahlergebnisses nicht aus, die Integrität des Wahlprozesses unsubstantiiert in Frage zu stellen.
  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23
    Nur im Rahmen des so bestimmten Anfechtungsgegenstandes hat das Wahlprüfungsgericht dann den Tatbestand, auf den die Anfechtung gestützt wird, von Amts wegen zu erforschen und alle auftauchenden rechtserheblichen Tatsachen zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 03.06.1975 - 2 BvC 1/74 -, BVerfGE 40, 11-41, juris Rn. 68; Austermann in: Schreiber, BWahlG, 11. Aufl. 2021, § 49 Rn. 26; StGH Bremen, Urt. v. 13.09.2016 - St 2/16 - Urt. v. 05.11.2004 - St 3/04 - beide juris).
  • OVG Bremen, 17.01.2024 - 1 B 22/24

    Streitigkeit um die Besetzung des Wahlprüfungsgerichts - Freies Mandat;

    Auszug aus VG Bremen, 18.01.2024 - 14 K 1538/23
    Der Beteiligte zu 3. hat mit Schriftsatz vom 21.9.2023 eine Besetzungsrüge erhoben, welche er unter dem 24.1.2024 wieder zurückgenommen hat, nachdem das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen mit Beschluss vom 17.1.2024 (1 B 22/24) ausgeführt hatte, dass bei der Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsgerichts durch die Stadtverordnetenversammlung den sich aus § 47 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 Satz 3 BremWahlG ergebenden Anforderungen ausreichend Rechnung getragen worden sei.
  • VG Bremen, 08.01.2024 - 1 V 13/24

    Antrag des Landeswahlleiters auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    In einem von der Partei Bündnis 90/Die Grünen anhängig gemachten Wahlprüfungsverfahren (14 K 1538/23) erhob der Antragsteller als Verfahrensbeteiligter mit Schreiben vom 21.09.2023 daraufhin eine Besetzungsrüge.

    Er habe auch ein Rechtsschutzbedürfnis, da er an dem Wahlprüfungsverfahren 14 K 1538/23 beteiligt worden sei und das Wahlprüfungsgericht aufgrund der nicht ordnungsgemäßen Besetzung nicht entscheiden könne.

    Der Antragsteller hat von seinem Einspruchsrecht im hiesigen Fall keinen Gebrauch gemacht und das Verfahren 14 K 1538/23 vor dem Wahlprüfungsgericht nicht initiiert.

  • VG Bremen, 12.01.2024 - 1 V 68/24

    Besetzung des Wahlprüfungsgerichts, 1 V 68/24 Beschluss vom 12.01.2024 -

    In einem von der Partei Bündnis 90/Die Grünen anhängig gemachten Wahlprüfungsverfahren (14 K 1538/23) erhob der Landeswahlleiter mit Schreiben vom 21.09.2023 eine Besetzungsrüge.
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