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   VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23   

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VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23 (https://dejure.org/2023,23007)
VG Cottbus, Entscheidung vom 04.08.2023 - 3 L 98/23 (https://dejure.org/2023,23007)
VG Cottbus, Entscheidung vom 04. August 2023 - 3 L 98/23 (https://dejure.org/2023,23007)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
    Zentrales Anliegen des Waffengesetzes ist es zwar, den Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Waffenbesitzern zu verstärken, d. h. das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko zu minimieren und nur bei Personen hinzunehmen, die das Vertrauen verdienen, in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst mit der Waffe umzugehen (st. Rspr., siehe BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2007 - 6 C 24/06 -, juris, Rn. 65; vom 30. September 2009 - 6 C 29/08 -, juris, Rn. 17 und vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - juris, Rn. 16.).
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
    Zentrales Anliegen des Waffengesetzes ist es zwar, den Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Waffenbesitzern zu verstärken, d. h. das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko zu minimieren und nur bei Personen hinzunehmen, die das Vertrauen verdienen, in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst mit der Waffe umzugehen (st. Rspr., siehe BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2007 - 6 C 24/06 -, juris, Rn. 65; vom 30. September 2009 - 6 C 29/08 -, juris, Rn. 17 und vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - juris, Rn. 16.).
  • BVerwG, 30.09.2009 - 6 C 29.08

    Waffenschein, Unzuverlässigkeit, verfassungsfeindliche Bestrebungen,

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
    Zentrales Anliegen des Waffengesetzes ist es zwar, den Schutz der Allgemeinheit vor unzuverlässigen Waffenbesitzern zu verstärken, d. h. das mit jedem Waffenbesitz verbundene Risiko zu minimieren und nur bei Personen hinzunehmen, die das Vertrauen verdienen, in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und verantwortungsbewusst mit der Waffe umzugehen (st. Rspr., siehe BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2007 - 6 C 24/06 -, juris, Rn. 65; vom 30. September 2009 - 6 C 29/08 -, juris, Rn. 17 und vom 19. Juni 2019 - 6 C 9/18 - juris, Rn. 16.).
  • VG Köln, 08.09.2022 - 20 K 3080/21

    Mitglied des AfD-"Flügels" ist waffenrechtlich unzuverlässig

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
    Das Gericht verkennt dabei nicht, dass neben Herrn A ... als ein Exponent des ehemaligen "Flügels" (VG Köln, Urteil vom 8. September 2022 - 20 K 3080/21 - juris, Rn. 10) bei der Veranstaltung wohl auch Personen anwesend waren, welche dem erwiesen rechtsextremistischen thüringischen AfD-Landesverband (Verfassungsschutzbericht des Freistaats Thüringen für das Jahr 2021, Seite 14, https://verfassungsschutz.thueringen.de/fileadmin/Verfassungsschutz/AU23-00215_Verfassungsschutzbericht_Ansicht.pdf, zuletzt aufgerufen am 1. August 2023) angehören.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2023 - 3 M 13/23

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Mitglieds einer Partei, die vom

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
    (1) Schon seinem Wortlaut nach setzt § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und c) voraus, dass das Verfolgen von Bestrebungen im Sinne der Vorschrift feststeht ("verfolgt oder verfolgt hat"), während hinsichtlich der betreffenden (Einzel-)Person der tatsachenbegründete Verdacht einer Mitgliedschaft bzw. der Unterstützung ausreicht (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) WaffG: "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen" (so auch VG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 212/22 MD - juris, Rn. 19 und dem nachgehend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris, Rn. 10 m. w. N.; VG Regensburg, Beschluss vom 7. März 2022 - RO 4 S 22.28 -, juris, Rn. 37; siehe auch Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 29a; Steindorf/Papsthart, 11. Aufl. 2022, WaffG § 5 Rn. 54)).
  • VG Düsseldorf, 07.03.2023 - 22 K 7087/20

    Widerruf Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit, Mitgliedschaft und

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
    Daran fehlt es und wird vom Antragsgegner in seinen Ausführungen ebenso nicht berücksichtigt wie in der von ihm zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 - juris, Rn. 68 ff.).
  • VG Magdeburg, 28.02.2023 - 1 B 212/22

    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in der AfD

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
    (1) Schon seinem Wortlaut nach setzt § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und c) voraus, dass das Verfolgen von Bestrebungen im Sinne der Vorschrift feststeht ("verfolgt oder verfolgt hat"), während hinsichtlich der betreffenden (Einzel-)Person der tatsachenbegründete Verdacht einer Mitgliedschaft bzw. der Unterstützung ausreicht (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) WaffG: "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen" (so auch VG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 212/22 MD - juris, Rn. 19 und dem nachgehend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris, Rn. 10 m. w. N.; VG Regensburg, Beschluss vom 7. März 2022 - RO 4 S 22.28 -, juris, Rn. 37; siehe auch Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 29a; Steindorf/Papsthart, 11. Aufl. 2022, WaffG § 5 Rn. 54)).
  • VG Regensburg, 07.03.2022 - RO 4 S 22.28

    Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebende Wirkung einer Klage gegen

    Auszug aus VG Cottbus, 04.08.2023 - 3 L 98/23
    (1) Schon seinem Wortlaut nach setzt § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b) und c) voraus, dass das Verfolgen von Bestrebungen im Sinne der Vorschrift feststeht ("verfolgt oder verfolgt hat"), während hinsichtlich der betreffenden (Einzel-)Person der tatsachenbegründete Verdacht einer Mitgliedschaft bzw. der Unterstützung ausreicht (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) WaffG: "Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen" (so auch VG Magdeburg, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 1 B 212/22 MD - juris, Rn. 19 und dem nachgehend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris, Rn. 10 m. w. N.; VG Regensburg, Beschluss vom 7. März 2022 - RO 4 S 22.28 -, juris, Rn. 37; siehe auch Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 29a; Steindorf/Papsthart, 11. Aufl. 2022, WaffG § 5 Rn. 54)).
  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1695

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

    Das Verfolgen von Bestrebungen im Sinne der Vorschrift muss für die zuständige Behörde und gegebenenfalls für das zuständige Gericht feststehen; es genügt nicht, dass lediglich Tatsachen die Annahme der Verfolgung rechtfertigen (so auch OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 10 ff.; VG Gera, B.v. 10.8.2023 - 1 E 564/23 Ge - juris Rn. 24 ff.; VG Cottbus, B.v. 4.8.2023 - 3 L 98/23 - juris Rn. 13 ff.; VG Dresden, B.v. 14.10.2022 - 6 L 658/22 - juris Rn. 13; VG Regensburg, B.v. 7.3.2022 - RO 4 S 22.28 - juris Rn. 37; Nitschke, NVwZ 2023, 814 ff.; a.A. OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.10.2023 - OVG 6 S 44/23 - juris Rn. 3; VG Düsseldorf, U.v. 7.3.2023 - 20 K 7087/20 - juris Rn. 70 ff.; VG Köln, U.v. 8.9.2022 - 20 K 3080/21 - juris Rn. 69; wohl auch Wiegand, NVwZ 2023, 1211/1216).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1408/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in der Prepper-Gruppe NORD KREUZ

    Ob hingen auch im Falle des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b und c WaffG ein tatsachengestützter Verdacht einer solchen Bestrebung genügt oder aber der tatsachengestützte Verdacht lediglich hinsichtlich der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer Vereinigung, die solche Bestrebungen erwiesenermaßen verfolgt, genügt, kann dahinstehen (vgl. hierzu etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 70; vgl. dagegen OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris; Überblick zum Streitstand etwa bei VG Cottbus, Beschluss vom 4. August 2023 - 3 L 98/23 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VGH Bayern, 16.11.2023 - 24 CS 23.1709

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Das Verfolgen von Bestrebungen im Sinne der Vorschrift muss für die zuständige Behörde und gegebenenfalls für das zuständige Gericht feststehen; es genügt nicht, dass lediglich Tatsachen die Annahme der Verfolgung rechtfertigen (so auch OVG LSA, B.v. 24.4.2023 - 3 M 13/23 - juris Rn. 10 ff.; VG Gera, B.v. 10.8.2023 - 1 E 564/23 Ge - juris Rn. 24 ff.; VG Cottbus, B.v. 4.8.2023 - 3 L 98/23 - juris Rn. 13 ff.; VG Dresden, B.v. 14.10.2022 - 6 L 658/22 - juris Rn. 13; VG Regensburg, B.v. 7.3.2022 - RO 4 S 22.28 - juris Rn. 37; Nitschke, NVwZ 2023, 814 ff.; a.A. OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.10.2023 - OVG 6 S 44/23 - juris Rn. 3; VG Düsseldorf, U.v. 7.3.2023 - 20 K 7087/20 - juris Rn. 70 ff.; VG Köln, U.v. 8.9.2022 - 20 K 3080/21 - juris Rn. 69; wohl auch Wiegand, NVwZ 2023, 1211/1216).
  • VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1277/21

    Waffenverbot wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer sog. "Prepper-Gruppe"

    Ob hingegen auch im Falle des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b und c WaffG ein tatsachengestützter Verdacht einer solchen Bestrebung genügt oder aber der tatsachengestützte Verdacht lediglich hinsichtlich der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer Vereinigung, die solche Bestrebungen erwiesenermaßen verfolgt, genügt, kann dahinstehen (vgl. hierzu etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 70; vgl. dagegen OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris; Überblick zum Streitstand etwa bei VG Cottbus, Beschluss vom 4. August 2023 - 3 L 98/23 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 126/22

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: Unzuverlässigkeit bei mutmaßlicher

    Ob hingegen auch im Falle des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b und c WaffG ein tatsachengestützter Verdacht einer solchen Bestrebung genügt oder aber der tatsachengestützte Verdacht lediglich hinsichtlich der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer Vereinigung, die solche Bestrebungen erwiesenermaßen verfolgt, genügt, kann dahinstehen (vgl. hierzu etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 70; vgl. dagegen OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris; Überblick zum Streitstand etwa bei VG Cottbus, Beschluss vom 4. August 2023 - 3 L 98/23 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG Schwerin, 07.12.2023 - 3 A 1162/22

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis: Unzuverlässigkeit bei mutmaßlicher

    Ob hingen auch im Falle des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b und c WaffG ein tatsachengestützter Verdacht einer solchen Bestrebung genügt oder aber der tatsachengestützte Verdacht lediglich hinsichtlich der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer Vereinigung, die solche Bestrebungen erwiesenermaßen verfolgt, genügt, kann dahinstehen (vgl. hierzu etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 70; vgl. dagegen OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris; Überblick zum Streitstand etwa bei VG Cottbus, Beschluss vom 4. August 2023 - 3 L 98/23 -, juris Rn. 14 ff.).
  • VG Schwerin, 15.11.2023 - 3 A 1603/21

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in

    Ob hingegen auch im Falle des § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b und c WaffG ein tatsachengestützter Verdacht einer solchen Bestrebung genügt oder aber der tatsachengestützte Verdacht lediglich hinsichtlich der Mitgliedschaft in oder Unterstützung einer Vereinigung, die solche Bestrebungen erwiesenermaßen verfolgt, genügt, kann dahinstehen (vgl. hierzu etwa VG Düsseldorf, Urteil vom 7. März 2023 - 22 K 7087/20 -, juris Rn. 70; vgl. dagegen OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. April 2023 - 3 M 13/23 -, juris; Überblick zum Streitstand etwa bei VG Cottbus, Beschluss vom 4. August 2023 - 3 L 98/23 -, juris Rn. 14 ff.).
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