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   VG Cottbus, 11.09.2017 - 3 L 456/17   

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VG Cottbus, 11.09.2017 - 3 L 456/17 (https://dejure.org/2017,34088)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11.09.2017 - 3 L 456/17 (https://dejure.org/2017,34088)
VG Cottbus, Entscheidung vom 11. September 2017 - 3 L 456/17 (https://dejure.org/2017,34088)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Saarlouis, 12.08.2015 - 3 L 816/15

    Aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrags;

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2017 - 3 L 456/17
    Der im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens zum Aktenzeichen 3 L 816/15 thematisierte Anhörungsmangel wurde zwischenzeitlich im Rahmen des Widerspruchsverfahrens geheilt, § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG.

    Zu der Problematik der Auswahl des Ordnungspflichtigen hat sich die Kammer in dem Beschluss in der Sache 3 L 816/15 mit Blick auf die noch ausstehende Durchführung des Widerspruchsverfahrens nicht abschließend verhalten.

    Vielmehr ist - mit Blick auf die gefahrenabwehrende Zielsetzung der Trinkwasserverordnung - der rechtliche und tatsächliche Zugriff auf die Wasserversorgungsanlage maßgeblich, welcher die Entscheidung über die Verwendung des aus dieser Anlage stammenden Wassers oder die Möglichkeit der erforderlichen Überwachung eröffnet (vgl. Beschluss der Kammer in der Sache 3 L 816/15).

    Hinsichtlich der materiellen Rechtmäßigkeit der Ordnungsverfügung im Übrigen wird vollumfänglich auf die Ausführungen in dem Beschluss zum Verfahren zwischen den Beteiligten zum Aktenzeichen 3 L 816/15 gem. § 117 Abs. 5 VwGO analog Bezug genommen.

    Wie unter dem Abschnitt 2.a im Beschluss (3 L 816/15) ausgeführt, begegnet die in Ziffer 1. der Ordnungsverfügung erklärte und bis zum 30. November 2024 befristete Duldung der Grenzwertüberschreitung für die Parameter Eisen und Mangan keinen Bedenken.

    Gleiches gilt für die Anordnungen in Ziffern 2. bis 4. des Bescheides (siehe hierzu Abschnitte 2.b, 2.c und 2.d im Beschluss zur Sache 3 L 816/15).

    Zu den Regelungen in Ziffern 7. und 8. wird auf die Ausführungen in dem Abschnitt 2.f des Beschlusses in der Sache 3 L 816/15 Bezug genommen.

    Die streitige Ordnungsverfügung entspricht außerdem dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht festzustellen (Abschnitt 2.g 3 L 816/15).

  • AG Saarbrücken, 25.01.2017 - 4 C 418/16

    Dingliches Wohnrecht: Umfang der Erhaltungs- und Instandsetzungspflichten von

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2017 - 3 L 456/17
    Die verfahrensgegenständlichen Überprüfungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz stellen demgegenüber eine außerordentliche Vorsorgemaßnahme dar, die nicht bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu erwarten sind (vgl. etwa zur Erneuerung unsicher gewordener Elektroinstallation: BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 -, juris; vgl. zum Totalausfall einer Gastherme, AG Saarbrücken, Urteil vom 25. Januar 2017 - 4 C 418/16 (o4) -, juris).
  • BGH, 13.07.2005 - VIII ZR 311/04

    Instandhaltungspflicht des Nießbrauchers/Vermieters einer Sache gegenüber dem

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2017 - 3 L 456/17
    Die verfahrensgegenständlichen Überprüfungspflichten nach dem Infektionsschutzgesetz stellen demgegenüber eine außerordentliche Vorsorgemaßnahme dar, die nicht bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu erwarten sind (vgl. etwa zur Erneuerung unsicher gewordener Elektroinstallation: BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - VIII ZR 311/04 -, juris; vgl. zum Totalausfall einer Gastherme, AG Saarbrücken, Urteil vom 25. Januar 2017 - 4 C 418/16 (o4) -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - 13 B 452/15

    Durchsetzen einer Ordnungsverfügung bzgl. Legionellen im Trinkwasser einer

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2017 - 3 L 456/17
    Es geht letztlich darum, den verantwortlichen Betreiber der Anlage zu bestimmen und eine effektive Gefahrenabwehr im Sinne der Trinkwasserverordnung zu ermöglichen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 13 B 452/15 -, juris Rn. 6).
  • LG Stade, 17.05.2006 - 5 S 95/05

    Anspruch des Eigentümers gegen den dinglich Wohnungsberechtigten auf Duldung von

    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2017 - 3 L 456/17
    Auch in diesem Falle hat der Eigentümer einen Zutrittsgewährungs- und Duldungsanspruch aus §§ 1093, 1044 BGB für die Durchführung sog. "außergewöhnlicher Unterhaltungsmaßnahmen" (vgl.LG Stade, Urteil vom 17. Mai 2006 - 5 S 95/05 -, juris Rn. 3 ff.).
  • OVG Sachsen, 29.08.2007 - A 3 B 331/04
    Auszug aus VG Cottbus, 11.09.2017 - 3 L 456/17
    In Ansehung der gesetzlichen Entscheidung in § 16 Abs. 8, § 39 Abs. 2 Satz 2 IfSG für die sofortige Vollziehbarkeit von Maßnahmen der Gesundheitsämter zur Durchsetzung der Vorgaben der Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs in der Hauptsache lediglich dann geboten, wenn dieser offensichtlich oder doch zumindest mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben wird oder - wofür hier allerdings nichts ersichtlich ist - sonstige atypische Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Aussetzung der Vollziehung der Maßnahme zu rechtfertigen vermögen (vgl. OVG für das Land Brandenburg, Beschlüsse vom 14. März 2005 3 B 331/04 und vom 15. November 2004 3 B 397/03 ).
  • VGH Hessen, 28.09.2023 - 4 B 1054/23

    Wasserrechtliche Anordnung nach § 9 TrinkwV (Fassung vom 10.03.2016) - richtiger

    Mit Blick auf die gefahrenabwehrende Zielsetzung der Trinkwasserverordnung ist der rechtliche und tatsächliche Zugriff auf die Wasserversorgungsanlage maßgeblich (VG Cottbus, Beschluss vom 11. September 2017 - 3 L 456/17 -, juris Rdnr. 7; ähnlich: Sosnitza, ebenda).
  • VG Regensburg, 26.06.2020 - RN 5 K 19.1819

    Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage

    Etwa in Situationen eines Pacht- oder Mietverhältnisses mit entsprechenden Instandsetzungs- oder Instandhaltungspflichten des Vermieters kann es geboten sein, die letztgenannten als Ordnungspflichtige heranzuziehen (VG Cottbus, B. v. 11.9.2017 - 3 L 456/17, juris, Rn. 7).
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