Rechtsprechung
   VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 L 179/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,18262
VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 L 179/23 (https://dejure.org/2023,18262)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29.06.2023 - 3 L 179/23 (https://dejure.org/2023,18262)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29. Juni 2023 - 3 L 179/23 (https://dejure.org/2023,18262)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,18262) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.06.2013 - 10 M 41.13

    Untersagung der Nutzung eines Wochenendhauses zum dauerhaften Wohnen bei hohem

    Auszug aus VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 L 179/23
    Die geltend gemachten besonderen persönlichen Gründe, die im Vollstreckungsverfahren zu berücksichtigen sind (vgl, OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. Juni 2013 - OVG 10 M 41.13 -, juris, Rn. 8), hat der Antragsgegner eingestellt und sich im Rahmen einer nicht zu beanstandenden Abwägung für eine Fortführung des ordnungsbehördlichen Verfahrens entschieden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 3 M 479/15

    Versiegelung als Mittel der Verwaltungsvollstreckung in Baurecht; Statthaftigkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 L 179/23
    Die Versiegelung bedarf daher keiner vorherigen Androhung gemäß § 27 VwVGBbg (so bereits: Beschl. d. Kammer v. 28. Juli 2020 - VG 3 L 282/20 -, juris, Rn. 22; zur dortigen vergleichbaren Landesregelung: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 17. April 2018 - 3 M 479/15 -, juris; Reimus, a.a.O., Rn. 24 zu § 80, m.w.N.).
  • VG Cottbus, 28.07.2020 - 3 L 282/20
    Auszug aus VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 L 179/23
    Die Versiegelung bedarf daher keiner vorherigen Androhung gemäß § 27 VwVGBbg (so bereits: Beschl. d. Kammer v. 28. Juli 2020 - VG 3 L 282/20 -, juris, Rn. 22; zur dortigen vergleichbaren Landesregelung: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 17. April 2018 - 3 M 479/15 -, juris; Reimus, a.a.O., Rn. 24 zu § 80, m.w.N.).
  • VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10

    Befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gefahr für Leben und

    Auszug aus VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 L 179/23
    Dabei kann vom Schuldner erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit möglichst auszuschließen (vgl. zu einer Ersatzvornahme: VG Weimar, Beschl. v. 11. November 2010 - 1 E 947/10 We -, juris, Rn. 26, m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht