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   VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22   

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VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22 (https://dejure.org/2023,29561)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27.09.2023 - 6 K 1721/22 (https://dejure.org/2023,29561)
VG Freiburg, Entscheidung vom 27. September 2023 - 6 K 1721/22 (https://dejure.org/2023,29561)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBesGBW § 31; LBesGBW § 32; ArchG § 4
    Berücksichtigungsfähige Vordienstzeiten; Hauptberufliche Tätigkeit; Ausbildung; Architektin im Praktikum

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Praktikum ist keine hauptberufliche Tätigkeit!

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2018 - 4 S 1462/17

    Besoldung von Beamten - Neufestsetzung des Beginns des Aufstiegs in den

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
    Da die Festsetzung der Erfahrungsstufen und ihre Berechnung die dauerhafte und verlässliche Grundlage für die Höhe der Besoldung bilden, ist hierfür - jedenfalls grundsätzlich - maßgeblich auf die Gesetzeslage zu dem Zeitpunkt abzustellen, an dem die erste Ernennung des Beamten wirksam wird und sein Anspruch auf Dienstbezüge erstmals entstanden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.07.2018 - 4 S 1462/17 - juris Rn. 22 sowie vom 23.03.2023 - 4 S 1892/22 - juris Rn. 17).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage der Hauptberuflichkeit der nach § 32 Abs. 1 Satz 2 LBesGBW berücksichtigungsfähigen Zeiten ist die Sach- und Rechtslage zu dem in § 31 Abs. 3 Satz 1 LBesGBW genannten Zeitpunkt, mithin der gesetzlich bestimmte Zeitpunkt des Beginns des Aufsteigens in den Stufen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.07.2018 - 4 S 1462/17 - juris Leitsatz und Rn. 22 ff.).

    Hieran anknüpfend geht auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg davon aus, dass für die Hauptberuflichkeit, unabhängig davon, ob dabei von einem landesbeamtenrechtlich einheitlichen oder von einem speziellen besoldungsrechtlichen Begriff auszugehen ist, eine Tätigkeit zu fordern ist, die in dem anzurechnenden Zeitraum den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit dargestellt hat, d.h. in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht hat, und entgeltlich ausgeübt wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.07.2018 - 4 S 1462/17 - juris Rn. 26 f. sowie vom 23.03.2023 - 4 S 1892/22 - juris Rn. 22, jeweils m.w.N.; siehe etwa auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2022 - 1 A 2148/20 - juris Rn. 34).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2023 - 4 S 1892/22

    Beamtenrechtliche Erfahrungsstufenfeststellung; vordienstliche unterhälftige

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
    Da die Festsetzung der Erfahrungsstufen und ihre Berechnung die dauerhafte und verlässliche Grundlage für die Höhe der Besoldung bilden, ist hierfür - jedenfalls grundsätzlich - maßgeblich auf die Gesetzeslage zu dem Zeitpunkt abzustellen, an dem die erste Ernennung des Beamten wirksam wird und sein Anspruch auf Dienstbezüge erstmals entstanden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.07.2018 - 4 S 1462/17 - juris Rn. 22 sowie vom 23.03.2023 - 4 S 1892/22 - juris Rn. 17).

    Dementsprechend ist § 32 Abs. 4 LBesGBW auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2023 - 4 S 1892/22 - juris Rn. 26 ff.).

    Hieran anknüpfend geht auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg davon aus, dass für die Hauptberuflichkeit, unabhängig davon, ob dabei von einem landesbeamtenrechtlich einheitlichen oder von einem speziellen besoldungsrechtlichen Begriff auszugehen ist, eine Tätigkeit zu fordern ist, die in dem anzurechnenden Zeitraum den Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit dargestellt hat, d.h. in der Regel den überwiegenden Teil der Arbeitskraft beansprucht hat, und entgeltlich ausgeübt wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 09.07.2018 - 4 S 1462/17 - juris Rn. 26 f. sowie vom 23.03.2023 - 4 S 1892/22 - juris Rn. 22, jeweils m.w.N.; siehe etwa auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.12.2022 - 1 A 2148/20 - juris Rn. 34).

  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 25.16

    Beamter; Beteiligungsrecht; Deckung des Personalbedarfs; Einstellung;

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
    Darüber hinaus sieht die Kammer Tätigkeiten, die ihren Schwerpunkt in der Ausbildung selbst haben, nicht als hauptberufliche Tätigkeiten i.S.d. §§ 31, 32 LBesGBW an (ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 01.01.2017 - 1 K 5435/15 - n.v.; siehe zu § 28 BBesG: BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 2 C 25.16 - juris Rn. 14; siehe zu § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG: BVerwG, Beschluss vom 05.05.2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 9; siehe zu § 6 BBesG: BVerwG, Urteil vom 22.02.1972 - VI B 52.71 - Buchholz 235 § 6 BBesG Nr. 17 sowie Leitsatz bei juris, wonach Ausbildung und hauptberufliche Tätigkeit einander ausschließen).

    Berufserfahrung kann aber nur im Beruf und nicht in der Berufsausbildung erworben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 2 C 25.16 - juris Rn. 14), so dass der Ausbildung zuzuordnende Tätigkeiten nicht unter den Begriff der hauptberuflichen Tätigkeit fallen.

  • BVerwG, 05.03.2019 - 2 B 36.18

    Anerkennung einer dreijährigen Ausbildung zum Beratungsanwärter an der

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
    Die hauptberufliche Tätigkeit ist durch diese Merkmale von einer Tätigkeit abzugrenzen, die die Arbeitskraft nur nebenbei beansprucht oder neben einer hauptberuflichen Tätigkeit nur als Nebentätigkeit, Nebenamt oder Nebenbeschäftigung ausgeübt werden kann (vgl. zu § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG BVerwG, Urteil vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19 und Beschluss vom 05.03.2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 9; siehe zum BBesG: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, August 2017, § 28 BBesG Rn. 77 sowie Kuhlmey, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 209. AL November 2018, § 28 BBesG Rn. 16 bis 18, jeweils m.w.N.).

    Darüber hinaus sieht die Kammer Tätigkeiten, die ihren Schwerpunkt in der Ausbildung selbst haben, nicht als hauptberufliche Tätigkeiten i.S.d. §§ 31, 32 LBesGBW an (ebenso VG Sigmaringen, Urteil vom 01.01.2017 - 1 K 5435/15 - n.v.; siehe zu § 28 BBesG: BVerwG, Urteil vom 14.12.2017 - 2 C 25.16 - juris Rn. 14; siehe zu § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG: BVerwG, Beschluss vom 05.05.2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 9; siehe zu § 6 BBesG: BVerwG, Urteil vom 22.02.1972 - VI B 52.71 - Buchholz 235 § 6 BBesG Nr. 17 sowie Leitsatz bei juris, wonach Ausbildung und hauptberufliche Tätigkeit einander ausschließen).

  • VG Köln, 20.01.2022 - 15 K 191/19
    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
    Keine hauptberuflichen Tätigkeiten sind daher auch solche entgeltlichen Beschäftigungen, die vorrangig der Erlangung praktischer Erfahrungen und Fertigkeiten bei der Anwendung theoretisch erlernter Kenntnisse dienen (vgl. Kuhlmey, in Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 209. AL November 2018, § 28 BBesG Rn. 17 sowie VG Köln, Urteil vom 20.01.2022 - 15 K 191/19 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
    Die hauptberufliche Tätigkeit ist durch diese Merkmale von einer Tätigkeit abzugrenzen, die die Arbeitskraft nur nebenbei beansprucht oder neben einer hauptberuflichen Tätigkeit nur als Nebentätigkeit, Nebenamt oder Nebenbeschäftigung ausgeübt werden kann (vgl. zu § 10 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG BVerwG, Urteil vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 - juris Rn. 19 und Beschluss vom 05.03.2019 - 2 B 36.18 - juris Rn. 9; siehe zum BBesG: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, August 2017, § 28 BBesG Rn. 77 sowie Kuhlmey, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 209. AL November 2018, § 28 BBesG Rn. 16 bis 18, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2001 - 3 C 35.00

    Approbation als Arzt; Arzt im Praktikum; Ausbildung im Ausland; Gleichwertigkeit

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
    Dies ist vergleichbar mit dem früher für Ärzte und Ärztinnen vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitt in Form einer praktischen Tätigkeit als Arzt im Praktikum, welche vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung als Teil der Ausbildung und gerade nicht als hauptberufliche Tätigkeit angesehen wurde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.05.1991 - 6 P 10.89 - juris Rn. 15, vom 19.07.1995 - 3 B 32.95 - juris sowie Urteil vom 14.06.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn. 19; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 - juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2003 - 1 A 1038/01.PVL - juris).
  • BVerwG, 15.05.1991 - 6 P 10.89

    Weiterbildung approbierter Ärzte - Berufsausbildung - Personalvertretungsrecht -

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
    Dies ist vergleichbar mit dem früher für Ärzte und Ärztinnen vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitt in Form einer praktischen Tätigkeit als Arzt im Praktikum, welche vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung als Teil der Ausbildung und gerade nicht als hauptberufliche Tätigkeit angesehen wurde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.05.1991 - 6 P 10.89 - juris Rn. 15, vom 19.07.1995 - 3 B 32.95 - juris sowie Urteil vom 14.06.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn. 19; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 - juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2003 - 1 A 1038/01.PVL - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - 1 A 1038/01

    Mitbestimmungsrecht des bei einem Universitätsklinikum gebildeten Personalrats

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
    Dies ist vergleichbar mit dem früher für Ärzte und Ärztinnen vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitt in Form einer praktischen Tätigkeit als Arzt im Praktikum, welche vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung als Teil der Ausbildung und gerade nicht als hauptberufliche Tätigkeit angesehen wurde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.05.1991 - 6 P 10.89 - juris Rn. 15, vom 19.07.1995 - 3 B 32.95 - juris sowie Urteil vom 14.06.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn. 19; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 - juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2003 - 1 A 1038/01.PVL - juris).
  • BVerwG, 19.07.1995 - 3 B 32.95

    Berufsrecht - Ärzte: Verfassungsmäßigkeit des Arztes im Praktikum

    Auszug aus VG Freiburg, 27.09.2023 - 6 K 1721/22
    Dies ist vergleichbar mit dem früher für Ärzte und Ärztinnen vorgeschriebenen Ausbildungsabschnitt in Form einer praktischen Tätigkeit als Arzt im Praktikum, welche vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung als Teil der Ausbildung und gerade nicht als hauptberufliche Tätigkeit angesehen wurde (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15.05.1991 - 6 P 10.89 - juris Rn. 15, vom 19.07.1995 - 3 B 32.95 - juris sowie Urteil vom 14.06.2001 - 3 C 35.00 - juris Rn. 19; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 - juris und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30.07.2003 - 1 A 1038/01.PVL - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2022 - 1 A 2148/20

    Stufenfestsetzung; Richter; Promotionsstudium; Wissenschaftlicher; Mitarbeiter;

  • BVerwG, 22.02.1972 - VI B 52.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Einstellung von AiP im Hochschulbereich

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