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   VG Gießen, 25.05.2010 - 8 K 2017/08.GI   

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https://dejure.org/2010,25250
VG Gießen, 25.05.2010 - 8 K 2017/08.GI (https://dejure.org/2010,25250)
VG Gießen, Entscheidung vom 25.05.2010 - 8 K 2017/08.GI (https://dejure.org/2010,25250)
VG Gießen, Entscheidung vom 25. Mai 2010 - 8 K 2017/08.GI (https://dejure.org/2010,25250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 Abs 3 FahrlG
    Gemeinschaftsfahrschule; Rechtsform der GbR; Firmenbezeichnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gemeinschaftsfahrschule; Rechtsform der GbR; Firmenbezeichnung

  • Wolters Kluwer

    (Gemeinschaftsfahrschule; Rechtsform der GbR; Firmenbezeichnung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 04.02.1999 - 8 U 3465/98

    Firmenfortführung unter altem Firmennamen

    Auszug aus VG Gießen, 25.05.2010 - 8 K 2017/08
    Für diese gilt jedoch, dass es den Gesellschaftern unbenommen ist, sich unter einem unterscheidungskräftigen Gesamtnamen am Rechtsverkehr zu beteiligen (vgl. Ulmer, in: MünchK zum BGB, 5. Auf. 2009, Rdnr. 270 zu § 705; Bamberger/Roth, BGB, 2003, Rdnr. 148 zu § 705) oder eine Geschäftsbezeichnung zu wählen (vgl. OLG Nürnberg, U. v. 04.02.1999 - 8 U 3465/98 -, BB 1999, 652).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 C 9.91

    Fahrschule; BGB -Gesellschaft

    Auszug aus VG Gießen, 25.05.2010 - 8 K 2017/08
    Ob zuvor Inhaber einer Fahrschulerlaubnis eine Fahrschule in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betreiben durften, war umstritten, wurde aber vom Bundesverwaltungsgericht bejaht (U. v. 24.11.1992 - 1 C 9.91 -, GewArch 1993, 154 f.).
  • VG Gießen, 30.08.2000 - 8 E 592/99

    Gaststättenerlaubnissteuer - hier: nach Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in

    Auszug aus VG Gießen, 25.05.2010 - 8 K 2017/08
    Zwar wird im Gewerberecht davon ausgegangen, dass bei Personengesellschaften jeder einzelne Gesellschafter Gewerbetreibender ist (vgl. z. B. VG Gießen, U. v. 30.06.2008 - 8 E 129/07 -, GewArch 2008, 500, 501; U. v. 30.08.2000 - 8 E 592/99 -, GewArch 2001, 80, 81; Heß, a. a. O., Vorbem. vor § 14, Rdnr. 39 m. w. N.) und insoweit auch im Fahrschulrecht die tatsächliche Inhaberschaft bezüglich des Namens klargestellt sein muss.
  • VG Gießen, 30.06.2008 - 8 E 129/07

    Kostenfestsetzungsbescheid für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis

    Auszug aus VG Gießen, 25.05.2010 - 8 K 2017/08
    Zwar wird im Gewerberecht davon ausgegangen, dass bei Personengesellschaften jeder einzelne Gesellschafter Gewerbetreibender ist (vgl. z. B. VG Gießen, U. v. 30.06.2008 - 8 E 129/07 -, GewArch 2008, 500, 501; U. v. 30.08.2000 - 8 E 592/99 -, GewArch 2001, 80, 81; Heß, a. a. O., Vorbem. vor § 14, Rdnr. 39 m. w. N.) und insoweit auch im Fahrschulrecht die tatsächliche Inhaberschaft bezüglich des Namens klargestellt sein muss.
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