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   VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21 HAL   

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VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21 HAL (https://dejure.org/2024,5433)
VG Halle, Entscheidung vom 26.02.2024 - 4 A 452/21 HAL (https://dejure.org/2024,5433)
VG Halle, Entscheidung vom 26. Februar 2024 - 4 A 452/21 HAL (https://dejure.org/2024,5433)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19

    Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der

    Auszug aus VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21
    Zudem verweist die Klägerin auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 1/19.

    Auch das von der Klägerin unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Erschließungsbeitragserhebung in Rheinland-Pfalz (1 BvL 1/19) angesprochene verfassungsrechtliche Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit rechtfertige keine andere Interpretation des Eintritts der Vorteilslage.

    Nur hierauf, nicht auf das Vorliegen gültigen Satzungsrechtes oder sonstige Umstände rechtlicher Natur, die einer Verwirklichung des Beitragstatbestandes entgegengestanden haben, bezieht sich § 13 b Satz 1 KAG LSA (vgl. hierzu LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017,- LVG 1/16 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 05. Dezember 2018, - 9 A 301/17 MD -, juris Rn. 68 ff.; vgl. zur Erkennbarkeit auch BVerfG, Urteil vom 03. November 2021, - 1 BvL 1/19 -, juris Rn. 69, auch hierzu bereits VG Halle, Urteil vom 05. September 2022, - 4 A 142/19 HAL -, juris).

    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. November 2021 (-1 BvL 1/19 -, juris LS 2) und der grundlegend hierzu ergangenen Entscheidung des BVerfG vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -, juris).

    Der Begriff der Vorteilslage muss deshalb an rein tatsächliche, für den möglichen Beitragsschuldner erkennbare Gegebenheiten anknüpfen und rechtliche Entstehungsvoraussetzungen für die Beitragsschuld außenvorlassen (BVerfG, Beschluss vom 3. November 2021, - 1 BvL 1/19, juris, Rn. 69).

    Dass damit unter Umständen Mitwirkungspflichten einhergehen, erachtet das BVerfG auch unter dem Aspekt der Belastungsklarheit und Vorhersehbarkeit für unproblematisch (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. November 2021, - 1 BvL 1/19 -, juris Rn. 74).

    Danach kann für den Fall, dass eine Erschließungsanlage über längere Zeit nicht weitergebaut wird oder der Ausbauzustand hinter den Vorgaben des technischen Ausbauprogrammes zurückbleibt, eine endgültige Herstellung auch aufgegeben sein mit der Folge, dass die teilweise hergestellte Anlage in eine selbständige Erschließungsanlage hineinwächst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. November 2021 - 1 BvL 1/19 - juris, Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 07. März 2017 - 9 C 20/15 -., juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 04. Mai 2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn.11).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2020 - 4 L 7/19

    Erhebung eines Herstellungsbeitrages II; dauerhafte Sicherung des Anschlusses;

    Auszug aus VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21
    Nach ständiger Rechtsprechung des OVG Sachsen-Anhalt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2020, - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.) wie auch des erkennenden Gerichtes ist ein Grundstück grundsätzlich erst dann von einer leitungsgebundenen öffentlichen Einrichtung bevorteilt, wenn der aus der Anschlussmöglichkeit resultierende Vorteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auf Dauer sicher geboten wird.

    Es versteht sich dabei gleichsam von selbst, dass der Hauptsammler, an den das Grundstück angeschlossen ist bzw. angeschlossen werden kann, auf dem gesamten Weg bis zum Klärwerk rechtlich und tatsächlich gesichert sein muss, das heißt entweder durchgehend über Grundstücke verlaufen muss, die im öffentlichen Eigentum stehen, oder - beim Verlauf über private Grundstücke auf dem Weg zum Klärwerk - durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit gesichert ist (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50 ff.; Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 4 L 210/19 -, juris, Rdnr. 22, m.w.N.).

    Dabei gilt der Begriff des öffentlichen Eigentums nicht nur für Grundstücke des Entsorgungspflichtigen, sondern für alle im öffentlichen Eigentum stehenden Grundstücke (so auch OVG Sachsen-Anhalt Urteil vom 16. Juni 2020 - 4 L 7/19 -, juris Rn. 50).

  • VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19

    Schmutzwasserbeitrag - zu den Anforderungen an den Eintritt einer Vorteilslage

    Auszug aus VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21
    Nur hierauf, nicht auf das Vorliegen gültigen Satzungsrechtes oder sonstige Umstände rechtlicher Natur, die einer Verwirklichung des Beitragstatbestandes entgegengestanden haben, bezieht sich § 13 b Satz 1 KAG LSA (vgl. hierzu LVerfG LSA, Urteil vom 24. Januar 2017,- LVG 1/16 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 05. Dezember 2018, - 9 A 301/17 MD -, juris Rn. 68 ff.; vgl. zur Erkennbarkeit auch BVerfG, Urteil vom 03. November 2021, - 1 BvL 1/19 -, juris Rn. 69, auch hierzu bereits VG Halle, Urteil vom 05. September 2022, - 4 A 142/19 HAL -, juris).

    Die Kammer hat auch zu dieser Frage im Urteil vom 5. September 2022 (Az: 4 A 142/19 HAL, juris; bestätigend: OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Mai 2023, - 4 L 168/22 -, n.V.) zu ebenfalls ursprünglich im Verbandsgebiet des AZV A. (als Rechtsvorgänger des Beklagten) gelegenen Grundstücken ausgeführt:.

    So unterscheidet sich der Sachverhalt nicht so grundlegend von den bisher entschiedenen Fällen, dass die zitierten Ausführungen im Urteil der Kammer vom 5. September 2022 (4 A 142/19 HAL) - wie die Klägerin meint - überwiegend nicht auf den vorliegenden Sachverhalt übertragbar wären.

  • BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14

    Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit;

    Auszug aus VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21
    Bei dem Begriff des Vorteils handelt es sich - vorbehaltlich verfassungsrechtlicher Bindungen - um einen landesrechtlichen Begriff (BVerwG, Urteil vom 15. April 2015 - 9 C 19.14, juris).

    Erforderlich ist insoweit das Vorliegen einer beitragsrelevanten Vorteilslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 2015, - 9 C 19/14 -, sowie Beschluss vom 08. März 2017 - 9 B 19.16 -, beide zitiert nach juris).

  • VGH Bayern, 04.05.2017 - 6 ZB 17.546

    Ausschlussfrist für Erhebung von Erschließungsbeiträgen

    Auszug aus VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21
    Danach kann für den Fall, dass eine Erschließungsanlage über längere Zeit nicht weitergebaut wird oder der Ausbauzustand hinter den Vorgaben des technischen Ausbauprogrammes zurückbleibt, eine endgültige Herstellung auch aufgegeben sein mit der Folge, dass die teilweise hergestellte Anlage in eine selbständige Erschließungsanlage hineinwächst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. November 2021 - 1 BvL 1/19 - juris, Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 07. März 2017 - 9 C 20/15 -., juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 04. Mai 2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn.11).

    Unterstellt, dass diese Grundsätze grundsätzlich auf das Abwasserbeitragsrecht anzuwenden sind, wäre auch in diesem Fall zu prüfen, ob der zuständige Aufgabenträger seine weitergehende Planung damit wirksam aufgegeben hat und den technischen Ausbauzustand nunmehr als endgültig ansieht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04. Mai 2017 - 6 ZB 17.546 -, juris Rn.11).

  • BVerfG, 12.10.2022 - 1 BvR 2894/19

    Gegenstandswertfestsetzung unter Berücksichtigung des untergeordneten Gewichts

    Auszug aus VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21
    2022 (1 BvR 2894/19) der "Umgehung" der eigenen Rechtsprechung vom März 2013 durch die Fachgerichte einen Riegel vorgeschoben, indem es klargestellt habe, dass sich an der abzugeltenden Vorteilslage nichts dadurch ändere, dass eine früher selbstständige Kommune "in einem größeren Verbandsgebiet" aufgehe.

    Die Rechtsauffassung der Klägerin lässt sich schließlich auch nicht mit der zur brandenburgischen Rechtslage ergangenen Kammerentscheidung des BVerfG (Beschluss vom 12. April 2022 - 1 BvR 798/19 -, - 1 BvR 2894/19 -, juris) belegen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 4 L 384/06

    Zur Vorliegen eines Abwasserbeseitigungskonzepts für die Herstellung einer

    Auszug aus VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21
    Hat die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft ein Abwasserbeseitigungskonzept aufgestellt, so ergibt sich maßgeblich aus diesem, ob den angeschlossenen Grundstücken mit der Widmung der Einrichtung eine dauerhaft gesicherte Anschlussmöglichkeit geboten wird oder ob es sich nur um ein Provisorium handelt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O.; Urteil vom 04. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - juris; Beschluss vom 28. November 2006 - 4 L 384/06 -, juris).

    Eine Widmung von Anlagen oder Anlagenteilen als öffentliche Einrichtung, der Erlass einer Abgabensatzung, die Erhebung von Abgaben oder auch die Wiedergabe des Planungswillens der Körperschaft in Einzelunterlagen (vgl. dazu OVG Niedersachsen, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 115/89 - VGH Bayern, Beschluss vom 18. September 2000 - 23 ZB 00.1949 -, beide zitiert nach juris) können ein Abwasserbeseitigungskonzept nicht ersetzen, stellen aber jedenfalls Indizien für das Vorhandensein eines solchen Konzeptes dar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28. November 2006, a. a. O.).

  • BVerfG, 12.04.2022 - 1 BvR 798/19

    Verfassungsbeschwerden gegen Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach erfolgtem

    Auszug aus VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21
    In diesem Kontext sei auch der weitere aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. April 2022 (1 BvR 798/19) zu nennen, der die Auslegungspraxis der Verwaltungsgerichte rüge, mit der nachträglich in die von Verfassungs wegen geschützte Vertrauensposition eingegriffen werde.

    Die Rechtsauffassung der Klägerin lässt sich schließlich auch nicht mit der zur brandenburgischen Rechtslage ergangenen Kammerentscheidung des BVerfG (Beschluss vom 12. April 2022 - 1 BvR 798/19 -, - 1 BvR 2894/19 -, juris) belegen.

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21
    Nichts anderes ergibt sich aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 3. November 2021 (-1 BvL 1/19 -, juris LS 2) und der grundlegend hierzu ergangenen Entscheidung des BVerfG vom 5. März 2013 (- 1 BvR 2457/08 -, juris).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Auszug aus VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21
    Danach kann für den Fall, dass eine Erschließungsanlage über längere Zeit nicht weitergebaut wird oder der Ausbauzustand hinter den Vorgaben des technischen Ausbauprogrammes zurückbleibt, eine endgültige Herstellung auch aufgegeben sein mit der Folge, dass die teilweise hergestellte Anlage in eine selbständige Erschließungsanlage hineinwächst (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03. November 2021 - 1 BvL 1/19 - juris, Rn. 75; BVerwG, Urteil vom 07. März 2017 - 9 C 20/15 -., juris Rn. 14 m.w.N.; BayVGH, Beschluss vom 04. Mai 2017 - 6 ZB 17.546 - juris Rn.11).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16

    Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur

  • BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 19.16

    Anschlussbeiträge; Divergenz; Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17

    Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2019 - 4 L 210/19

    Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch

  • VG Magdeburg, 05.12.2018 - 9 A 301/17

    Nacherhebung von Anschlussbeiträgen für die Herstellung von Anlagen zur

  • OVG Thüringen, 06.01.2011 - 4 ZKO 548/09

    Entstehen sachlicher Teilbeitragspflichten für Teileinrichtung Kläranlage erst

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09

    Zur Frage, wann eine Entwässerungsanlage als funktionsfähige und betriebsfertig

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2007 - 4 M 253/07

    Zum Probebetrieb eines Klärwerks

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.04.2010 - 2 MB 15/10
  • VG Halle, 16.08.2018 - 4 A 277/16

    Beitrag für die Herstellung der zentralen öffentlichen

  • VG Halle, 21.09.2023 - 4 A 513/21

    Abwasserbeseitigung: Ablösevereinbarung, Verbot der Doppelveranlagung, Gebot der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 115/89
  • VG Magdeburg, 13.09.2011 - 4 A 38/11

    Beiträge zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung

  • VGH Bayern, 18.09.2000 - 23 ZB 00.1949
  • BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20

    Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer

  • VGH Bayern, 24.02.2017 - 6 BV 15.1000

    Zum Eintritt der erschließungsbeitragsrechtlich abzugeltenden Vorteilslage bei

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18

    Festsetzung eines Herstellungsbeitrages bei einem gemeinsamen

  • VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19

    Schmutzwasserbeitrag - zu den Anforderungen an den Eintritt einer Vorteilslage

    Schließlich beruft sich die Klägerin auf den Vertrag, den eine Beteiligte eines anderen abwasserrechtlichen, derzeit bei dem erkennenden Gericht anhängigen Verfahrens (Az: 4 A 452/21 HAL) mit der Gemeinde Unterkaka im Jahr 1995 abgeschlossen habe.

    Soweit die Klägerin schließlich auf Ihren Vortrag in der Verwaltungsrechtssache zu 4 A 452/21 HAL verweise, erschließe sich bereits nicht, was die im Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten der Klägerin vom 19. Oktober 2021 aufgestellten Tatsachenbehauptungen mit dem hier geführten Verfahren zu tun hätten.

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