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   VG Hamburg, 19.12.2023 - 20 K 3970/21   

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VG Hamburg, 19.12.2023 - 20 K 3970/21 (https://dejure.org/2023,45346)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19.12.2023 - 20 K 3970/21 (https://dejure.org/2023,45346)
VG Hamburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2023 - 20 K 3970/21 (https://dejure.org/2023,45346)
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  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2023 - 20 K 3970/21
    Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit unterliegt der inhaltlich nicht eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteile v. 30.5.2013, 2 C 68.11, a.a.O. Rn. 38 u. v. 30.10.2013, 2 C 16.12, juris Rn. 20).

    Gegebenenfalls muss darauf hingewirkt werden, dass der Arzt seine Ausführungen ergänzt, oder es ist ein weiterer Arzt, insbesondere ein Facharzt, einzuschalten (BVerwG, Urt. v. 30.10.2013, 2 C 16.12, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2023 - 20 K 3970/21
    Im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, d.h. des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 30. September 2020 (vgl. zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt BVerwG, Urt. v. 30.5.2013, 2 C 68.11, juris Rn. 11, st. Rspr. des BVerwG; OVG Hamburg, Urt. v. 10.2.2022, 5 Bf 203/18, juris Rn.31) war die Klägerin zumindest nicht dienstunfähig i.S.d. § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG, ob sie darüber hinaus auch nicht polizeidienstunfähig gewesen ist, kann die Berichterstatterin offenlassen, da bereits die fehlende Dienstunfähigkeit zur Rechtswidrigkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand führt und die Beklagte unstreitig ihrer Suchpflicht gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 BBG für die anderweitige Verwendung nicht nachgekommen ist.

    Die Beurteilung der Dienstunfähigkeit unterliegt der inhaltlich nicht eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. BVerwG, Urteile v. 30.5.2013, 2 C 68.11, a.a.O. Rn. 38 u. v. 30.10.2013, 2 C 16.12, juris Rn. 20).

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2023 - 20 K 3970/21
    "Für die Feststellung der gesundheitsbedingten Einschränkungen der Leistungsfähigkeit eines Beamten kommt dem Dienstherrn kein der Kontrollbefugnis der Gerichte entzogener Beurteilungsspielraum zu (vgl. Urteil vom 25. Juli 2013 a.a.O. Rn. 24 ff. hinsichtlich der gesundheitlichen Eignung; zum Erfordernis eines durch Gesetz eröffneten Beurteilungsspielraums auch BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2023 - 20 K 3970/21
    Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 BBG kann die ärztliche Untersuchung nur einem Amtsarzt oder einem Arzt, der als Gutachter zugelassen ist, übertragen werden (BVerwG, Urt. v. 5.6.2014, 2 C 22.13, juris Rn. 17 ff).".
  • BVerwG, 21.02.2014 - 2 B 24.12

    Dienstunfähigkeitsfeststellung; Verpflichtung zur Entbindung von der ärztlichen

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2023 - 20 K 3970/21
    Erweist sich die von der Behörde für die Annahme der Dienstunfähigkeit gegebene Begründung als nicht tragfähig, so hat das Verwaltungsgericht zu klären, ob der betroffene Beamte zu dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Zurruhesetzungsverfügung maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich dienstunfähig war (BVerwG, Beschl. v. 21.2.2014, 2 B 24.12, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 10.02.2022 - 5 Bf 203/18

    Polizeivollzugsbeamter; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Hamburg, 19.12.2023 - 20 K 3970/21
    Im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, d.h. des Erlasses des Widerspruchsbescheides am 30. September 2020 (vgl. zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt BVerwG, Urt. v. 30.5.2013, 2 C 68.11, juris Rn. 11, st. Rspr. des BVerwG; OVG Hamburg, Urt. v. 10.2.2022, 5 Bf 203/18, juris Rn.31) war die Klägerin zumindest nicht dienstunfähig i.S.d. § 44 Abs. 1 Satz 1 BBG, ob sie darüber hinaus auch nicht polizeidienstunfähig gewesen ist, kann die Berichterstatterin offenlassen, da bereits die fehlende Dienstunfähigkeit zur Rechtswidrigkeit der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand führt und die Beklagte unstreitig ihrer Suchpflicht gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 BBG für die anderweitige Verwendung nicht nachgekommen ist.
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