Rechtsprechung
   VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18823
VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14 (https://dejure.org/2015,18823)
VG Köln, Entscheidung vom 10.06.2015 - 21 K 5400/14 (https://dejure.org/2015,18823)
VG Köln, Entscheidung vom 10. Juni 2015 - 21 K 5400/14 (https://dejure.org/2015,18823)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,18823) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgte Beiladung als zusätzliche Voraussetzung für Drittbetroffene für die Erlangung der verfahrensrechtlichen Stellung eines Beteiligten im Beschlusskammerverfahren; Fusionsbedingte "Neuallokation" von Frequenznutzungsrechten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4178/14

    Prüfung der Notwendigkeit von durch ein Zusammenschlussvorhaben veranlassten

    Auszug aus VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14
    Die Klägerin hat am 01. August 2014 gegen die Beschlüsse der Präsidentenkammer vom 27. Juni 2014 und vom 04. Juli 2014 Klage - 21 K 4178/14 - erhoben.

    Das den Gegenstand der vorliegenden Klage bildende Begehren, festzustellen, dass der ihre Beiladung ablehnende Beschluss vom 27. Juni 2014 rechtswidrig ist, ist durch Beschluss vom 01. Oktober 2014 aus dem Verfahren 21 K 4178/14 abgetrennt worden.

    Dem Antrag der Klägerin, das vorliegende Verfahren wieder mit der Sache 21 K 4178/14 zu verbinden, ist nicht entsprochen worden.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 21 K 4178/14 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge verwiesen.

  • EuGH, 22.01.2015 - C-282/13

    T-Mobile Austria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische

    Auszug aus VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14
    Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -, Urteil vom 21. Februar 2008 - C-426/05 -, Slg. 2008, I-685, Rn. 30, 32; Urteil vom 22. Januar 2015- C-282/13 -, CR 2015, 167, Rn. 34.

    EuGH, Urteil vom 22. Januar 2015 - C-282/13 -, a.a.O., Rn.39.

  • BVerwG, 01.04.2015 - 6 C 38.13

    Drittanfechtungsklage gegen Entgeltgenehmigung; Wettbewerber; fehlende

    Auszug aus VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14
    vgl. auch BVerwG, Urteil vom 01. April 2015 - 6 C 38.13 -, Juris(dort Rn. 25).
  • EuGH, 21.02.2008 - C-426/05

    Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste -

    Auszug aus VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14
    Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH -, Urteil vom 21. Februar 2008 - C-426/05 -, Slg. 2008, I-685, Rn. 30, 32; Urteil vom 22. Januar 2015- C-282/13 -, CR 2015, 167, Rn. 34.
  • BVerwG, 22.07.2014 - 6 B 50.13

    Telekommunikation; Frequenz; Frequenzzuteilung; GSM-Lizenzen;

    Auszug aus VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14
    vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Juli 2014 - 6 B 50.13 -, Buchholz 442.066 § 55 TKG Nr. 10 = Juris (dort Rn. 6).
  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4205/14

    Formelle Rechtmäßigkeit einer Frequenznutzungserlaubnis für das Angebot von

    Auszug aus VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14
    Denn die Klägerin kann sich mit Erfolg auf eine bestehende Wiederholungsgefahr berufen, die daraus folgt, dass die Kammer durch Urteile vom heutigen Tage in den Verfahren 21 K 4151/14 und 21 K 4205/14 den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 aufgehoben hat, soweit darin die Erlaubnis ausgesprochen wird, nach Kontrollerwerb der U. E. I. AG über die F. -Q. N. GmbH & Co. KG die Frequenzen beider Unternehmen mit der Maßgabe zu nutzen, dass beide Unternehmen verpflichtet werden, diejenigen Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz bis zum 31. Dezember 2015 zurückzugeben, für die sie zu diesem Zeitpunkt keine Zuteilung über das Jahr 2016 hinaus haben.
  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4151/14

    Überprüfung der Verteilung von Frequenznutzungsrechten im Bereich knapper

    Auszug aus VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 5400/14
    Denn die Klägerin kann sich mit Erfolg auf eine bestehende Wiederholungsgefahr berufen, die daraus folgt, dass die Kammer durch Urteile vom heutigen Tage in den Verfahren 21 K 4151/14 und 21 K 4205/14 den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 04. Juli 2014 aufgehoben hat, soweit darin die Erlaubnis ausgesprochen wird, nach Kontrollerwerb der U. E. I. AG über die F. -Q. N. GmbH & Co. KG die Frequenzen beider Unternehmen mit der Maßgabe zu nutzen, dass beide Unternehmen verpflichtet werden, diejenigen Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz bis zum 31. Dezember 2015 zurückzugeben, für die sie zu diesem Zeitpunkt keine Zuteilung über das Jahr 2016 hinaus haben.
  • VG Köln, 10.06.2015 - 21 K 4178/14

    Prüfung der Notwendigkeit von durch ein Zusammenschlussvorhaben veranlassten

    Durch Urteil vom heutigen Tage - 21 K 5400/14 - hat die Kammer die auf die Feststellung gerichtete Klage der Klägerin, dass der ihre Beiladung zum Verwaltungsverfahren ablehnende Beschluss der Bundesnetzagentur vom 27. Juni 2014 - BK 1-13/002-a -, rechtswidrig ist, abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und des Verfahrens 21 K 5400/14 sowie der zum letztgenannten Verfahren und der zum Verfahren 21 K 4205/14 beigezogenen Verwaltungsvorgänge, die zum Gegenstand des vorliegenden Verfahrens gemacht worden sind, Bezug genommen.

    Denn der Klägerin stand, wie die Kammer durch Urteil vom heutigen Tage - 21 K 5400/14 - entschieden hat, ein Anspruch auf Beiladung nicht zu.

  • BVerwG, 08.06.2016 - 6 B 40.15

    Erlaubnis zur gemeinsamen Nutzung von Frequenzen nach Unternehmenszusammenschluss

    Einen Beiladungsantrag der Klägerin lehnte die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur mit Beschluss vom 27. Juni 2014 ab; Klage und Nichtzulassungsbeschwerde blieben erfolglos (VG Köln, Urteil vom 10. Juni 2015 - 21 K 5400/14; BVerwG, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 6 B 39.15 -).

    In der Sache wendet sich die Klägerin demnach auch nur gegen die unter Bezug auf das Urteil vom selben Tag in dem Verfahren - 21 K 5400/14 - begründete Annahme des Verwaltungsgerichts, eine Rechtsverletzung der Klägerin folge nicht daraus, dass ihr Antrag auf Beiladung zum Verfahren vor der Präsidentenkammer abgelehnt worden sei.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht