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   VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08   

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https://dejure.org/2009,6832
VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08 (https://dejure.org/2009,6832)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.03.2009 - 11 K 2143/08 (https://dejure.org/2009,6832)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. März 2009 - 11 K 2143/08 (https://dejure.org/2009,6832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Anfechtung des Ergebnisses der Gleichstellungsbeauftragtenwahl; Begriff der Dienststelle

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit der Wahl eines Gleichstellungsbeauftragten bei einer Berufsgenossenschaft (hier: Handel und Warendistribution); Begriff der Dienststelle i.S.d. § 16 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) i.V.m. § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 2 und § 6 Abs. 4 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung - Gleichstellungsbeauftragte; Wahlanfechtung; Dienststelle; Bezirksverwaltungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08
    Für eine dahingehende Präklusion fehlt es an einer Rechtsgrundlage (BVerwG, Urt. v. 27.06.2007, - 6 A 1/06 -, m.w.N.).

    Die Wahlanfechtungsfrist, bei der es sich um ein Begründetheitserfordernis der Klage handelt (BVerwG, Urt. v. 27.06.2007, a.a.O.), ist gewahrt.

    Dessen etwaiges Fehlverhalten ist der Dienststelle und damit dessen Leiter zuzurechnen, wenn dieser die Gleichstellungsbeauftragte und ihre Stellvertreterin nach durchgeführter Wahl gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 BGleiG bestellt und selbst von einer Wahlanfechtungsklage gemäß § 16 Abs. 6 BGleiG abgesehen hat (BVerwG, Urt. v. 27.06.2007, a.a.O.).

    Dabei wird allerdings eine nur denkbare Möglichkeit dann nicht genügen, die Anfechtung zu begründen, wenn sie nach der Lebenserfahrung vernünftigerweise nicht in Betracht zu ziehen ist (BVerwG, Urt. v. 27.06.2007 - 6 A 1/06 - ).

    Ob die Unterschreitung der Frist des § 16 Abs. 2 GleibWV das Wahlergebnis beeinflusst haben kann (offen gelassen in BVerwG, Urt. v. 27.06.2007, a.a.O.,) kann auf sich beruhen, weil die Wahl wegen Verstoßes gegen § 16 Abs. 1 S. 1 BGleiG für ungültig zu erklären war.

  • BVerwG, 29.03.2001 - 6 P 7.00

    Personalratsfähigkeit einer dem Grenzschutzpräsidium nachgeordneten Stelle -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08
    Die Dienststelleneigenschaft ist zu verneinen, wenn der Leiter der Einrichtung hinsichtlich der Mehrzahl der bedeutsamen Maßnahmen als verantwortlicher Partner einer Personalvertretung ausscheidet, weil er insoweit nicht selbständig handeln darf, sondern Bedenken und Initiativen der Personalvertretung lediglich weiterleiten könnte (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2001 - 6 P 7/00 -Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 15 = RiA 2003, 148 ff. m.w.N., zitiert nach ; bestätigt in BVerwG, Beschl. v. 26.11.2008 - 6 P 7/08 -, IÖD 2009, 44 ff.).

    Einstellung und Versetzung von Beschäftigten, Höhergruppierung von Arbeitnehmern und Beförderung von Beamten sind Maßnahmen, die in innerdienstlicher Hinsicht das "Gesicht" einer Dienststelle prägen (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.10.1980 - 6 P 16.79

    Vorstand eines Sozialversicherungsträgers - Ersatzkasse -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08
    Mit der Frage, ob bei einer bundesunmittelbaren Körperschaft deren Organe Dienststellen im Sinne des § 6 Abs. 1 BPersVG sein können, hat sich das Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit einem Sozialversicherungsträger, einer Ersatzkasse, befasst (Beschl. v. 08.10.1980 - BVerwGE 61, 51 ff.) und dazu entschieden.

    Für eine Krankenkasse hat das Bundesverwaltungsgericht das Nebeneinander des Vorstands und der Geschäftsführung in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht in der Weise gelöst, dass nicht zwei Dienststellen existieren, sondern eine Dienststelle mit zwei nebeneinander tretenden Dienststellenleitern (BVerwG, Beschl. v. 08.10.1980, a.a.O.,).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08
    Die Dienststelleneigenschaft ist zu verneinen, wenn der Leiter der Einrichtung hinsichtlich der Mehrzahl der bedeutsamen Maßnahmen als verantwortlicher Partner einer Personalvertretung ausscheidet, weil er insoweit nicht selbständig handeln darf, sondern Bedenken und Initiativen der Personalvertretung lediglich weiterleiten könnte (BVerwG, Beschl. v. 29.03.2001 - 6 P 7/00 -Buchholz 250 § 6 BPersVG Nr. 15 = RiA 2003, 148 ff. m.w.N., zitiert nach ; bestätigt in BVerwG, Beschl. v. 26.11.2008 - 6 P 7/08 -, IÖD 2009, 44 ff.).
  • BVerwG, 25.06.2003 - 6 P 1.03

    Fortgeltung einer Dienstvereinbarung; Vereinigung von Krankenkassen.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08
    Keiner Entscheidung bedarf schließlich, ob Dienststellen der ehemaligen Berufsgenossenschaften nach dem Vereinigungszeitpunkt aufrechterhalten wurden, weil dies an der Verletzung des § 16 Abs. 1 S. 1 BGleiG nichts ändern würde (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 25.06.2003 - 6 P 1/03 -, , zur Vereinigung zweier Krankenkassen).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Einstellung von AiP im Hochschulbereich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.03.2009 - 11 K 2143/08
    Unerheblich ist, ob der Betrieb eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.07.1999 - PL 15 S 3189/98 -, PersR 2008, 118).
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