Rechtsprechung
VG Kassel, 11.07.2016 - 1 K 522/13.KS |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 3 Abs. 1 Satz 2 HPBesG, § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HPBesG, § 9 HPBesG, § 33 Abs. 1 Satz 2 HBesG, § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HBesG
Berücksichtigungsfähige professorale Erfahrungszeiten bei der Stufenfestsetzung des Grundgehalts der W-Besoldung in Hessen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigungsfähige professorale Erfahrungszeiten bei der Stufenfestsetzung des Grundgehalts der W-Besoldung in Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 11.07.2016 - 1 K 522/13.KS
- VGH Hessen, 31.01.2019 - 1 A 2305/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Gießen, 22.07.2015 - 5 K 1802/13
Reform der Professorenbesoldung in Hessen
Auszug aus VG Kassel, 11.07.2016 - 1 K 522/13
Gegen die Reform der Professorenbesoldung an sich bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. hierzu ausführlich VG Gießen, Urteil vom 22. Juli 2015 - 5 K 1802/13.GI -, juris), so dass nicht davon auszugehen ist, dass der vom Kläger begehrten Stufenfestsetzung wegen eines verfassungswidrigen Grundgehalts bereits die Grundlage entzogen wäre.
- VGH Hessen, 31.01.2019 - 1 A 2305/16
Professorale Erfahrungszeiten
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 11. Juli 2016 - 1 K 522/13.KS - wird zurückgewiesen.unter entsprechender Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Kassel vom 11. Juli 2016 - 1 K 522/13.KS - und des Bescheides vom 18. Februar 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. April 2013 die Beklagte zu verpflichten, die Zeiten von April 2000 bis Juni 2003 sowie Juli bis September 2006 als professorale Erfahrungszeiten anzuerkennen und bei der Festsetzung seiner Dienstbezüge zu berücksichtigen.
- VG Frankfurt/Oder, 02.05.2013 - 1 L 108/13
Asylrecht - Eilverfahren
Die aufschiebende Wirkung der Klage VG 1 K 522/13.A gegen die Ausreiseaufforderung und die Abschiebungsandrohung in dem Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 03. April 2013 wird angeordnet.