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   VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18   

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VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18 (https://dejure.org/2018,46138)
VG Leipzig, Entscheidung vom 11.09.2018 - 5 L 453/18 (https://dejure.org/2018,46138)
VG Leipzig, Entscheidung vom 11. September 2018 - 5 L 453/18 (https://dejure.org/2018,46138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einziehung eines Jagdscheins wegen Schießens aus einem fahrenden Pkw

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einziehung eines Jagdscheins wegen Schießens aus einem fahrenden Pkw

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18
    Für die gebotene Prognoseentscheidung genügt ein rationaler Schluss von der Verhaltensweise als Tatsache auf das in Zukunft zu erwartende Verhalten des Betroffenen, wobei im Bereich des Jagd- bzw. Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden muss (BayVGH, Beschl. v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 3.8.2011, NVwZ-RR 2011, 815).

    Die auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen zu erstellende und gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose hat sich am ordnungsrechtlichen Zweck des Waffengesetzes ( § 1 Abs. 1 WaffG ) zu orientieren (BayVGH, Beschl. v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 -, juris Rn. 7), nämlich die Allgemeinheit vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu bewahren (VGH BW, Beschl. v. 3.8.2011, NVwZ-RR 2011, 815 unter Hinweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 51) und das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, dass sie mit der Waffe stets und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1989, BVerwGE 84, 17 [20] und Urt. v. 26.3.1996, BVerwGE 101, 24 [33] ).

  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718

    Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung

    Auszug aus VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18
    Dies ist indes nicht der Fall, wenn sich die Jagdwaffe noch in einem Fahrzeug befindet (BayVGH, Beschl. v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - ).
  • VG Leipzig, 08.03.2017 - 4 L 139/17
    Auszug aus VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18
    In diesem Fall kann die notwendige Begründung knapp gehalten werden und muss regelmäßig nicht auf die Umstände des Einzelfalls eingehen ( VG Leipzig, Beschl. v. 8.3.2017 - 4 L 139/17 -, juris m. w. N.).
  • BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1335/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Eilrechtsschutz gegen die sofortige

    Auszug aus VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18
    Das Gericht ist im Rahmen der summarischen Überprüfung der Sach- und Rechtslage grundsätzlich nicht dazu gehalten, eine umfassende Sachverhaltsaufklärung durchzuführen; insbesondere muss eine Beweiserhebung nicht durchgeführt werden (vgl. zum notwendigen Prüfungsmaßstab im verwaltungsgerichtlichen Verfahren: BVerfG, Beschl. v. 14.9.2016 - 1 BvR 1335/13 -, juris).
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

    Auszug aus VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18
    Die auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen zu erstellende und gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose hat sich am ordnungsrechtlichen Zweck des Waffengesetzes ( § 1 Abs. 1 WaffG ) zu orientieren (BayVGH, Beschl. v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 -, juris Rn. 7), nämlich die Allgemeinheit vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu bewahren (VGH BW, Beschl. v. 3.8.2011, NVwZ-RR 2011, 815 unter Hinweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 51) und das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, dass sie mit der Waffe stets und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1989, BVerwGE 84, 17 [20] und Urt. v. 26.3.1996, BVerwGE 101, 24 [33] ).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87

    Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche

    Auszug aus VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18
    Die auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen zu erstellende und gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose hat sich am ordnungsrechtlichen Zweck des Waffengesetzes ( § 1 Abs. 1 WaffG ) zu orientieren (BayVGH, Beschl. v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 -, juris Rn. 7), nämlich die Allgemeinheit vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu bewahren (VGH BW, Beschl. v. 3.8.2011, NVwZ-RR 2011, 815 unter Hinweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 51) und das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, dass sie mit der Waffe stets und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1989, BVerwGE 84, 17 [20] und Urt. v. 26.3.1996, BVerwGE 101, 24 [33] ).
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18
    Die auf der Grundlage der festgestellten Tatsachen zu erstellende und gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose hat sich am ordnungsrechtlichen Zweck des Waffengesetzes ( § 1 Abs. 1 WaffG ) zu orientieren (BayVGH, Beschl. v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 -, juris Rn. 7), nämlich die Allgemeinheit vor den schweren Folgen eines nicht ordnungsgemäßen Umgangs mit Waffen zu bewahren (VGH BW, Beschl. v. 3.8.2011, NVwZ-RR 2011, 815 unter Hinweis auf BT-Drs. 14/7758, S. 51) und das mit jedem Waffenbesitz verbundene Sicherheitsrisiko nur bei Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten das Vertrauen verdienen, dass sie mit der Waffe stets und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1989, BVerwGE 84, 17 [20] und Urt. v. 26.3.1996, BVerwGE 101, 24 [33] ).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18
    Für die gebotene Prognoseentscheidung genügt ein rationaler Schluss von der Verhaltensweise als Tatsache auf das in Zukunft zu erwartende Verhalten des Betroffenen, wobei im Bereich des Jagd- bzw. Waffenrechts kein Restrisiko hingenommen werden muss (BayVGH, Beschl. v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 3.8.2011, NVwZ-RR 2011, 815).
  • VG Minden, 23.06.2015 - 8 K 2615/14

    Forstdirektor unterliegt in weiten Teilen

    Auszug aus VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18
    Hierunter fällt schon eine geladene Waffe auf dem Rücksitz eines Pkw ( VG Minden, Urt. v. 23.6.2015 - 8 K 2615/14 -, juris), in jedem Fall auch das Führen einer schussbereiten Waffe im Kraftfahrzeug (BayVGH, Beschl. v. 17.4.2015 - 21 ZB 15.83 - ), weshalb die Rechtsprechung hierin einen unvorsichtigen und unsachgemäßen Umgang mit Waffen oder Munition im Sinne des § 17 Abs. 3 Nr. 2 BJagdG sieht.
  • VGH Bayern, 13.10.2006 - 11 CS 06.1724
    Auszug aus VG Leipzig, 11.09.2018 - 5 L 453/18
    Gerade wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppen typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass diese nach ihrer Auffassung auch im konkreten Fall vorliegt (sog. gruppentypisierte Begründung; vgl. BayVGH, Beschl. v. 27.10.2005 - 11 CS.051967 - Beschl. v. 13.10.2006 - Az. 11 CS 06.1724 -, beide juris).
  • VGH Bayern, 17.04.2015 - 21 ZB 15.83

    Zulassungsverfahren, Jagdschein, Ungültigerklärung, Versagungsgrund

  • VG Leipzig, 17.09.2009 - 5 L 335/09

    Versehentliche Tötung eines Hundes, den ein Jäger mit einem Fuchs verwechselt

  • VG Düsseldorf, 18.11.2010 - 15 L 1536/10

    Jagdschein Einziehung Ungültigkeitserklärung Weidgerechtigkeit Fallenjagd

  • VG Augsburg, 25.03.2008 - Au 4 K 06.431

    Versagung eines Jagdscheins; körperliche Eignung; Zuverlässigkeit

  • VG Osnabrück, 09.11.2006 - 3 A 413/05

    Versagung der Erteilung eines Jagdscheins nach Jagdunfall

  • VG Ansbach, 15.06.2005 - AN 15 K 05.01006
  • VG Saarlouis, 22.10.2019 - 1 K 859/18

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Verstoß gegen

    Die fristlose Einziehung des Jagdscheins - insoweit ist die Bezeichnung der "Sicherstellung" unschädlich - findet jedoch, soweit man dies nicht bereits durch die in § 18 Satz 1 BJagdG vorgesehene Einziehung als geregelt ansieht,(Vgl. VG Hamburg, Urteil vom 09.02.2016 - 4 K 2176/15 -, Rn. 29, juris) ihre Rechtsgrundlage in § 52 SVwVfG(Vgl. VG Leipzig, Beschluss vom 11.09.2018 - 5 L 453/18 -, Rn. 41, juris zur inhaltsgleichen Norm.) und konnte gemeinsam mit der Sicherstellung der waffenrechtlichen Erlaubnisse angeordnet werden; dass eine gesonderte Anordnung der sofortigen Vollziehung in Bezug auf den Jagdschein - hinsichtlich der waffenrechtlichen Erlaubnisse ergibt sich die sofortige Vollziehbarkeit aus § 46 Abs. 4 Satz 3 WaffG - nicht erfolgt ist, ist vorliegend unschädlich.
  • OVG Bremen, 01.09.2020 - 1 B 87/20

    Widerruf der Waffenbesitzkarte - Bedürfnis; Fütterungsrecht; Fütterungsverbot;

    Der unbestimmte Rechtsbegriff der Weidgerechtigkeit wird in Rechtsprechung und Literatur übereinstimmend definiert als die Summe der bedeutsamen, allgemein anerkannten, geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln, die bei der Ausübung der Jagd als weidmännische Pflichten zu beachten sind (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 20.03.2001 - 12 A 11997/00, juris Rn. 16; VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.11.2010 - 15 L 1536/10, juris Rn. 16; VG Leipzig, Beschl. v. 11.09.2018 - 5 L 453/18, juris Rn. 34; Metzger, in: Erbs/Kohlhaas: Strafrechtliche Nebengesetze, 231. EL Juli 2020, BJagdG , § 1 Rn. 16).
  • VG Bayreuth, 27.10.2023 - B 1 S 23.820

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit, sorgfältige Verwahrung (Küchenschrank,

    Denn diese bilden nach wie vor den Rechtsgrund für die Verwahrung der dem Antragsteller gehörenden Waffen und Munition durch einen Berechtigten sowie der Erlaubnisurkunden durch den Antragsgegner (VG Leipzig, B.v. 11.9.2018 - 5 L 453/18 - juris Rn. 17).
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