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   VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146   

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VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146 (https://dejure.org/2014,74301)
VG München, Entscheidung vom 24.11.2014 - M 7 K 13.5146 (https://dejure.org/2014,74301)
VG München, Entscheidung vom 24. November 2014 - M 7 K 13.5146 (https://dejure.org/2014,74301)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 10 ZB 10.3162

    Zur Haftung des Störers für die Kosten (Vergütungsanspruch des

    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
    Nach der ständigen Rechtsprechung entsteht der Anspruch nach den auf der Grundlage des Rahmen-Tarifvertrags des Polizeipräsidiums München mit den in München tätig werdenden Abschleppunternehmern vom 1. Mai 2005 geschlossenen Verträgen mit Bestätigung des eingehenden polizeilichen Funkspruchs und dem unverzüglichen Ausrücken des Abschleppwagens, ohne dass es eine Rolle spielt, wie weit dieser bereits gefahren ist (vgl. BayVGH, U. v. 12. November 2001 - 24 B 00.2655 - juris Rn 22 u. B. v. 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn 10, 12; VG München, U. v. 10. November 2010 - M 7 K 10.1297 -).

    Ein etwaiger Folgeauftrag nach 21:08 Uhr hätte - wovon der Kläger in seinem Schreiben vom 18. September 2014 wohl ausgeht - die Entstehung einer Leerfahrt nicht gehindert, da es insoweit auf den Beginn der Auftragsausführung bzw. das Ausrücken des Abschleppfahrzeugs und die Anfahrt ankommt (vgl. BayVGH, B. v. 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn 10, 12).

    Es begegnet grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, auch im Hinblick darauf, dass die Kosten dann an Dritte weitergegeben werden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - juris Rn 30 u. B. v. 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn 14).

  • VGH Bayern, 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743

    Kostenerhebung für das Abschleppen eines PKW; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
    Es begegnet grundsätzlich keinen rechtlichen Bedenken, wenn solche Rahmenvereinbarungen abgeschlossen werden, auch im Hinblick darauf, dass die Kosten dann an Dritte weitergegeben werden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - juris Rn 30 u. B. v. 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn 14).

    Angesichts der Vielzahl von Abschleppfällen besteht letztlich keine andere, sachgerechtere Möglichkeit, als mit pauschalierten Sätzen zu arbeiten, ohne einen effektiven Gesetzesvollzug zu gefährden (BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006, aaO).

    Die gemäß der Anlage Nr. 3.1 zu den Richtlinien zur Erhebung von Kosten und anderen öffentlich-rechtlichen Geldleistungen durch die Polizei (KR-Pol) geforderte Amtshandlungsgebühr in Höhe von EUR 48,- bewegt sich im unteren Bereich des in § 1 Nr. 1 PolKV für eine unmittelbare Ausführung einer Maßnahme genannten Rahmens von 20,- bis 5.000,- EUR (vgl. BayVGH, B. v. 15. Dezember 2006, aaO, Rn 29).

  • VGH Bayern, 12.11.2001 - 24 B 00.2655
    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
    Nach der ständigen Rechtsprechung entsteht der Anspruch nach den auf der Grundlage des Rahmen-Tarifvertrags des Polizeipräsidiums München mit den in München tätig werdenden Abschleppunternehmern vom 1. Mai 2005 geschlossenen Verträgen mit Bestätigung des eingehenden polizeilichen Funkspruchs und dem unverzüglichen Ausrücken des Abschleppwagens, ohne dass es eine Rolle spielt, wie weit dieser bereits gefahren ist (vgl. BayVGH, U. v. 12. November 2001 - 24 B 00.2655 - juris Rn 22 u. B. v. 16. Mai 2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn 10, 12; VG München, U. v. 10. November 2010 - M 7 K 10.1297 -).

    Der die Kosten auslösende Umstand, der Beginn der Auftragsausführung bzw. das Ausrücken des Fahrzeugs, war zu diesem Zeitpunkt bereits eingetreten (vgl. BayVGH, U. v. 12. November 2001 - 24 B 00.2655 - juris Rn 22).

  • VGH Bayern, 10.10.2012 - 10 ZB 12.1445

    Erledigung der Sicherstellungsanordnung durch Vernichtung des sichergestellten

    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
    Die bloße Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsaktes bzw. ein bloß ideelles Interesse an der endgültigen Klärung der Rechtmäßigkeit eines erledigten Verwaltungshandelns ohne Rücksicht darauf, ob abträgliche Nachwirkungen dieses Handelns fortbestehen, denen durch eine gerichtliche Sachentscheidung wirksam begegnet werden könnte, reicht für die Annahme eines Rehabilitationsinteresses nicht aus (BVerwG, U. v. 19. März 1992 - 5 C-44/87 - juris Rn 9; BayVGH, B. v. 10. Oktober 2012 - 10 ZB 12.1445 - juris Rn 6).

    Der Kläger soll aufgrund eines während des gerichtlichen Verfahrens eingetretenen erledigenden Ereignisses nicht um die Früchte des bis dahin Erreichten gebracht werden (BayVGH, B. v. 10. Oktober 2012, aaO Rn 3).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische

    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
    Die erledigten Maßnahmen haben weder eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich gezogen (vgl. BVerwG, B. v. 11. Dezember 2003 - 1 WB 14/03 - juris Rn 10 m. w.N.) noch sind sie als erheblicher oder tiefgreifender Grundrechtseingriff zu werten, gegen den nach dem typischen Verfahrensablauf eine gerichtliche Entscheidung kaum je zu erlangen ist (vgl. BVerwG, B. v. 3. Februar 1999 - 1 PKH 2/99 - juris Rn 4 f.).
  • VGH Bayern, 18.10.2012 - 9 ZB 09.2555

    Erledigung vor Klageerhebung; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
    Für eine etwa beabsichtigte Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen ist anerkannt, dass ein berechtigtes Interesse an der Feststellung eines rechtswidrigen Behördenhandelns nur dann vorliegt, wenn eine Erledigung nach Klageerhebung eingetreten ist (vgl. BVerwG, U. v. 20. Januar 1989 - 8 C-30/87 - juris 1. Ls; BayVGH, B. v. 18. Oktober 2012 - 9 ZB 09.2555 - juris Rn 4; Schmidt in Eyermann, aaO, § 113 Rn 87).
  • BVerwG, 03.02.1999 - 1 PKH 2.99
    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
    Die erledigten Maßnahmen haben weder eine fortdauernde faktische Grundrechtsbeeinträchtigung nach sich gezogen (vgl. BVerwG, B. v. 11. Dezember 2003 - 1 WB 14/03 - juris Rn 10 m. w.N.) noch sind sie als erheblicher oder tiefgreifender Grundrechtseingriff zu werten, gegen den nach dem typischen Verfahrensablauf eine gerichtliche Entscheidung kaum je zu erlangen ist (vgl. BVerwG, B. v. 3. Februar 1999 - 1 PKH 2/99 - juris Rn 4 f.).
  • VGH Bayern, 19.01.1998 - 11 B 95.2282
    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
    Abgesehen davon, dass es dem Kläger nach dem Grundsatz "keine Gleichheit im Unrecht" (BVerwG, B. v. 24. Oktober 2001 - 6 C-3/01 - juris Rn 69) nicht zum Vorteil gereichen kann, wenn der Beklagte in seinem Zuständigkeitsbereich Rechtsverstöße vergleichbarer Art dulden oder in zurechenbarer Weise fördern sollte, gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Sicherheitsrecht allgemein, dass einer bekannt gewordenen Gefahr ohne Rücksicht darauf begegnet werden muss, ob anderen (möglicherweise) bestehenden vergleichbaren Gefahren in der gleichen Weise und mit ebensolchem Nachdruck begegnet wird (BayVGH, U. v. 19. Januar 1998 - 11 B 95.2282 - juris Rn 31 mw.N.).
  • VGH Bayern, 28.11.2001 - 24 B 00.3140
    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
    Eine Stornierung des Abschleppauftrages, wozu der Beklagte - sofern möglich - verpflichtet gewesen wäre (vgl. BayVGH, U. v. 28. November 2001 - 24 B 00.3140 - juris Rn 17), kam um 21:00 Uhr, als der Kläger zu seinem Kraftrad zurückgekehrt ist, nicht mehr in Betracht.
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG München, 24.11.2014 - M 7 K 13.5146
    Das Abstellen eines Kraftrades auf dem Gehweg im ministeriellen Sicherheitsbereich stellt keinen rein formalen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar, sondern beeinträchtigt die Funktion des Sicherheitsbereichs, was einer konkreten Behinderung gleichzustellen ist (vgl. BVerwG, U. v. 14. Mai 1992 - 3 C-3/90 - juris 2. Ls, Rn 27 u. B. v. 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 - juris Rn 4).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 10 BV 08.1422

    Sicherstellung eines Motorrads zum Zwecke der Entschärfung des

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2010 - 1 S 484/09

    Verkehrszeichen - Sichtbarkeitsgrundsatz - Rückforderung von Abschleppkosten

  • OLG Karlsruhe, 16.10.2003 - 2 Ss 82/03

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verbotswidriges Parken auf Gehweg

  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 10 B 08.449

    Vorlaufzeit von drei Tagen bevor nach einer Dauerparkflächenänderung

  • OVG Hamburg, 30.06.2009 - 3 Bf 408/08

    Verkehrszeichen; Halteverbot; Sichtbarkeitsgrundsatz

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 B 22.09

    Soldat auf Zeit, Wehrpflicht, Reservist, Repatriierung, vorzeitige Beendigung

  • OLG Köln, 01.04.1997 - Ss 500/96

    Erfolgsaussichten der Anfechtung eines ordnungswidrigkeitsrechtlichen Urteils

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1994 - 5 Ss OWi 180/94
  • VG Braunschweig, 25.01.2005 - 5 A 216/03

    Fahrräder dürfen auf dem Gehweg abgestellt werden

  • VG Köln, 10.11.2011 - 20 K 131/11

    Zu den Abschleppkosten bei verbotenem Gehwegparken

  • VG München, 28.02.2014 - M 7 K 13.5618

    Parken eines Kraftrades auf dem Gehweg und im Sicherheitsbereich eines

  • OVG Saarland, 14.08.1990 - 1 R 184/88

    Feuerwehrzufahrt - Kfz-Umsetzung

  • VG Köln, 28.06.2007 - 20 K 7162/05

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme; Voraussetzungen für ein

  • VG München, 08.03.2013 - M 7 K 12.3950
  • VG Augsburg, 12.03.2024 - Au 8 K 21.277

    Polizeiliche Kostenrechnung, Abschleppmaßnahme (Leerfahrt), Taxenstand

    Bereits deshalb liegen auch nach durchgeführter Beweisaufnahme im vorliegenden Fall keine gesicherten Anhaltspunkte dafür vor, dass das Abschleppfahrzeug zu dem Zeitpunkt, als der Sohn des Klägers das Kfz aufsuchte bzw. dieses umparkierte, mit sicherem Erfolg noch hätte (kostenfrei) abbestellt werden können (vgl. dazu etwa BayVGH, B.v. 7.1.1999 - 24 B 98.1969 - juris Rn. 23; vgl. auch VGH BW, U.v. 27.6.2002 - 1 S 1531/01 - juris Rn. 22 ff.; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 7 K 13.5146 - juris Rn. 34: "sofern möglich").

    Hierzu zählen auch die Kosten für eine sog. Leerfahrt des Abschleppunternehmens (vgl. etwa BayVGH, B.v. 16.5.2013 - 10 ZB 10.3162 - juris Rn. 11; B.v. 12.1.2001 - 24 B 00.2655 - juris Rn. 22; B.v. 7.1.1999 - 24 B 98.1969 - juris Rn. 23; vgl. auch VGH BW, U.v. 27.6.2002 - 1 S 1531/01 - juris Rn. 23; VG Augsburg, Gb.v. 13.9.2005 - Au 5 K 05.464 - juris Rn. 40; VG München, U.v. 24.11.2014 - M 7 K 13.5146 - juris Rn. 35).

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