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   VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16   

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https://dejure.org/2017,54711
VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16 (https://dejure.org/2017,54711)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 01.09.2017 - 9 A 51/16 (https://dejure.org/2017,54711)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 01. September 2017 - 9 A 51/16 (https://dejure.org/2017,54711)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16
    Die Regierung und die gesetzgebenden Körperschaften dürfen - bezogen auf ihre jeweilige Organtätigkeit - der Öffentlichkeit ihre Politik, ihre Maßnahmen und Vorhaben sowie künftig zu lösende Fragen darlegen und erläutern (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 - und Urt. v. 19.07.1966 - 2 BvF 1/65 - beide juris).

    Danach müssen auch bei der Öffentlichkeitsarbeit die zugewiesenen Aufgaben- und Kompetenzbereiche eingehalten werden, die Beiträge dürfen keine offene oder versteckte Werbung für einzelne Parteien oder Gruppen enthalten, und allgemein findet die Öffentlichkeitsarbeit ihre Grenze dort, wo Wahlwerbung beginnt, wobei gerade in der Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung zu gelten habe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82 - Urt. v. 02.03.1977, a. a. O.; beide juris).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16
    Das Bundesverfassungsgericht stellt im Weiteren auch darauf ab, ob die so veröffentlichten Informationen andernfalls nicht verfügbar sind (vgl. BVerfGE, Beschl. v. 26.06.2002 - 1 BvR 558/91, 1 BvR 1428/91 -, juris).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16
    a) Die Gewährung finanzieller Zuwendungen an die Fraktionen der Kommunalvertretung ist im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, aber nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich auch ohne eine solche gesetzliche Bestimmung als Ausfluss der Organisations- und Finanzhoheit der Gemeinden zulässig (vgl. BVerfG, Urt. v. 13.06.1989 - 2 BvE 1/88 - VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 20.07.1998 - 1 K 313/98.NW -, juris).
  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16
    Die Regierung und die gesetzgebenden Körperschaften dürfen - bezogen auf ihre jeweilige Organtätigkeit - der Öffentlichkeit ihre Politik, ihre Maßnahmen und Vorhaben sowie künftig zu lösende Fragen darlegen und erläutern (vgl. hierzu BVerfG, Urt. v. 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 - und Urt. v. 19.07.1966 - 2 BvF 1/65 - beide juris).
  • BVerwG, 05.07.2012 - 8 C 22.11

    Fraktionen; Fraktionsstärke; Zuwendungen; Personalkosten; Zweck; Bedarf;

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16
    Denn die Fraktionen bilden eine Untergliederung der Kommunalvertretung, sind damit Teile des Hauptorgans Vertretung (vgl. § 7 Abs. 1 KVG LSA), und sind nicht Teil der sie tragenden Partei oder Wählergruppe (vgl. Miller in: Bücken-Thielmeyer/Grimberg u.a.: KVG - Kommentar, Lsb.-Sammlg., § 44 Stand: 1.2016, S. 1, 5, 7; VG Neustadt (Weinstraße), a. a. O.; OVG des Saarlandes, a. a. O.; BVerwG, Urt. v. 05.07.2012 - 8 C 22/11 - beide juris).
  • BVerfG, 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82

    Bundestagswahlkampf 1982 - Art. 38 GG, Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16
    Danach müssen auch bei der Öffentlichkeitsarbeit die zugewiesenen Aufgaben- und Kompetenzbereiche eingehalten werden, die Beiträge dürfen keine offene oder versteckte Werbung für einzelne Parteien oder Gruppen enthalten, und allgemein findet die Öffentlichkeitsarbeit ihre Grenze dort, wo Wahlwerbung beginnt, wobei gerade in der Vorwahlzeit das Gebot äußerster Zurückhaltung zu gelten habe (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.02.1983 - 2 BvR 1765/82 - Urt. v. 02.03.1977, a. a. O.; beide juris).
  • OVG Saarland, 17.09.2015 - 2 C 29/15

    Zuschüsse an Fraktionen kommunaler Vertretungskörperschaften

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16
    Unter dem letztgenannten Aspekt kommt ihnen neben arbeitsökonomischen Gesichtspunkten insbesondere die Aufgabe zu, parteipolitische Vorstellungen durch Vorabstimmung unter ihren Mitgliedern zu kanalisieren, in die Arbeit des Gremiums einzubringen und umzusetzen (vgl. OVG des Saarlandes, Urt. v. 17.09.2015 - 2 C 29/15 -, juris).
  • VG Neustadt, 20.07.1998 - 1 K 313/98
    Auszug aus VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16
    a) Die Gewährung finanzieller Zuwendungen an die Fraktionen der Kommunalvertretung ist im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, aber nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich auch ohne eine solche gesetzliche Bestimmung als Ausfluss der Organisations- und Finanzhoheit der Gemeinden zulässig (vgl. BVerfG, Urt. v. 13.06.1989 - 2 BvE 1/88 - VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 20.07.1998 - 1 K 313/98.NW -, juris).
  • OVG Sachsen, 18.06.2013 - 4 C 25/11

    Keine Geltendmachung von Organrechten des Rats durch Ratsfraktion

    Auszug aus VG Magdeburg, 01.09.2017 - 9 A 51/16
    Ihr Zweck besteht vor allem darin, eine gleichgerichtete und damit wirksame politische Ausübung der ihren Mitgliedern zustehenden Befugnisse sowie die Steuerung des Ablaufs der Meinungsbildung und Beschlussfassung in der Vertretung zu gewährleisten (vgl. OVG Sachsen, Beschl. v. 18.06.2013 - 4 C 25/11 -, juris; Miller, a. a. O., S. 2).
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