Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Amtsärztliche Untersuchung; Maßnahme der Dienstaufsicht; Zuständigkeit der Dienstgerichte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung als Maßnahme der Dienstaufsicht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2009 - 4 S 1150/09
- BVerwG, 17.09.2009 - 2 B 69.09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80
Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08
Die vom BVerwG im Urteil vom 09.06.1983 (2 C 34/80) vorgenommene Rechtswegabgrenzung bei Maßnahmen der Dienstaufsicht nach dem Anfechtungsgrund des § 26 Abs. 3 DRiG (mit Folgen für den Umfang der Sachentscheidungsbefugnis), der sich der BGH - Dienstgericht des Bundes - mit Urteil vom 31.01.1984 (RiZ (R) 3/83) angeschlossen hat, betrifft keine Maßnahmen der Dienstaufsicht, bei denen ein so enger Zusammenhang mit Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit besteht, wie er hier durch die Vorschrift des § 53 Abs. 1 Satz 4 LBG ausgelöst wird.Das BVerwG hat (nach dem Orientierungssatz bei juris) zwar für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung als Maßnahme der Dienstaufsicht entschieden, wegen "des 'Nebeneinander zweier Rechtswege für ein und denselben prozessualen Anspruch je nach dem geltend gemachten Klagegrund' (Urteil vom 9. Juni 1983 - BVerwG 2 C 34.80 - <BVerwGE 67, 222, 226 = Buchholz 238.5 § 26 Nr. 1 S. 4>) hat der Richter selbst zu bestimmen, welches Gericht er anrufen möchte".
- BGH, 14.10.1980 - RiZ(R) 5/80
Zuständigkeit der Dienstgerichte für Prüfung einer Untersuchungsanordnung
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08
Das Richterdienstgericht ist unabhängig vom Klagegrund für den Rechtsstreit über die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung als Maßnahme der Dienstaufsicht zuständig, wenn das Landesrecht eine Vorschrift enthält, dass ein Richter bei Nichtbefolgung der Weisung so behandelt werden kann, als sei seine Dienstunfähigkeit festgestellt (wie BGH - Dienstgericht des Bundes -, Urteil vom 14.10.1980, RiZ (R) 5/80).Die Kammer folgt mit dieser Entscheidung dem Urteil des BGH - Dienstgericht des Bundes - vom 14.10.1980 (RiZ (R) 5/80).
- BGH, 31.01.1984 - RiZ(R) 3/83
Umfang der Anfechtung einer Maßnahme der Dienstaufsicht; Zulässigkeit einer …
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08
Die vom BVerwG im Urteil vom 09.06.1983 (2 C 34/80) vorgenommene Rechtswegabgrenzung bei Maßnahmen der Dienstaufsicht nach dem Anfechtungsgrund des § 26 Abs. 3 DRiG (mit Folgen für den Umfang der Sachentscheidungsbefugnis), der sich der BGH - Dienstgericht des Bundes - mit Urteil vom 31.01.1984 (RiZ (R) 3/83) angeschlossen hat, betrifft keine Maßnahmen der Dienstaufsicht, bei denen ein so enger Zusammenhang mit Verfahren über die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit besteht, wie er hier durch die Vorschrift des § 53 Abs. 1 Satz 4 LBG ausgelöst wird. - BVerwG, 19.12.1996 - 2 B 91.96
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Überprüfbarkeit einer amtsärztlichen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08
Insoweit besteht auch ein Unterschied zur Rechtslage, wie sie dem Beschluss des BVerwG vom 19.12.1996 (2 B 91/96) zugrunde gelegen haben dürfte. - OVG Niedersachsen, 16.10.1997 - 5 O 4010/97
Rechtsweg bei Nebeneinander zweier Rechtswege; Dienstunfähigkeit; Rechtsweg; …
Auszug aus VG Sigmaringen, 22.04.2009 - 1 K 157/08
Die Kammer ist nicht der Meinung, dass das Urteil ist BGH als überholt anzusehen ist (aA OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.10.1997, 5 O 4010/97).