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   VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10   

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https://dejure.org/2011,3115
VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10 (https://dejure.org/2011,3115)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10 (https://dejure.org/2011,3115)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2011 - PL 22 K 4873/10 (https://dejure.org/2011,3115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei der Einschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit durch Rundschreiben an Beamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bürgermeister durfte Mitarbeitern S21-Anstecker nicht verbieten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Button "Stuttgart 21"-Verbot für Beschäftigte der Stadt rechtswidrig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verletzt das Verbot von Buttons pro oder kontra Stuttgart 21 für Beschäftigte der Stadt Stuttgart durch den früheren Verwaltungsbürgermeister Murawski die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Gesamtpersonalrates der Stadt?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 02.03.1982 - 1 AZR 694/79

    Dienstvereinbarung

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10
    Insoweit verweist der weitere Beteiligte beispielhaft auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 02.03.1982 - 1 AZR 694/79 -.

    Auch das spezielle vom Antragsteller gerügte Verbot des Tragens politischer Plaketten/Buttons sei von einer Mitbestimmung ausgeschlossen, da die Wahrung der Neutralität des öffentlichen Dienstes kein der Mitbestimmung des Personalrats zugänglicher Akt sei (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.03.1982 - 1 AZR 694/79 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50/88 -).

  • BVerwG, 25.01.1990 - 2 C 50.88

    Lehrer - Schuldienst - Plakette - Gebot der Zurückhaltung bei politischer

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10
    Auch das spezielle vom Antragsteller gerügte Verbot des Tragens politischer Plaketten/Buttons sei von einer Mitbestimmung ausgeschlossen, da die Wahrung der Neutralität des öffentlichen Dienstes kein der Mitbestimmung des Personalrats zugänglicher Akt sei (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.03.1982 - 1 AZR 694/79 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25.01.1990 - 2 C 50/88 -).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10
    Dementsprechend war dieses Verfassungsbeschwerdeverfahren erfolgreich (BVerfGE 121, 140 = NJW 2004, 3581).
  • StGH Baden-Württemberg, 24.02.1973 - GR 2/72

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der politischen

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10
    Konkretere Aussagen sind der Norm nur im Hinblick auf die Regelung von Art. 77 Abs. 1 Landesverfassung zu entnehmen (vgl. hierzu StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.02.1973 - Nr. 2/72 - DÖV 1973, 673).
  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10
    Dabei sind Grundrechtsbeschränkungen nur zulässig soweit dies zur Erfüllung der Dienstpflichten unerlässlich ist (BVerfGE 39, 334 (367) = NJW 1975, 1641).
  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10
    Nach der Rechtsprechung des BVerwG handelt es sich insoweit um einen einheitlichen Mitbestimmungstatbestand, der das Miteinander der Beschäftigten und den Gebrauch der ihnen von der Dienststelle zur Verfügung gestellten Gegenstände betrifft (vgl. z.B. BVerwG PersR 2003, 314).
  • BAG, 10.09.2009 - 2 AZR 257/08

    Öffentlicher Dienst: Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.11.2011 - PL 22 K 4873/10
    In diesem Sinne hat auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.09.2009 - 2 AZR 257/08 - BAGE 132, 72) zum inhaltsgleichen § 41 Satz 1 TVöD-BT-V entschieden.
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