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   VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08   

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https://dejure.org/2008,38343
VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08 (https://dejure.org/2008,38343)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11.06.2008 - 7 K 139/08 (https://dejure.org/2008,38343)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juni 2008 - 7 K 139/08 (https://dejure.org/2008,38343)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umbenennung eines "Amselwegs" in "Vogelweg"; Erhebung eines Widerspruchs gegen Gemeinderatsbeschlüsse wegen der Umbenennung einer Straße; Abwägung von für eine Straßenumbenennung sprechende Gründe mit dem Interesse der Anwohner an der Beibehaltung des bisherigen ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung ihrer Straße abgewiesen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung ihrer Straße abgewiesen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trotz persönlicher Bindung zum alten Straßennamen: Gericht weist Klage von Anwohnern gegen die Umbenennung ihrer Straße ab - Anwohner tragen zahlreiche Bedenken gegen Umbenennung ihrer Straße vor

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1991 - 1 S 1258/90

    Benennung einer Straße und Rechte der Anwohner

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08
    Es handelt sich somit um einen adressatlosen dinglichen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung i.S. des § 35 S. 2, 2. Alt. LVwVfG (st. Rspr., OVG NRW, B. v. 29.10.2007 - 15 B 1517/07 -, [...]; VGH BW, Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, [...], m.w.N.).

    Diese Möglichkeit bestünde nur, wenn mit der Regelung unmittelbar Ge- oder Verbote ausgesprochen würden, was bei einem sachbezogenen Verwaltungsakt wie einer Straßen(um)benennung hingegen nicht der Fall ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.07.1991, a.a.O.; OVG NRW, B. v. 29.10.2007, a.a.O.).

    Insoweit haben die Anlieger der Straße ohne dass es auf eine eigentumsrechtliche Position ankäme durch die Erstbenennung der Straße einen Status erlangt, der durch die Änderung in rechtlich relevanter Weise berührt wird und deshalb die Gemeinden verpflichtet, die sich aus der Änderung ergebenden nachteiligen Folgen für die Anlieger in die Ermessensentscheidung einzubeziehen (VGH BW, Urt. v. 22.07.1991, a.a.O., st. Rspr).

  • BVerwG, 08.12.1977 - 7 B 76.77

    Vorsorglicher Widerspruch - Ständig wiederholte Verwaltungsakte - Vielzahl

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08
    Er wird auch nicht mit dem Ergehen des Verwaltungsakts, den er betrifft, wirksam und verwandelt sich damit nachträglich von selbst in einen zulässigen Widerspruch (BVerwG, B. v. 08.12.1977 - VII B 76.77 -, [...]).

    Die Einlegung eines Rechtsbehelfs setzt jedoch voraus, dass der Betroffene zu diesem Zeitpunkt beschwert ist (BVerwG, B. v. 08.12.1977, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2007 - 15 B 1517/07

    Straßenumbenennung: Zuständigkeit der Bezirksvertretungen; Kosten für Anlieger

    Auszug aus VG Stuttgart, 11.06.2008 - 7 K 139/08
    Es handelt sich somit um einen adressatlosen dinglichen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung i.S. des § 35 S. 2, 2. Alt. LVwVfG (st. Rspr., OVG NRW, B. v. 29.10.2007 - 15 B 1517/07 -, [...]; VGH BW, Urt. v. 22.07.1991 - 1 S 1258/90 -, [...], m.w.N.).

    Diese Möglichkeit bestünde nur, wenn mit der Regelung unmittelbar Ge- oder Verbote ausgesprochen würden, was bei einem sachbezogenen Verwaltungsakt wie einer Straßen(um)benennung hingegen nicht der Fall ist (vgl. VGH BW, Urt. v. 22.07.1991, a.a.O.; OVG NRW, B. v. 29.10.2007, a.a.O.).

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