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   VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09.TR   

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https://dejure.org/2009,24839
VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09.TR (https://dejure.org/2009,24839)
VG Trier, Entscheidung vom 03.11.2009 - 1 K 438/09.TR (https://dejure.org/2009,24839)
VG Trier, Entscheidung vom 03. November 2009 - 1 K 438/09.TR (https://dejure.org/2009,24839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungültigerklärung der Wahl eines Beigeladenen unter Aufhebung einer kommunalaufsichtlichen Entscheidung; Fehlen eines Rechtsschutzinteresses des Klägers aufgrund des Mandatsverzichts eines Beigeladenen; Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit der Wahl ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2009 - 15 A 1372/09

    Maßgeblichkeit des Familienwohnsitzes für die Berechtigung zur Kommunalwahl als

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
    Das Gemeindewahlrecht knüpft in zulässiger Weise an das Melderecht an (OVG Münster, Beschluss vom 25. August 2009 - 15 A 1372/09 -).

    Eine so festzustellende Objektivierung des Hauptwohnungsbegriffes für das Kommunalwahlrecht ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 25. August 2009, a.a.O., a.A. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - VerfGH 13/95- zum Lebensmittelpunkt von Berufspolitikern in herausgehobener politischer Position).

  • VGH Bayern, 04.12.2003 - 4 B 03.1037

    Berichtigung und Ungültigerklärung als Rechtsinstitute zur Korrektur von

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
    Nur im Fall der Wahl einer nicht wählbaren Person ist sie nach der gesetzlichen Systematik gemäß der vorstehenden spezielleren Regelung des § 50 Abs. 2 KWG auf die Person beschränkt (vgl. zum zu dem Zeitpunkt maßgeblichen Landesrecht: BayVGH, Beschluss vom 30. April 2002 -2 CS 02.1015- und Urteil vom 4. Dezember 2003 - 4 B 03.1037-, a.A. Büchner in KommunalPraxis BY, Zeitschrift für Verwaltung, Organisation und Recht, 7/8/2002, S. 249 ff).

    Ferner wird damit das Vertrauen in die Richtigkeit des amtlichen Stimmzettels insoweit gestützt, als die Stimmen, wenn nicht schon für den Bewerber, dann zumindest für seine Liste gelten (vgl. zum zu dem Zeitpunkt maßgeblichen Landesrecht: BayVGH, Urteil vom 4. Dezember 2003, a.a.O) .

  • VG Greifswald, 23.04.1996 - 4 A 2023/94
    Auszug aus VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
    Mit seinem Leitsatz 3 schließt sich das Gericht dem Verwaltungsgericht Greifswald an: 1996-04-23, 4 A 2023/94.

    Selbst der von einem Einzelnen im Namen einer Partei erhobene Einspruch ist als persönliche Wahlanfechtung des Unterzeichners zu behandeln, sofern er zu der in Frage stehenden Wahl wahlberechtigt war (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 23. April 1996 - 4 A 2023/94-, m.w.N., in Juris).

  • VerfGH Thüringen, 12.06.1997 - VerfGH 13/95

    Wahlprüfung; Wohnsitzbegriff; Wohnung; ausfüllungsbedürftiger Begriff;

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
    Eine so festzustellende Objektivierung des Hauptwohnungsbegriffes für das Kommunalwahlrecht ist verfassungsrechtlich zulässig (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 25. August 2009, a.a.O., a.A. ThürVerfGH, Urteil vom 12. Juni 1997 - VerfGH 13/95- zum Lebensmittelpunkt von Berufspolitikern in herausgehobener politischer Position).
  • BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Verurteilung wegen Wahlfälschung

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
    Wahlberechtigt sind gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 KWG u.a. diejenigen, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben (zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Abstellens auf die Hauptwohnung: BVerfG, Beschluss vom 30. März 1992 -2 BvR 1269/91-).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91

    Verstöße gegen Wahlvorschriften; Verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze; Mandat im

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
    Die nach den §§ 48, 51 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz- KWG- i.d.F. vom 31. Januar 1994 -GVBl. S. 137- zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2008 -GVBl. S. 79-) geregelte, mit den auf Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 50 Abs. 1 und Abs. 2 KWG gerichteten Leistungsbegehren verbundene Anfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90.OVG-, Urteil vom 3. Dezember 1991 -7 A 10305/91.OVG-).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.1991 - 7 A 12657/90

    Gültigkeit einer Kommunalwahl; Zurückweisung eines Einspruchs; Anfechtungsklage

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
    Die nach den §§ 48, 51 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz- KWG- i.d.F. vom 31. Januar 1994 -GVBl. S. 137- zuletzt geändert durch Gesetz vom 28. Mai 2008 -GVBl. S. 79-) geregelte, mit den auf Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 50 Abs. 1 und Abs. 2 KWG gerichteten Leistungsbegehren verbundene Anfechtungsklage ist als Gestaltungsklage eigener Art statthaft (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juni 1991 - 7 A 12657/90.OVG-, Urteil vom 3. Dezember 1991 -7 A 10305/91.OVG-).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.1991 - 7 A 12059/90

    Gemeinderatswahl ; Wahlausschuß ; Kommunalaufsichtsbehörde; Zurückweisung eines

    Auszug aus VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
    Das der Normierung der Einspruchsfrist zugrunde liegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachbehandlung auszuschließen, die -wie hier- im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85-, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG-).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 32/85
    Auszug aus VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
    Das der Normierung der Einspruchsfrist zugrunde liegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachbehandlung auszuschließen, die -wie hier- im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85-, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG-).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.1986 - 7 A 62/85
    Auszug aus VG Trier, 03.11.2009 - 1 K 438/09
    Dementsprechend sieht auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem dort zu entscheidenden Fall einer rechtsfehlerhaften Briefwahl im personalisierten Verhältniswahlrecht in jeder Ersetzung eines einzelnen Gemeinderatsmitglieds durch ein anderes, eine wesentliche Beeinflussung des Wahlergebnisses im Sinne des § 50 Abs. 3 KWG (Urteil vom 21. Januar 1986 - 7 A 62/85-).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1985 - 7 A 45/85
  • VG Weimar, 11.06.2020 - 3 K 1568/19

    Neutralitätsgebot für Amtsträger vor einer Stadtratsmitgliederwahl sowie zur

    03.11.2009 - 1 K 438/09.TR - Juris Rdnr. 35).

    Die gesetzliche Fehlerkorrektur erfolgt hierauf personenbezogen (vgl. VG Trier, Urteil vom 03.11.2009 - a. a. O.).

  • VG Trier, 20.01.2015 - 1 K 1591/14

    Trierer Stadtratswahl

    Das der Normierung der Einspruchsfrist zugrunde liegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachbehandlung auszuschließen, die - wie hier - im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (OVG RP, Urteil vom 17. Dezember 1985 - 7 A 32/85-, Urteil vom 15. Januar 1991 - 7 A 12059/90.OVG-; VG Trier, Urteil vom 3. November 2009 - 1 K 438/09.TR).
  • Wahlprüfungsgericht Bremen, 14.11.2019 - 14 K 1132/19

    Wahl zur 20. Bremischen Bürgerschaft - Wahl; Bremische Bürgerschaft

    Auch das der Normierung einer Einspruchsfrist zugrundeliegende öffentliche Interesse, über die Frage der Gültigkeit der Wahl beschleunigt Klarheit zu schaffen, rechtfertigt es gerade nicht, verfrühte Einsprüche von der Sachbehandlung auszuschließen, die im Zeitraum unmittelbar nach der Wahl bis zur öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben und nach dieser Bekanntmachung aufrechterhalten wurden (VG Trier, Urt. vom 03.11.2009 - 1 K 438/09.TR -, Rn. 23, juris; OVG RP, Urt. vom 15.01.1991 - 7 A 12059/90 -, Rn. 19, juris; HessVGH, Urt. vom 06.12.1990 - 6 UE 1488/90 -, Rn. 24, juris).
  • VG Stuttgart, 14.07.2009 - A 1 K 199/09

    Widerruf der Asylanerkennung eines angolanischen Staatsangehörigen

    Wie das Gericht mit Gerichtsbescheid vom heutigen Tag in dem Verfahren A 1 K 438/09 entschieden hat, liegen diese Voraussetzungen beim Vater des Klägers vor, so dass beim Kläger auch nach wie vor die im Urteil vom 27.06.1995 angenommene Sippenhaftvermutung besteht.
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