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   VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02   

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https://dejure.org/2003,29778
VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02 (https://dejure.org/2003,29778)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.07.2003 - 9 S 1574/02 (https://dejure.org/2003,29778)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 9 S 1574/02 (https://dejure.org/2003,29778)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock scheitern an Aktienbesitz VGH weist Berufungen dreier Gemeinden zuück

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1504/02
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02
    Zusammen mit der Gemeinde Wiernsheim - der Klägerin im Parallelverfahren 9 S 1504/02 - bildet sie den Schulzweckverband Platte, der Träger einer Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule ist.

    Darüber hinaus hat er die Verwaltungs- und Gerichtsakten zweier Parallelsachen (- 9 S 1504/02 - Gemeinde Wiernsheim - und - 9 S 2184/02 - Gemeinde Wörnersberg -) beigezogen; diese waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BVerwG, 27.01.1989 - 7 B 12.89

    Zuschussgewährung an Gemeinde kann von Ausschöpfung der eigenen Einnahmequellen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02
    Demgegenüber besteht kein schützenswertes Interesse der antragstellenden Gemeinde daran, eine notwendige Investition zu Lasten des Ausgleichsstocks und damit zugleich zu Lasten anderer bedürftiger Gemeinden zu finanzieren und zugleich eigenes Vermögen, das nicht anderweitig für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt und also veräußerbar ist, zu schonen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.01.1989 - 1 B 12/89 -, NVwZ 1989, 469).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 2184/02

    Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock scheitern an Aktienbesitz VGH weist

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02
    Darüber hinaus hat er die Verwaltungs- und Gerichtsakten zweier Parallelsachen (- 9 S 1504/02 - Gemeinde Wiernsheim - und - 9 S 2184/02 - Gemeinde Wörnersberg -) beigezogen; diese waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • VG Trier, 14.09.1998 - 1 K 1779/97

    Gewährung einer Bedarfszuweisung zum Ausgleich des Verwaltungshaushaltes;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02
    Hier kommt es deshalb auf die Leistungskraft oder die Haushaltslage der Gemeinde insgesamt an (vgl. ebenso für Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 03.04.2001 - 7 A 10993/00 -, juris; VG Trier, Urt. vom 14.09.1998 - 1 K 1779/97.TR -, DVP 1999, 87).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.12.1988 - 7 A 28/88
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02
    Eine ohne solche Verwaltungsvorschriften oder unter Abweichung von ihnen erfolgte Gewährung von Bedarfszuweisungen ist mit dieser gesetzlichen Regelung unvereinbar (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 06.12.1988 - 7 A 28/88 -, AS 22, 333335).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.04.2001 - 7 A 10993/00

    Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02
    Hier kommt es deshalb auf die Leistungskraft oder die Haushaltslage der Gemeinde insgesamt an (vgl. ebenso für Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 03.04.2001 - 7 A 10993/00 -, juris; VG Trier, Urt. vom 14.09.1998 - 1 K 1779/97.TR -, DVP 1999, 87).
  • BVerwG, 27.02.1989 - 1 B 12.89
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02
    Demgegenüber besteht kein schützenswertes Interesse der antragstellenden Gemeinde daran, eine notwendige Investition zu Lasten des Ausgleichsstocks und damit zugleich zu Lasten anderer bedürftiger Gemeinden zu finanzieren und zugleich eigenes Vermögen, das nicht anderweitig für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt und also veräußerbar ist, zu schonen (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27.01.1989 - 1 B 12/89 -, NVwZ 1989, 469).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.1985 - 10 S 66/84
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1574/02
    Der subjektive Anspruch der antragstellenden Gemeinden und Landkreise richtet sich nur - aber immerhin - auf fehlerfreie Ausübung dieses Verteilungsermessens (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. vom 19.11.1985 - 10 S 66/84 -, VBlBW 1986, 218).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 1504/02

    Finanzausgleich - Ausgleichsstock- Mittelverteilung - Verwaltungsvorschrift -

    Zusammen mit der Gemeinde Wurmberg - der Klägerin im Parallelverfahren 9 S 1574/02 - bildet sie den Schulzweckverband Platte, der Träger einer Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule ist.

    Darüber hinaus hat er die Verwaltungs- und Gerichtsakten zweier Parallelsachen (- 9 S 1574/02 - Gemeinde Wurmberg - und - 9 S 2184/02 - Gemeinde Wörnersberg -) beigezogen; diese waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.2003 - 9 S 2184/02
    Darüber hinaus hat er die Verwaltungs- und Gerichtsakten zweier Parallelsachen (- 9 S 1504/02 - Gemeinde Wiernsheim - und - 9 S 1574/02 - Gemeinde Wurmberg -) beigezogen; diese waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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