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   VGH Baden-Württemberg, 10.05.1994 - 5 S 983/94   

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https://dejure.org/1994,9370
VGH Baden-Württemberg, 10.05.1994 - 5 S 983/94 (https://dejure.org/1994,9370)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.05.1994 - 5 S 983/94 (https://dejure.org/1994,9370)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Mai 1994 - 5 S 983/94 (https://dejure.org/1994,9370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Umdeutung einer rechtswidrigen Baueinstellungsverfügung in eine Nutzungsuntersagungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 495
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 11.92

    Ist Bauschutt Abfall?

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.05.1994 - 5 S 983/94
    Anders als bei Erdaushub, um den es nach Aktenlage hier geht, wird es wohl freilich bei Verwendung von unsortiertem Bauschutt etwa aus dem Abbruch von Gebäuden liegen (vgl. BVerwG Urt. v. 24.06.1993 - 7 C 11.92 -) mit der Konsequenz, daß in diesem Fall die Kompetenz des Landratsamts als untere Abfallrechtsbehörde für die Überwachung begründet sein dürfte (vgl. §§ 20 Abs. 1, 28 Abs. 2 Nr. 3 LAbfG, § 13 Abs. 1 Nr. 1 in Verb. mit § 16 Nr. 3 LVG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2008 - 10 S 29.07

    Umdeutung eines Antrags auf Nutzungsuntersagung in einen solchen auf

    Der Antrag auf Verpflichtung zur Nutzungsuntersagung ist auch nicht in dem Antrag auf Erlass einer Baueinstellungsverfügung als Minus enthalten; die beiden Anträge sind vielmehr auf unterschiedliche Ziele gerichtet, haben eine unterschiedliche Rechtsgrundlage und unterschiedliche tatbestandliche Voraussetzungen (VGH Mannheim, Beschluss vom 4. Oktober 2007 - 8 S 1447/07 -, VBlBW 2008, 272 [273]; VGH Mannheim, Beschluss vom 10. Mai 1994 - 5 S 983/94 -, VBlBW 1994, 495 [496]; OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 1 M 23/02 -, juris, Rdnr. 2).
  • VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 L 318/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Nutzungsuntersagung

    Die in der Gesetzesbegründung dafür herangezogene Entscheidung des VGH Mannheim vom 10. Mai 1994 - 5 S 983/94 -, zitiert nach juris, rechtfertigt eine andere Sicht der Dinge nicht.
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