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   VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11   

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VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11 (https://dejure.org/2012,33932)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11 (https://dejure.org/2012,33932)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. September 2012 - PB 15 S 3324/11 (https://dejure.org/2012,33932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mitbestimmungsverfahren bei Eingruppierungen; Aufhebung der Entscheidung der Einigungsstelle, die Zustimmungsverweigerung des Personalrats für berechtigt zu erklären

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgemäße Durchführung des in § 69 Abs. 2 (und 3) BPersVG vorgesehenen Mitbestimmungsverfahrens als Voraussetzung für eine (Sach-)Entscheidung der Einigungsstelle nach §§ 69 Abs. 4 Satz 1, 71 Abs. 3 BPersVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordnungsgemäße Durchführung des in § 69 Abs. 2 (und 3) BPersVG vorgesehenen Mitbestimmungsverfahrens als Voraussetzung für eine (Sach-)Entscheidung der Einigungsstelle nach §§ 69 Abs. 4 Satz 1, 71 Abs. 3 BPersVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
    Es ist anerkannt, dass im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren der gerichtliche Ausspruch - und damit der korrespondierende Antrag - sowohl auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenbeschlusses als auch auf dessen Aufhebung (kassatorische Beseitigung) gerichtet sein kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.06.2000 - 6 P 1.00 -, BVerwGE 111, 259 und vom 04.06.2010 - 6 PB 4.10 -, PersV 2010, 361 m.w.N.).

    Wird der Beschluss der Einigungsstelle rechtskräftig für unwirksam erklärt oder aufgehoben worden, so hat die Einigungsstelle dem Mitbestimmungsverfahren unter Vermeidung des gerichtlich festgestellten Fehlers Fortgang zu geben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.06.2010, a.a.O.).

    39 Zudem hätte die weitere Beteiligte zu 2 den Beschluss auch nicht dahingehend fassen dürfen, "dass die Verweigerung der Zustimmung durch den ÖPR zur beabsichtigten Eingruppierung berechtigt war." Denn das Bundesverwaltungsgericht entnimmt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 - (BVerfGE 93, 37) in ständiger Rechtsprechung, dass in den in § 75 Abs. 1 BPersVG genannten Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer - unabhängig von Funktion und Vergütungsgruppe - nur das Modell der eingeschränkten Mitbestimmung den Anforderungen des demokratischen Prinzips Rechnung trägt, die Entscheidung der Einigungsstelle somit nur den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Dienstbehörde haben darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.06.2010, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
    Unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 08.12.1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 und vom 11.11.2009 - 6 PB 25.09 -, PersR 2010, 169) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass eine bestehende Eingruppierung als Neueingruppierung (nur) dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß § 75 Abs. Satz 1 Nr. 2 Alt. 4 BPersVG unterliege, wenn eine Übertragung neuer Aufgaben erfolge, die zur Schaffung eines neuen, bisher noch nicht bewerteten Arbeitsplatzes führe; um eine solche Neueingruppierung handele es sich vorliegend nicht, da es gerade nicht um einen neuen, bisher nicht bewerteten Arbeitsplatz gehe.

    Am Senatsbeschluss vom 08.12.1999 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht daher mit der Maßgabe festgehalten, dass die Mitbestimmung bei Eingruppierung aus Anlass der Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes auch dann stattfindet, wenn dieser Arbeitsplatz bereits einmal unter Beteiligung des Personalrats bewertet worden ist.

  • BVerwG, 24.01.2001 - 6 PB 15.00

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Empfehlung der Einigungsstelle

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
    Insoweit kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem beanstandeten Beschluss der weiteren Beteiligten zu 2 vom 09.08.2011 "in Wahrheit" nur um eine Empfehlung handelte, die von vornherein keine Bindungswirkung zwischen dem Antragsteller und dem weiteren Beteiligten zu 1 entfaltete - mit der Folge, dass der Spruch der weiteren Beteiligten zu 2 (überhaupt) als Grundlage für eine Rechtmäßigkeitskontrolle im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ausschiede bzw. die Antragsbefugnis des Antragstellers, die eine ihm gegenüber verbindliche Entscheidung der Einigungsstelle voraussetzt, zu verneinen wäre (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24.01.2001 - 6 PB 15.00 -, PersR 2001, 219), so dass sich der streitgegenständliche Aufhebungsantrag bereits als unzulässig erwiese.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2000 - PL 15 S 518/00

    Mitbestimmung: technische Einrichtung zur Überwachung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
    Insoweit kann allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass es sich bei dem beanstandeten Beschluss der weiteren Beteiligten zu 2 vom 09.08.2011 "in Wahrheit" nur um eine Empfehlung handelte, die von vornherein keine Bindungswirkung zwischen dem Antragsteller und dem weiteren Beteiligten zu 1 entfaltete - mit der Folge, dass der Spruch der weiteren Beteiligten zu 2 (überhaupt) als Grundlage für eine Rechtmäßigkeitskontrolle im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ausschiede bzw. die Antragsbefugnis des Antragstellers, die eine ihm gegenüber verbindliche Entscheidung der Einigungsstelle voraussetzt, zu verneinen wäre (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 24.01.2001 - 6 PB 15.00 -, PersR 2001, 219), so dass sich der streitgegenständliche Aufhebungsantrag bereits als unzulässig erwiese.
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
    39 Zudem hätte die weitere Beteiligte zu 2 den Beschluss auch nicht dahingehend fassen dürfen, "dass die Verweigerung der Zustimmung durch den ÖPR zur beabsichtigten Eingruppierung berechtigt war." Denn das Bundesverwaltungsgericht entnimmt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 - (BVerfGE 93, 37) in ständiger Rechtsprechung, dass in den in § 75 Abs. 1 BPersVG genannten Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer - unabhängig von Funktion und Vergütungsgruppe - nur das Modell der eingeschränkten Mitbestimmung den Anforderungen des demokratischen Prinzips Rechnung trägt, die Entscheidung der Einigungsstelle somit nur den Charakter einer Empfehlung an die zuständige Dienstbehörde haben darf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.06.2010, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
    Diese Sichtweise ist nach der jüngsten - dem Gericht in der mündlichen Anhörung vom 10.11.2011 noch nicht bekannt gewesenen - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 08.11.2011 - 6 P 23.10 - (PersR 2012, 36) nicht mehr haltbar.
  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
    Folgerichtig bestimmt § 69 Abs. 4 Satz 3 BPersVG (hier analog) für den Bereich der Bundesverwaltung, dass die Entscheidung der Einigungsstelle nur dann als Empfehlung gilt, wenn sie sich nicht der Auffassung der obersten Dienstbehörde anschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.12.2003 - 6 P 7.03 -, PersV 2004, 223).
  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09

    Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
    Unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschlüsse vom 08.12.1999 - 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 und vom 11.11.2009 - 6 PB 25.09 -, PersR 2010, 169) ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass eine bestehende Eingruppierung als Neueingruppierung (nur) dann der Mitbestimmung des Personalrats gemäß § 75 Abs. Satz 1 Nr. 2 Alt. 4 BPersVG unterliege, wenn eine Übertragung neuer Aufgaben erfolge, die zur Schaffung eines neuen, bisher noch nicht bewerteten Arbeitsplatzes führe; um eine solche Neueingruppierung handele es sich vorliegend nicht, da es gerade nicht um einen neuen, bisher nicht bewerteten Arbeitsplatz gehe.
  • BVerwG, 22.09.2011 - 6 PB 15.11

    Deckung des Personalbedarfs; Mitbestimmung bei Eingruppierung; Mitbestimmung bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
    Die grundlegende und zentrale Kritik des weiteren Beteiligten zu 2 an dem vom Antragsteller einseitig - d.h. ohne Beteiligung der Personalvertretung - aufgestellten und praktizierten Entlohnungssystem nach dem Entgeltgruppenverzeichnis 2001 wäre daher nur dann "Thema" der Eingruppierungsstreitigkeit, wenn er eine Zustimmungsverweigerung zur beabsichtigten Eingruppierung von Frau P. wegen Gesetzesverstoßes im Sinne des § 77 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG ausgesprochen hätte, da Entgeltgrundsätze, die der Arbeitgeber unter Missachtung von Mitbestimmungsrechten der Personalvertretung (§ 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG) aufgestellt hat, unwirksam sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.09.2011 - 6 PB 15.11 -, PersV 2012, 28).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 6 P 1.00

    Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften als betriebliche Sozialeinrichtungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.09.2012 - PB 15 S 3324/11
    Es ist anerkannt, dass im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren der gerichtliche Ausspruch - und damit der korrespondierende Antrag - sowohl auf die Feststellung der Unwirksamkeit des Einigungsstellenbeschlusses als auch auf dessen Aufhebung (kassatorische Beseitigung) gerichtet sein kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28.06.2000 - 6 P 1.00 -, BVerwGE 111, 259 und vom 04.06.2010 - 6 PB 4.10 -, PersV 2010, 361 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung

  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren bei Streit über

  • VG Stuttgart, 13.01.2016 - 2 K 56/15

    Anspruch auf Löschung der Eintragungen zur erfolgten Abschiebung und zur

    Auch Verwaltungsakte, von denen nur ein solcher Rechtsschein ausgeht, können noch angefochten werden (VG München, Urt. v. 12.3.2015 - M 11 K 14.5475 - juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.9.2012 - PB 15 S 3324/11 - juris zur Anfechtung einer Entscheidung der Einigungsstelle wegen eines dadurch bewirkten Rechtsscheins).
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