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   VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22, 5 S 1274/22, 5 S 1278/22   

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https://dejure.org/2023,36257
VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22, 5 S 1274/22, 5 S 1278/22 (https://dejure.org/2023,36257)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.10.2023 - 5 S 1271/22, 5 S 1274/22, 5 S 1278/22 (https://dejure.org/2023,36257)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 5 S 1271/22, 5 S 1274/22, 5 S 1278/22 (https://dejure.org/2023,36257)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 74 Abs 1 UVPG vom 20.07.2017, § 3c S 1 UVPG vom 20.07.2017, § 3e Abs 1 Nr 2 UVPG vom 20.07.2017, § 11 AEG, § 18 Abs 1 S 1 AEG
    Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts betreffend die Wiederherstellung der zweigleisigen Befahrbarkeit der östlichen Riedbahn; Belastung der Anwohner durch Betriebs- und Baulärm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltverträglichkeitsprüfung; Einheitliches Planfeststellungsverfahren; Betriebsanlage der Eisenbahn; Entwidmung; Planfeststellungsbeschluss; Bestimmtheit; Rottenwarnanlage mit automatischer Pegelanpassung; Prognose-Nullfall

  • rechtsportal.de

    Umweltverträglichkeitsprüfung; Einheitliches Planfeststellungsverfahren; Betriebsanlage der Eisenbahn; Entwidmung; Planfeststellungsbeschluss; Bestimmtheit; Rottenwarnanlage mit automatischer Pegelanpassung; Prognose-Nullfall

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    D. gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG für die 'Wiederherstellung der zweigleisigen Befahrbarkeit der östlichen Riedbahn', Mannheim

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 7 A 11.11

    Planfeststellungsbeschluss; Planänderung; U-Bahn; Baustelle; Baustellenlärm;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
    Die durch den PFB begründete Duldungspflicht des Nachbarn bezieht sich daher auch auf die während der Bauphase entstehenden Immissionen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 - BVerwGE 143, 249).

    Besteht wie vorliegend ein Bebauungsplan, ist dieser für die Einstufung des Gebiets grundsätzlich maßgebend (Nr. 3.2.1 AVV Baulärm), wobei die Besonderheit zu beachten ist, dass die AVV Baulärm dabei auf die Baugebietsarten nach der BauNVO 1968 Bezug nimmt (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 10. Juli 2012 - 7 A 11.11 - BVerwGE 143, 249).

    Es kommt nicht zur Anwendung, wenn - wie vorliegend - der Baulärm nicht gemessen, sondern prognostisch berechnet wird (BVerwG, Urteil vom 10.7.2012 - 7 A 11.11 - BVerwGE 143, 249).

    Maßgeblich ist vielmehr die Vorbelastung im natürlichen Wortsinne (Urteil vom 10.7.2012 - 7 A 11.11 - BVerwGE 143, 249).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist indessen geklärt, dass ein Vorhabenträger ohne gesicherte Rechtsposition, die er erst mit Erlass des Planfeststellungsbeschlusses erlangt, noch keine Ausführungsplanung erstellen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2020 - 7 A 9.19 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 92).

    Diese muss der Vorhabenträger aber erst erstellen, wenn der PFB ergangen ist und er somit eine gesicherte Rechtsposition erlangt (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2020 - 7 A 9.19 - Buchholz 443.09 § 18 AEG Nr. 92).

    Da für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - von der Sonderregelung in § 18 g AEG abgesehen - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses abzustellen ist, ist grundsätzlich die in diesem Zeitraum vorliegende aktuelle Prognose (mit dem entsprechenden Prognosezeitraum) zu verwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2020 - 7 A 9.19 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 92 und Urteil vom 5.10.2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296).

  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 13.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
    Eine Ausnahme gilt, wenn der Vorhabenträger mit mehreren Maßnahmen verschiedene Planungsziele verfolgt, die unabhängig voneinander verwirklicht werden könnten, ohne dass das Ziel der einen Maßnahme durch den Verzicht auf die andere auch nur teilweise vereitelt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.8.2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 und vom 5.10.2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296).

    (1) Die Planrechtfertigung kann sich aus einer gesetzlichen Bedarfsfeststellung nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben, die für die Planfeststellung und das gerichtliche Verfahren verbindlich ist und grundsätzlich die Nachprüfung ausschließt, ob für das geplante Vorhaben ein Verkehrsbedarf vorhanden ist (§ 1 Abs. 2 BSWAG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5.10.2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296).

    Da für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses - von der Sonderregelung in § 18 g AEG abgesehen - auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Erlasses des Planfeststellungsbeschlusses abzustellen ist, ist grundsätzlich die in diesem Zeitraum vorliegende aktuelle Prognose (mit dem entsprechenden Prognosezeitraum) zu verwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.10.2020 - 7 A 9.19 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 92 und Urteil vom 5.10.2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296).

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
    Eine Ausnahme gilt, wenn der Vorhabenträger mit mehreren Maßnahmen verschiedene Planungsziele verfolgt, die unabhängig voneinander verwirklicht werden könnten, ohne dass das Ziel der einen Maßnahme durch den Verzicht auf die andere auch nur teilweise vereitelt wird (vgl. BVerwG, Urteile vom 11.8.2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 und vom 5.10.2021 - 7 A 13.20 - BVerwGE 173, 296).

    Die Situation ist damit, anders als die Klägerin meint, nicht vergleichbar mit der Fallkonstellation, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - juris zur Weservertiefung zugrunde liegt.

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
    Ergänzend ist anzumerken, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur im Rahmen des § 41 BImSchG, sondern auch bei der Abwägung nicht auf die tatsächliche Ausnutzung des Schienenwegs, sondern auf dessen rechtlich zulässige Ausnutzbarkeit abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 21.11.2013 - 7 A 28.12 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7).

    Selbst aus einer über einen langen Zeitraum hinweg geringeren tatsächlichen Streckenauslastung erwächst für die Nachbarschaft kein Vertrauenstatbestand dahingehend, dass die Lärmbelastung auf den bislang gegebenen Zustand zu deckeln wäre (BVerwG, Urteile vom 9.7.2008 - 9 A 5.07 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 66 Rn. 19 und vom 21.11.2013 - 7 A 28.12 - a.a.O. Rn. 45).

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
    Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist danach nicht erforderlich, wenn ohne ins Einzelne gehende, einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbehaltene Ermittlungen ausgeschlossen werden kann, dass die begehrte Genehmigung wegen der Umweltbelange versagt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.08.2008 - 4 C 11.07 - BVerwGE 131, 352).

    Denn es führt nicht zur Rechtswidrigkeit der Genehmigungsentscheidung, wenn die Feststellung, dass nach dem Ergebnis der Vorprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, entgegen § 3a Satz 2 UVPG a.F. nicht bekannt gegeben wird (BVerwG, Urteil vom 20.8.2008 - 4 C 11.07 - BVerwGE 131, 352).

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
    Sie darf sich aber auch nicht in einer oberflächlichen Abschätzung spekulativen Charakters erschöpfen, sondern muss auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen, wobei der Behörde ein Einschätzungsspielraum zusteht, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 und vom 18.12.2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138).

    Nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, können für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein (BVerwG, Urteile vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 und vom 18.12.2014 - 4 C 36.13 - juris).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
    Es genügt, wenn die Umweltauswirkungen an die Zumutbarkeitsschwelle heranreichen und ein Einfluss auf das Ergebnis der Entscheidung nicht ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353).

    Die behördliche Entscheidung ist im gerichtlichen Verfahren darauf zu überprüfen, ob der Sachverhalt vollständig und richtig erfasst wurde, ob die Verfahrensregeln und die rechtlichen Bewertungsgrundsätze eingehalten wurden, ob das anzuwendende Recht verkannt wurde oder ob sachfremde Erwägungen vorliegen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.12.2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 4 C 36.13

    Änderung eines Flughafens; Nachbarklage; Klagebefugnis; drittschützende Norm;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
    Sie darf sich aber auch nicht in einer oberflächlichen Abschätzung spekulativen Charakters erschöpfen, sondern muss auf der Grundlage geeigneter und ausreichender Informationen erfolgen, wobei der Behörde ein Einschätzungsspielraum zusteht, welche Unterlagen und Informationen als geeignete Grundlage einer überschlägigen Prüfung benötigt werden (vgl. BVerwG, Urteile vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 und vom 18.12.2014 - 4 C 36.13 - BVerwGE 151, 138).

    Nachträglich gewonnene Erkenntnisse, die die Auswirkungen in einem anderen Licht erscheinen lassen könnten, können für die Tragfähigkeit des Prüfergebnisses und damit der verfahrenslenkenden Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht maßgeblich sein (BVerwG, Urteile vom 20.12.2011 - 9 A 31.10 - BVerwGE 141, 282 und vom 18.12.2014 - 4 C 36.13 - juris).

  • VGH Bayern, 22.08.2023 - 22 CS 23.1265

    Biergartenbegriff der Bayerischen Biergartenverordnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 5 S 1271/22
    Auf die "Nachtruhe" ist unter diesen Umständen keine Rücksicht zu nehmen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 22.8.2023 - 22 CS 23.1265 - juris).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 5.07

    Lärmschutz; wesentliche Änderung; Schienenweg; Bahnstrecke; Abwägungsgebot;

  • BVerwG, 28.12.2017 - 3 B 15.16

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Erschütterungsschutz; Instandsetzungs- und

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2015 - 10 S 2471/14

    Anspruch des Nachbarn auf Anordnung geeigneter Maßnahmen zur Begrenzung des von

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

  • BVerwG, 11.07.2019 - 9 A 14.18

    Vorerst kein Weiterbau der A 39 bei Wolfsburg

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 24.09.2003 - 9 A 69.02

    Anhalter Bahn; Planfeststellung; Änderung eines Schienenwegs; Feintrassierung;

  • BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17

    Autobahn A 43: Oberverwaltungsgericht muss über Klage neu entscheiden

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 3.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 A 19.94

    Verkehrslärm - Schienenweg - Änderung - Wiedererrichtung - Wesentliche Änderung

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

  • BVerwG, 30.11.2020 - 9 A 5.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (Ortsumgehung Ummeln)

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 23.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Entwidmung -

  • BVerwG, 14.12.2022 - 9 A 18.21

    Weitere Klagen gegen die Feste Fehmarnbeltquerung abgewiesen

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