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   VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23   

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https://dejure.org/2023,36733
VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23 (https://dejure.org/2023,36733)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.11.2023 - DB 16 S 699/23 (https://dejure.org/2023,36733)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. November 2023 - DB 16 S 699/23 (https://dejure.org/2023,36733)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60 Abs 1 S 3 BBG 2009, § 13 Abs 2 BDG
    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen Leugnung der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBG § 60 Abs. 1 S. 3; BDG § 13 Abs. 2
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; "Reichsbürger"; Feststellung innerer Vorgänge

  • rechtsportal.de

    BBG § 60 Abs. 1 S. 3; BDG § 13 Abs. 2
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; "Reichsbürger"; Feststellung innerer Vorgänge

Sonstiges

  • VGH Baden-Württemberg (Verfahrensmitteilung)

    Bundesrepublik Deutschland gegen Techn. Regierungsamtsrat T. wegen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei Leugnung der Existenz der Bundesrepublik

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
    Die Entfernung aus dem Dienst bildet daher den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, BVerwGE 174, 219).

    Der Senat schließt sich der Bewertung des Bundesverwaltungsgerichts an, wonach die Stellung eines schriftlichen Antrags eines Beamten auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises unter fortgesetzter Verwendung vorkonstitutionell untergegangener Staaten und das Berufen auf "§ 4 Abs. 1 RuStAG (Stand 22.07.1913)" für antragsrelevante Umstände im Zeitraum nach Mai 1949 - wie Geburts- und Wohnsitzstaat des Antragstellers oder seiner Vorfahren - die dem Beamten obliegende Pflicht zur Treue zur Verfassung verletzt (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, BVerwGE 174, 219 m.w.N.).

    Der Senat kann offenlassen, ob das bloße Innehaben einer Überzeugung und die bloße Mitteilung, dass man diese habe, unter keinen Umständen eine Verletzung der Treuepflicht, die dem Beamten auferlegt ist, darstellen kann (so BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, BVerwGE 174, 219 unter Verweis auf die abstrakten Erörterungen in BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 ; vgl. aber auch mit Blick auf die Dienstenthebung eines rechtsextremen ehrenamtlichen Richters BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, NJW 2008, 2568 , wonach das Innehaben und Mitteilen einer Meinung "nicht in jedem Fall" eine Verletzung der Treuepflicht bedeute).

    Der Beamte negiert damit zugleich die Grundlagen seines Beamtenverhältnisses und verletzt seine Verfassungstreuepflicht in schwerwiegender Weise (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, BVerwGE 174, 219 ).

    Die Beantragung eines Staatsangehörigkeitsausweises mit Angaben, die die rechtliche Existenz der Bundesrepublik Deutschland und ihre verfassungsmäßige Ordnung leugnen, begründet angesichts der Schwere des Pflichtenverstoßes ernstliche Zweifel, dass der Beklagte seinem dienstlichen Auftrag als Sachwalter einer an Recht und Gesetz gebundenen Verwaltung gerecht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, BVerwGE 174, 219 m.w.N.).

    Danach ist Gegenstand der disziplinarrechtlichen Betrachtung und Wertung die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums möglichst ungeschmälert aufrechtzuerhalten (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, BVerwGE 174, 219 m.w.N.).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
    Der Senat kann offenlassen, ob das bloße Innehaben einer Überzeugung und die bloße Mitteilung, dass man diese habe, unter keinen Umständen eine Verletzung der Treuepflicht, die dem Beamten auferlegt ist, darstellen kann (so BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, BVerwGE 174, 219 unter Verweis auf die abstrakten Erörterungen in BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 ; vgl. aber auch mit Blick auf die Dienstenthebung eines rechtsextremen ehrenamtlichen Richters BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, NJW 2008, 2568 , wonach das Innehaben und Mitteilen einer Meinung "nicht in jedem Fall" eine Verletzung der Treuepflicht bedeute).

    Gleiches gilt für die Frage, ob in der hier in Rede stehenden Leugnung der rechtlichen Existenz der Bundesrepublik Deutschland nicht bereits eine über das bloße Haben und Mitteilen einer bestimmten Überzeugung hinausgehende "Folgerung [des Beamten] für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 ) liegt.

    Der Beamte kann nicht zugleich in der organisierten Staatlichkeit wirken und die damit verbundenen persönlichen Sicherungen und Vorteile in Anspruch nehmen und aus dieser Stellung heraus die Grundlage seines Handels zerstören wollen (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 ).

    Die politische Treuepflicht fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 ; Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, NJW 2008, 2568 ).

  • BVerwG, 12.05.2022 - 2 WD 10.21

    Dienstgradherabsetzung wegen reichsbürgertypischen Verhaltens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
    Ob das Verhalten des Beamten von einer entsprechenden inneren Überzeugung getragen wird, ist vom Disziplinargericht unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 12.05.2022 - 2 WD 10.21 , NVwZ 2023, 91).

    Weder liegt eine plausible anderweitige Erklärung für sein Verhalten vor noch hat sich der Beklagte glaubhaft von der Ideologie der "Reichsbürger" distanziert (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.05.2022 - 2 WD 10.21 -, NVwZ 2023, 91 zu einem sog. "Schein-Reichsbürger").

    Er hat nicht, wie er für sich in Anspruch nimmt, aus Naivität lediglich den irrigen Eindruck einer hohen Identifikation mit verfassungswidrigem Gedankengut vermittelt, ohne dass sein Verhalten von einer verfassungsfeindlichen Gesinnung getragen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12.05.2022 - 2 WD 10.21 -, NVwZ 2023, 91 ).

    Abgesehen davon, dass es sich in erster Linie um Gesichtspunkte handelt, die bei der Feststellung der inneren Einstellung des Beamten zu würdigen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.05.2022 - 2 WD 10.21 -, NVwZ 2023, 91 ), erscheint zudem die Richtigkeit des letztgenannten Vorbringens insofern zweifelhaft, als der Beklagte sehr wohl intensive Kontakte zu seinem Vorgesetzten und Kollegen gehabt hat, die er selbst als Anhänger der "Reichsbürger"-Szene identifiziert hat.

  • VG Sigmaringen, 01.03.2023 - DB 12 K 2475/22

    Reichsbürgernahes Gedankengut; Entfernung; Beamtenverhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
    Sigmaringen vom 1. März 2023 - DB 12 K 2475/22 - wird zurückgewiesen.

    - DB 12 K 2475/22 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

    Dem Senat liegen die den Beklagten betreffenden Personal- und Disziplinarakten des BAAINBw und die Akte des Verwaltungsgerichts Sigmaringen (DB 12 K 2475/22) vor.

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
    Entscheidungsmaßstab ist insoweit, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen kann, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ), ob das Fehlverhalten in der Öffentlichkeit bekanntgeworden ist oder ob dies - wie vom Beklagten geltend gemacht - nicht der Fall ist, hat insofern keine Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.2006 - 1 D 3.05 -, juris Rn. 25).

    Dabei geht von einem schweren Dienstvergehen eine - widerlegliche - Indizwirkung für einen endgültigen Vertrauensverlust im Sinne des § 13 Abs. 2 Satz 1 BDG aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
    Der Senat kann offenlassen, ob das bloße Innehaben einer Überzeugung und die bloße Mitteilung, dass man diese habe, unter keinen Umständen eine Verletzung der Treuepflicht, die dem Beamten auferlegt ist, darstellen kann (so BVerwG, Urteil vom 02.12.2021 - 2 A 7.21 -, BVerwGE 174, 219 unter Verweis auf die abstrakten Erörterungen in BVerfG, Beschluss vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 ; vgl. aber auch mit Blick auf die Dienstenthebung eines rechtsextremen ehrenamtlichen Richters BVerfG, Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, NJW 2008, 2568 , wonach das Innehaben und Mitteilen einer Meinung "nicht in jedem Fall" eine Verletzung der Treuepflicht bedeute).

    Die politische Treuepflicht fordert vom Beamten, dass er sich eindeutig von Gruppen und Bestrebungen distanziert, die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren (vgl. BVerfG, Urteil vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 ; Beschluss vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, NJW 2008, 2568 ).

  • BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18

    Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
    Die Treuepflicht gehört zu den prägenden Strukturmerkmalen des Berufsbeamtentums und bildet überdies die innere Rechtfertigung für die mit dem Beamtenverhältnis einhergehenden Alimentations- und Fürsorgeverpflichtungen des Dienstherrn (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 04.05.2020 - 2 BvL 4/18 -, BVerfGE 155, 1 ).
  • BVerfG, 28.11.2018 - 2 BvL 3/15

    Niedersächsische Regelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
    Denn das Beamtenverhältnis garantiert eine gesicherte berufliche und wirtschaftliche Stellung, um eine stabile, gesetzestreue Verwaltung zu sichern und vom Beamten Kritik und nötigenfalls Widerspruch einfordern zu können, wenn dieser sich ungesetzlichen Ansinnen ausgesetzt sieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.11.2018 - 2 BvL 3/15 -, BVerfGE 150, 169 ).
  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
    Eine straffreie außerdienstliche Lebensführung und ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten darf ein Dienstherr von jedem Beamten erwarten (st. Rspr., vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28.01.2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98 und Urteil vom 16.06.2020 - 2 C 12.19 -, BVerwGE 168, 254 ).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.11.2023 - DB 16 S 699/23
    Der Senat kann - ebenso wie die Disziplinarkammer - unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.02.2012 - 2 C 38.10 -, NVwZ-RR 2012, 479 ) nicht erkennen, dass der mit dem schwerwiegenden Dienstvergehen eingetretene Vertrauensverlust durch durchgreifende Entlastungsgründe entfallen wäre und der Beklagte gegenüber der Klägerin noch ein Restvertrauen für sich in Anspruch nehmen könnte.
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2021 - DL 16 S 1268/19

    Entfernung des Beamten aus dem Dienst wegen Untreue; mangelhafte Begründung einer

  • BVerwG, 16.08.2021 - 2 B 21.21

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; außerdienstlicher Besitz

  • BVerwG, 15.03.2006 - 1 D 3.05

    Verwertbarkeit der Beschuldigteneinlassung vor der Kriminalpolizei; Zollbeamter

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