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   VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95   

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VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95 (https://dejure.org/1995,1559)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.11.1995 - 5 S 334/95 (https://dejure.org/1995,1559)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. November 1995 - 5 S 334/95 (https://dejure.org/1995,1559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Einwendungsausschluß nach Ablauf der Einwendungsfrist; Beginn der Klagebegründungsfrist; Planrechtfertigung bei Vierstreifigkeit eines Teilstücks unter Abweichung vom Bedarfsplan; Grundsatz der Planerhaltung; Umfang der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1997, 85 (Ls.)
  • VBlBW 1996, 265
  • DVBl 1996, 929 (Ls.)
  • DVBl 1996, 929 UPR 1996, 398 (Leitsatz) ZUR 1996, 334 (Leitsatz) NVwZ-RR 1997, 85 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (38)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 4.94
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
    Denn selbständig durchsetzbare Verfahrenspositionen vermittelt das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Drittbetroffenen ebensowenig wie die Verfahrensvorschriften anderer Fachgesetze (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 - DVBl. 1995, 1012 m. w. N. und Erbguth/Schink, UVPG, Einleitung RdNr. 117 mit Literaturnachweisen).

    Die Kläger haben nicht nachvollziehbar die für den Erfolg ihres Klagebegehrens erforderlichen Auswirkungen der gerügten Verstöße gegen das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung auf ihre materiell-rechtliche Position dargetan (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1995, a.a.O.).

    Es war Absicht des Gesetzgebers, die bis dahin nach der Rechtsprechung geltende Rechtslage zu ändern und die gerichtliche Überprüfung der Planrechtfertigung in bisherigem Umfang einzuschränken, wogegen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 - DVBl. 1995, 951 und zuvor schon Urt. d. erk. Sen. v. 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271 = NuR 1994, 234).

    Jedenfalls ist die Argumentation der Kläger, die ihre Folgerungen insbesondere aus der Interpretation von § 1 Abs. 2 FStrAbG in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.05.1995 a.a.O.) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 03.09.1993 a.a.O.) im Zusammenhang mit der Planrechtfertigung zieht, deshalb abzulehnen, weil sie zu unverständlichen Ergebnissen führen müßte.

    Dementsprechend hat es auch das Bundesverwaltungsgericht gebilligt, unabhängig von der Bedarfsfeststellung im Ausbauplan die Zielkonformität einer planfestgestellten Vorhabens nach den bisherigen zur Planlegitimation aufgestellten Kriterien zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
    Sie befindet sich bei ihrer rechtlichen Beurteilung in Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere BVerwG, Urt. v. 11.03.1989 - 4 B 205/92 - NVwZ 1993, 887), welcher der erkennende Senat gefolgt ist.

    Diese Beurteilung gründet sich auf die Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 26.06.1992 - 4 B 1 - 12.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 = VBlBW 1992, 458; Beschl. v. 02.11.1992 - 4 B 205/92 - NVwZ 1993, 887), welcher der erkennende Senat in seiner eigenen Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. zuletzt Urteil v. 09.12.1994 - 5 S 1648/94 - a.a.O.).

    Die Teilplanung darf sich nicht soweit verselbständigen, daß Probleme, die durch die Gesamtplanung ausgelöst werden, als Folge einer Verkürzung des Abwägungsmaterials unbewältigt bleiben (BVerwG, Beschl. v. 02.11.1992 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
    Er wäre unerheblich gemäß § 17 Abs. 6 c S.1 FStrG, einer Vorschrift, die nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur im Rahmen der allgemeinen fachplanerischen Abwägung, sondern auch bei der naturschutzrechtlichen Abwägung gemäß §§ 8 Abs. 3 BNatSchG, 11 Abs. 3 S.1 NatSchG anzuwenden ist (vgl. Urt. v. 09.12.1994 - 5 S 1648/94 - VBlBW 1995, 275).

    Diese Beurteilung gründet sich auf die Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 26.06.1992 - 4 B 1 - 12.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 = VBlBW 1992, 458; Beschl. v. 02.11.1992 - 4 B 205/92 - NVwZ 1993, 887), welcher der erkennende Senat in seiner eigenen Rechtsprechung gefolgt ist (vgl. zuletzt Urteil v. 09.12.1994 - 5 S 1648/94 - a.a.O.).

    Ebenso irrelevant ist das Vorbringen der Kläger über den Standpunkt des Regierungspräsidiums F. im Planfeststellungsverfahren zur A 98, der nach ihrer Meinung signifikant von der jetzigen Auffassung abweicht (vgl. Planfeststellungsbeschluß v. 05.05.1994 u. Urt. d. erk. Sen. v. 09.12.1994 - 5 S 1648/94 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1993 - 5 S 874/92

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Verfahren - Abwägung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
    Es war Absicht des Gesetzgebers, die bis dahin nach der Rechtsprechung geltende Rechtslage zu ändern und die gerichtliche Überprüfung der Planrechtfertigung in bisherigem Umfang einzuschränken, wogegen auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 - DVBl. 1995, 951 und zuvor schon Urt. d. erk. Sen. v. 03.09.1993 - 5 S 874/92 - VBlBW 1994, 271 = NuR 1994, 234).

    Diese Rechtfertigung hat einiges Gewicht, wenn man bedenkt, daß dem Bedarfsplan in räumlicher Hinsicht nur eine beschränkte Aussagekraft zukommt (vgl. auch Senatsurteil v. 03.09.1993 a.a.O.), er sich daher auf die grundsätzliche, das heißt durchgehende Streckencharakteristik beschränkt und punktuelle Besonderheiten außer Acht läßt.

    Jedenfalls ist die Argumentation der Kläger, die ihre Folgerungen insbesondere aus der Interpretation von § 1 Abs. 2 FStrAbG in der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.05.1995 a.a.O.) und des erkennenden Senats (vgl. Urt. v. 03.09.1993 a.a.O.) im Zusammenhang mit der Planrechtfertigung zieht, deshalb abzulehnen, weil sie zu unverständlichen Ergebnissen führen müßte.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.1995 - 5 S 335/95

    Keine aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
    Am 06.02.1995, einem Montag, haben die Kläger beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen den Teilplanfeststellungsbeschluß vom 12.12.1994 Anfechtungsklage erhoben (und vorläufigen Rechtsschutz beantragt, vgl. Verfahren 5 S 335/95).

    Zur Begründung bringen sie, teilweise unter Wiederholung der Antragsbegründung vom 04.02.1995 im Aussetzungsverfahren 5 S 335/95, in ihrem Schriftsatz vom 18.03.1995, bei Gericht am 20.03.1995 eingegangen, im wesentlichen vor:.

    Er führt in seiner Klageerwiderung vom 07.09.1995, in der teilweise auf die Antragserwiderung vom 28.03.1995 im Aussetzungsverfahren der Kläger 5 S 335/95 verwiesen wird, im wesentlichen aus:.

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
    Die Abwägungskontrolle des Senats richtet sich an den Maßstäben aus, die das Bundesverwaltungsgericht entwickelt und in ständiger Rechtsprechung angewandt hat (s. grundlegend BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 - BVerwGE 48, 56, 63 ff.).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309; Urt. v. 14.02.1975 - 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56, 63 f.) ist das rechtsstaatliche Gebot gerechter Abwägung u. a. dann verletzt, wenn in der Abwägung Belange nicht berücksichtigt wurden, die nach Lage der Dinge zu berücksichtigen waren.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1990 - 5 S 2119/89

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - öffentliche Belange - Existenzbedrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
    Wenn die Kläger darüber hinaus (in Anlehnung an das Urt. d. erk. Sen. v. 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - VBlBW 1991, 144 ff.) vermissen (sollten), daß die Existenzbedrohung landwirtschaftlicher Betriebe in diesem Abschnitt des Planfeststellungsbeschlusses als öffentlicher Belang näher diskutiert (nicht nur - wie auf S. 235 des Planfeststellungsbeschlusses geschehen - angesprochen) wird, so lassen sie signifikante Sachverhaltsunterschiede außer acht.

    Angesichts des Hilfscharakters dieser Begründung kommt es nicht darauf an, ob sich der Kläger zu 5 demgegenüber zu Recht auf das oben schon erwähnte Urteil des erkennenden Senats vom 05.04.1990 - 5 S 2119/89 - (VBlBW 1991, 144) berufen kann, wonach ein Landwirtschaftsbetrieb, der seit vielen Jahren die wirtschaftliche Grundlage der Familie des Betriebsinhabers darstellt, prinzipiell als existenzfähig zu betrachten ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2448/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung: Umfang der ausgelegten Planunterlagen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
    Sie unternehmen nicht einmal ansatzweise den Versuch, die potentielle Erheblichkeit des von ihnen konstatierten Aufklärungsdefizits für das Abwägungsergebnis mit dem rechtlich angezeigten Grad der Wahrscheinlichkeit, der über die abstrakte Möglichkeit hinausgehen muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.05.1984 - 4 C 58.81 - BVerwGE 69, 256; Beschl.v. 23.02.1994 - 4 B 35.94 - VBlBW 1994, 269; Beschl.v. 29.09.1995 - 4 B 132.95 - Urt. d. erk. Sen. v. 22.03.1995 - 5 S 2448/94 -), plausibel zu machen.

    Oben B I wurde schon dargetan, daß nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (s. zuletzt Beschl. d. BVerwG v. 29.09.1995 - 4 B 132.95 - in Bestätigung des Urt. d. erk. Sen. v. 22.03.1995 - 5 S 2448/94 -) Verstöße gegen die in § 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UVPG normierte Verpflichtung, die Auswirkungen eines Vorhabens auf den Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten, nicht aus sich heraus schon als Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte enteignend betroffener Kläger zu qualifizieren sind.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.1995 - 5 S 2341/94

    Planfeststellung - Rastplatz an Bundesautobahn - Ausdehnung des Bauabschnitts bis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
    Die Einholung eines betriebswirtschaftlichen Sachverständigengutachtens erscheint daher dem Senat angesichts der Mißachtung der eigenen Darlegungspflicht durch den Kläger nicht geboten (vgl. auch Urteil des Senats v. 22.03.1995 - 5 S 2341/94 -).

    Trotz des insoweit im landschaftspflegerischen Begleitplan vorgesehenen "Ausgleichs" (Nr. 0, 10 und 17) spricht alles für die Auffassung der Planfeststellungsbehörde und gegen diejenige der Fachplaner, auf die es im übrigen ohnehin nicht rechtserheblich ankommt (vgl. Senatsurteil v. 22.03.1995 - 5 S 2341/94 - VBlBW 1996, 18), daß insoweit auch nach Durchführung dieser "Ausgleichs"-Maßnahmen eine der bisherigen Landschaft gerecht werdende Wiederherstellung oder Neugestaltung des Landschaftsbilds nicht bewirkt werden kann.

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.11.1995 - 5 S 334/95
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Besitzrecht des Mieters an Wohnraum (Beschl v 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 -, NJW 1993, 2035) führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Zu einem anderen Ergebnis sieht sich der Senat auch nicht durch die von den Klägern angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Besitzrecht des Mieters an Wohnraum veranlaßt (vgl. Beschl. v. 26.05.1993 - 1 B vR 208/93 - NJW 1993, 2035).

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

  • BVerwG, 16.08.1995 - 4 B 92.95

    Planfeststellung einer Bundesfernstraße - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

  • BVerwG, 20.07.1979 - 7 CB 21.79

    Zulässigkeit der Bezugnahme auf die Begründung der Vorinstanz; Auswirkungen von

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 25.90
  • BVerwG, 11.01.1988 - 4 B 256.87

    Amtliche Auskunft - Mündliche Form - Sitzungsprotokoll - Aufbewahrungspflicht -

  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 54.75

    Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht - Einholung von Gutachten

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1988 - 5 S 1088/88

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Durchführung des Erörterungstermins;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1988 - 5 S 1030/87

    Abwägung zwischen Naturschutz und Immissionsschutz bei der Planfeststellung für

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluß: Überprüfung des Schutzes vor

  • BVerwG, 11.04.1989 - 4 B 67.89

    Kontamination von Grundwasser - Ursachen der Verunreinigung eines Pumpwerks

  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1991 - 5 S 1270/90

    Abwägungsgebot und Abwägungsbereitschaft bei straßenrechtlicher Planfeststellung;

  • BVerwG, 08.02.1979 - 7 B 20.79

    Ermäßigung von Wohnungsbauabgaben durch ein Verwaltungsgericht wegen falscher

  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

  • BVerwG, 11.07.1989 - 4 B 33.89

    Alten- und Pflegeheim - Nachbarklage, § 42 Abs. 2 VwGO, kein

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1982 - 5 S 1234/81

    Ausführungsfrist eines wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 17.96

    Bundesautobahn A 20 (Ostsee-Autobahn)

    Es ist auch nicht Aufgabe einer Umweltverträglichkeitsprüfung, wissenschaftlich unerforschte Sachverhalte und Wirkungszusammenhänge zu klären (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 334/95 - VBlBW 1996, 265).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2018 - 1 B 11809/17

    Windenergieanlagen in Hahn am See und Elbingen dürfen gebaut werden

    Es genügt die Untersuchung ausgewählter Indikationsgruppen, wenn diese für das betreffende Gebiet bedeutsame Repräsentanten sind (VGH BW, Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 334/95 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2006 - 8 S 967/05

    Umfang der Überprüfung der Trassenplanung im Planfeststellungsbeschluss, keine

    Da erstens der Flächenverlust deutlich unterhalb der von der Rechtsprechung bei etwa 5% der Betriebsfläche angenommenen Bagatellgrenze liegt, den ein gesunder Betrieb normalerweise verkraften kann, ohne in Existenznöte zu geraten (vgl. Urteil des Senats vom 26.5.2000 - 8 S 1525/99 - m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.11.1995 - 5 S 334/95 -, VBlBW 1996, 265), zweitens sämtliche Grundstücke nach wie vor ausreichend erschlossen sein werden - nach dem Ergebnis der mündlichen Verhandlung einschließlich der vom Kläger 3 forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke - , drittens den Klägern 1 und 2 für den Weidebetrieb eigens eine Unterführung zur Verfügung gestellt wird und schließlich viertens das Landwirtschaftsamt in seinen Stellungnahmen die Gefahr einer existentiellen Gefährdung landwirtschaftlicher Betriebe nicht einmal angedeutet hat, kann trotz der mit der Zerschneidung hofnaher Flächen einher gehenden Erschwernisse keine Rede davon sein, dass sich der Planfeststellungsbehörde eine existentielle Betriebsgefährdung hätte aufdrängen müssen.
  • VG Gera, 02.09.2008 - 3 K 611/08

    ; Planfeststellung; Trassenalternative; Präklusion; Gewerbebetrieb;

    Soweit eine Existenzgefährdung des Betriebes nicht bereits offenkundig oder zumindest naheliegend ist, obliegt es dem Betroffenen, die hierfür entscheidungserheblichen betriebswirtschaftlichen Fakten darzulegen (in Anlehnung an VGH Baden-Württemberrg, Urteil vom 22. März 1995 - 5 S 2341/94 - und Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 334/95 -).

    Dabei obliegt es dem Kläger, die hierfür entscheidungserheblichen betriebswirtschaftlichen Fakten (unter anderem Betriebsgröße, Wirtschaftsweise) darzulegen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22. März 1995 - 5 S 2341/94 - zitiert nach juris; Urteil vom 17. November 1995 - 5 S 334/95 - zitiert nach juris; in diesem Sinne auch BayVGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 20 A 04.40040 bis 40048 - zitiert nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1301/95

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung: Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers

    Eine andere Sicht ist insoweit auch nicht wegen der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 26.05.1993 - 1 BvR 208/93 - NJW 1993, 2035 -) zu dem von der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG erfaßten Besitzrecht des Mieters an Wohnraum geboten (vgl. hierzu Senatsurt. v. 17.11.1995 - 5 S 334/95 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.12.1995 - 5 S 335/95

    Keine aufschiebende Wirkung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Am 06.02.1995 haben die Kläger beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen den Teilplanfeststellungsbeschluß Anfechtungsklage erhoben (5 S 334/95) und gleichzeitig vorläufigen Rechtsschutz begehrt.

    Der Senat hat nämlich mit dem aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 09.11.1995 ergangenen und am 17.11.1995 verkündeten Urteil im Hauptsacheverfahren (5 S 334/95) die Anfechtungsklagen der Antragsteller gegen den Planfeststellungsbeschluß abgewiesen.

  • OVG Hamburg, 22.03.2000 - 5 Bf 22/96

    Klagebefugnis für eine Klage zur Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses

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  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.1996 - 5 S 1110/95

    Klage einer Gemeinde gegen einen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschluß:

    Denn der Einwendungsausschluß des § 17 Abs. 4 Satz 1 FStrG (vgl. hierzu bereits Senatsurteil v.17.11.1995 - 5 S 334/95 -) ist erst mit Wirkung vom 01.07.1990 durch Art. 26 Nr. 2b des Dritten Rechtsbereinigungsgesetzes vom 28.06.1990 (BGBl. 1 S. 1221) eingeführt worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.1999 - 8 S 2886/98

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens wegen Verzögerung des Rechtsstreits

    Diese Frist beginnt mit Erhebung der Klage (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.8.1993 - 7 A 14.93 - NVwZ 1994, 371 = Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 23; VGH Bad.-Württ., 17.11.1995 - 5 S 334/95 - VBlBW 1996, 265).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2003 - 5 S 2226/01

    Plan zum Neubau der Nordumfahrung Deckenpfronn rechtmäßig

    Insoweit erinnert der Senat daran, dass nach ständiger Rechtsprechung die Vorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht gebieten, dass Umweltauswirkungen eines Vorhabens anhand standardisierter und rechenhaft handhabbarer Verfahren ermittelt und bewertet werden ( BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370; vgl. auch Senatsurt. v. 17.11.1995 - 5 S 334/95 - VBlBW 1996, 265).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1997 - 5 S 2298/97
  • BVerwG, 17.02.1997 - 4 VR 16.96

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau einer Autobahn -

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