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   VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 BV 10.1855   

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https://dejure.org/2011,23685
VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 BV 10.1855 (https://dejure.org/2011,23685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.04.2011 - 7 BV 10.1855 (https://dejure.org/2011,23685)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. April 2011 - 7 BV 10.1855 (https://dejure.org/2011,23685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    1. Die inhaltlich als Nebenbestimmung zur Genehmigung der Anbietertätigkeit zu verstehende Regelung des § 24 Abs 1 S 3 FSS (Widerrufsvorbehalt) steht mit dem Bayerischen Mediengesetz und höherrangigem Recht im Einklang.2. Die vom Gesetz hervorgehobene Bedeutung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Rundfunkzulassung ist »höchstpersönlich«

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2011, 505
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 05.02.1991 - 1 BvF 1/85

    6. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 BV 10.1855
    Das Grundgesetz schreibt ein bestimmtes Modell nicht vor (BVerfG vom 5.2.1991 BVerfGE 83, 238/295 f.).

    Die Meinungsvielfalt ist daher ein sachgerechtes Auswahlkriterium für die Zulassung privater Rundfunkbewerber (vgl. BVerfG vom 5.2.1991 a.a.O. S. 320 und VerfGH vom 21.11.1986 a.a.O. S. 158).

  • VerfGH Bayern, 28.01.2003 - 10-VII-02
    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 BV 10.1855
    Denn die Klägerin konnte trotz ihrer langjährigen Tätigkeit im Fernsehgeschäft und der in den letzten Jahren vorgenommenen Investitionen wegen der zeitlichen Befristung der ihr erteilten Genehmigung und wegen der einzurechnenden Möglichkeit, dass wichtige Gründe für eine (vorzeitige) Neuverteilung der Sendezeit sprechen, von vornherein nicht darauf vertrauen, dass ihre Beteiligung am Rundfunk rechtlich und tatsächlich auf Dauer gesichert wäre (vgl. VerfGH vom 28.1.2003 BayVBl 2003, 523/526).

    Das Grundrecht auf Berufsfreiheit als Unterfall der allgemeinen Handlungsfreiheit im Sinn des Art. 101 BV, Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 12 Abs. 1 GG ist ebenfalls nicht verletzt, weil an der Funktionsfähigkeit des Rundfunks ein hohes Allgemeininteresse besteht und die Klägerin als Anbieterin lediglich diejenigen Bedingungen zu erfüllen hat, die für die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit unumgänglich sind (vgl. auch VerfGH vom 28.1.2003 a.a.O. S. 526).

  • VGH Bayern, 30.10.2009 - 7 CS 09.2606

    Bisheriger Hauptanbieter des Bayernjournals am Wochenende darf nicht weitersenden

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 BV 10.1855
    Die dagegen erhobene Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 30. Oktober 2009 (Az.: 7 CS 09.2606) zurückgewiesen.
  • VG München, 22.10.2009 - M 17 S 09.4756

    Fernsehsatzung; Widerruf der Genehmigung des Fernsehfensters

    Auszug aus VGH Bayern, 13.04.2011 - 7 BV 10.1855
    Das Verwaltungsgericht hat, nachdem die Beklagte mit Bescheid vom 16. Juni 2009 die sofortige Vollziehung ihres Bescheids vom 18. Mai 2009 angeordnet hatte, den Antrag der Klägerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage mit Beschluss vom 22. Oktober 2009 (Az.: M 17 S 09.4756) abgelehnt.
  • OLG München, 17.09.2015 - 1 U 1041/14

    Entschädigung wegen rechtswidrigen Widerrufs einer erteilten Sendelizenz

    Die Berufung der Klägerin wies der BayVGH mit Urteil vom 15.10.2010, Az. 7 BV 10.1855 zurück (Anlage OHS 24).
  • VG Augsburg, 05.12.2018 - Au 7 K 17.1578

    Durchsetzung einer Sendezulassung durch Zwangsgeldandrohung

    Der Gesetzgeber kann der Beklagten als einer Anstalt des öffentlichen Rechts die Befugnis zur autonomen Rechtsetzung innerhalb des Rahmens verleihen, der durch die gesetzlichen Aufgaben der Beklagten bestimmt wird (vgl. VerfGH vom 21.11.1986 VerfGH 39, 96/161; BayVGH, U.v.13.4.2011 - 7 BV 10.1855, BeckRS 2011, 20112, beckonline).

    Sie ist an die Person des Anbieters gebunden und kann von diesem weder im Weg der Einzel- noch der Gesamtrechtsnachfolge auf einen Dritten übertragen werden (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 13.4.2011 - 7 BV 10.1855, BeckRS 2011, 20112, beckonline).

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