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   VGH Bayern, 30.01.2020 - 12 C 19.1973   

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https://dejure.org/2020,83370
VGH Bayern, 30.01.2020 - 12 C 19.1973 (https://dejure.org/2020,83370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.01.2020 - 12 C 19.1973 (https://dejure.org/2020,83370)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2020 - 12 C 19.1973 (https://dejure.org/2020,83370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Beschwerde, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Akteneinsicht, Verfahren, Kind, Bestandskraft, Form, Verwaltungsgerichtshof, Rechtsanspruch, Voraussetzungen, Vertrag, Erlass, Prozesskostenhilfeverfahren, Grundsatz des fairen Verfahrens, Hilfe zur Erziehung, Kosten des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 19.265

    Recht auf Akteneinsicht in Bericht des Umgangsbegleiters

    Allerdings wird vielfach angenommen (vgl. Roller, a.a.O., § 8 Rn. 10 m.w.N.; ausführlich zum Streitstand hinsichtlich des gleichlautenden § 9 VwVfG: Sennekamp, a.a.O., Rn. 33 ff.), dass das Verwaltungsverfahren erst mit Bestandskraft bzw. Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes endet (so auch BayVGH, B.v. 30.1.2020 - 12 C 19.1973 - n. v.).

    Demgegenüber kann das Gericht der Meinung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in seinem Beschluss vom 30. Januar 2020 (12 C 19.1973), mit welchem der Klägerin unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 10. September 2019 Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, nicht folgen.

    Damit würde es auch der Grundsatz des fairen Verfahrens (vgl. hierzu auch den vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verwendeten Begriff der "Waffengleichheit" im Beschluss vom 30.1.2020 - 12 C 19.1973 Rn. 3) nicht erfordern, der Klägerin in einem Verfahren, das die Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege betrifft, Einsicht in den streitgegenständlichen Bericht zu gewähren.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich im Übrigen in seinem Beschluss vom 30. Januar 2020 (12 C 19.1973) nicht zu der Frage geäußert, ob das Tatbestandsmerkmal des rechtlichen Interesses vorliegend erfüllt ist.

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