Rechtsprechung
   VK Bund, 20.06.2023 - VK 2-34/23   

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https://dejure.org/2023,16866
VK Bund, 20.06.2023 - VK 2-34/23 (https://dejure.org/2023,16866)
VK Bund, Entscheidung vom 20.06.2023 - VK 2-34/23 (https://dejure.org/2023,16866)
VK Bund, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - VK 2-34/23 (https://dejure.org/2023,16866)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundeskartellamt PDF

    Einhaltung von Datenschutzrecht durch deutsche Unternehmen mit ausländischer Muttergesellschaft; grundsätzliches Vertrauen in das Leistungsversprechen des Bieters - Nachprüfungsantrag stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebot und Ausschreibung müssen vor Auftragserteilung übereinstimmen!

Besprechungen u.ä.

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Deutsche Tochtergesellschaft mit US-amerikanischen Mutterkonzern

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VK Bund, 13.02.2023 - VK 2-114/22

    Kein Ausschluss von Datenverarbeitungsangeboten deutscher Tochterunternehmen

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2023 - VK 2-34/23
    Diese Fragestellungen wurden durch die Rechtsprechung hinlänglich aufgearbeitet und geben auch hier keinen Anlass, am Leistungsversprechen der Bg insoweit zu zweifeln (vgl. zu dieser Thematik OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 2022, 15 Verg 8/22; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 13. Februar 2023, VK 2-114/22).

    Soweit die ASt zudem auf Ausführungen in ihrem Konzept Personal verweist, sind diese Erwägungen für die Bewertung des Konzepts Betreuung wegen der expliziten Konzeptvorgaben sowie der Wortbegrenzung bereits im Hinblick auf § 97 Abs. 2 GWB nicht heranzuziehen (vgl. zur Begrenzung der Konzeptbewertung auf die Ausführungen für das relevante Konzept VK Bund, a.a.O., VK2-114/22).

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2023 - VK 2-34/23
    Die Bg weist auf die Aufklärungsverfügung der Vergabekammer aber lediglich pauschal auf Folgendes hin: ,,Deren Inhalt umfasst potenziell auch weitere ergänzende Maßnahmen, die im konkreten Einzelfall zu ermitteln und zu implementieren sind, um etwaige Rechtsschutzlücken im Drittland zu schließen und die Einhaltung des unionsrechtlichen Schutzniveaus zu gewährleisten." Insofern ist nicht hinreichend klar, ob bzw. inwieweit diese pauschal gehaltene Aussage ausreichend ist, um davon ausgehen zu können, dass das Angebot der Bg die für die Auftragsausführung geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 16. Juli 2020, Rs C-311/18, Rn. 131 ff.) einhalten kann oder nicht.
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - Verg 5/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Kosten eines

    Auszug aus VK Bund, 20.06.2023 - VK 2-34/23
    Den gestellten Anträgen kommt im Hinblick auf § 168 Abs. 1 S. 2 GWB allenfalls eine indizielle Bedeutung zu (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. April 2022, VII-Verg 5/22).
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