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   VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21   

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VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21 (https://dejure.org/2022,48584)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02.03.2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21 (https://dejure.org/2022,48584)
VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 02. März 2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21 (https://dejure.org/2022,48584)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 21.03.2019 - C-465/17

    Die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe gelten nicht für die

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21
    Gemeinnützige Organisationen und Vereinigungen in diesem Sinne sind solche, deren Ziel in der Erfüllung sozialer Aufgaben besteht, die nicht erwerbswirtschaftlich tätig sind und etwaige umständehalber erzielte Gewinne reinvestieren, um ihr Ziel zu erreichen (vgl. dazu Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 21. März 2019 - C-465/17, berichtigt mit Beschluss vom 27. Juni 2019, Rdnr. 61 AU).

    Durch den EuGH (Urteil vom 21.03.2019 - Rechtssache C-465/17) sei inzwischen geklärt, dass die hier streitbefangenen Leistungen zu den Dienstleistungen im Sinne der Regelung in Art. 10 lit. h der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU) gehören.

    Insoweit sei die Entscheidung des EuGHs vom 21.02.2019, C-465/17 zutreffend, dass es keinen Automatismus gäbe, wonach Hilfsorganisationen gemeinnützig seien.

    Dies wäre in Teilbereichen dann anders zu beurteilen, entzöge sich die hier in Rede stehende bundesgesetzliche Regelung dort einer unionsrechtskonformen Auslegung (so auch die antragstellerseitig bemühte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes unter dem Aktenzeichen C-465/17).

  • BVerfG, 30.03.2020 - 1 BvR 843/18

    Wegen Subsidiarität unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen § 13 des

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21
    Im Übrigen ergebe sich weder aus dem Beschluss des BVerfGs vom 30.03.2020, 1 BvR 843/18, den Entscheidungen der OLGs München und Celle, der Stellungnahme der EU-Kommission in dem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland Nr. 2018/2272 noch aus der Gesetzesbegründung zum sachsen-anhaltinischen RettDG, dass der Rechtsweg zur Vergabekammer eröffnet sei.

    Entgegen dem anwaltlichen Vorbringen der Antragstellerseite steht diese rechtliche Bewertung durchaus im Einklang mit der im Beschluss vom 30.03.2020 unter dem Aktenzeichen 1 BvR 843/18 zum Ausdruck kommenden Rechtsauffassung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Rechtsschutzmöglichkeiten des Vergaberegimes erst dann eröffnet sind, wenn die Bereichsausnahme des § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB nicht eingreift.

  • OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19

    Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21
    Die Entscheidungen des OLG Celle in seinen Beschlüssen vom 24.10.2019, 13 Verg 9/19 und vom 25.06.2019, 13 Verg 4/19 basierten auf der Rechtslage, dass in Niedersachsen sowohl gemeinnützige als auch nicht gemeinnützige Organisationen als Leistungserbringer gleichberechtigt zugelassen seien.
  • BGH, 18.03.2014 - X ZB 12/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Streitwertbemessung für ein Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21
    des hälftigen Wertes einer zweimaligen einseitigen optionalen Vertragsverlängerung für drei Jahre (Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 18.03.2014 - X ZB 12/13) zu beiden Losen ergeben sich Gebühren in Höhe von ... Euro.
  • OLG Celle, 25.06.2019 - 13 Verg 4/19

    Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Vergabe zur Durchführung von

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21
    Die Entscheidungen des OLG Celle in seinen Beschlüssen vom 24.10.2019, 13 Verg 9/19 und vom 25.06.2019, 13 Verg 4/19 basierten auf der Rechtslage, dass in Niedersachsen sowohl gemeinnützige als auch nicht gemeinnützige Organisationen als Leistungserbringer gleichberechtigt zugelassen seien.
  • OLG Hamburg, 16.04.2020 - 1 Verg 2/20

    Notfallrettung Hamburg - Rechtsweg bei Nachprüfungsantrag zu Ausschreibung -

    Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2022 - 1 VK LSA 19/21-20/21
    Ferner sei durch das OLG Hamburg mittels Beschlusses vom 16.04.2020, 1 Verg 2/20 bei einer vergleichbaren Ausgangssituation entschieden worden, dass bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen das Vergaberecht keine Anwendung finde, da die Voraussetzungen für das Vorliegen der Bereichsausnahme gegeben seien.
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