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VK Sachsen-Anhalt, 18.08.2020 - 3 VK LSA 37/20 |
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VK Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. August 2020 - 3 VK LSA 37/20 (https://dejure.org/2020,83697)
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Volltextveröffentlichung
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 14 Abs 2 VOBA 2019, § 19 Abs 2 S 4 VOBA 2019, § 2 Abs 3 VergabeG ST 2012, § 15 Abs 1 VergabeG ST 2012, § 16d Abs 1 Nr 1 VergabeG ST 2012
Vergabeverfahren: Anforderungen an die Aufklärung eines Angebotspreises
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16
Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 18.08.2020 - 3 VK LSA 37/20
Die Regelung ist aber insoweit bieterschützend, als der Bieter verlangen kann, dass sein Angebot nicht ohne den Versuch der vorherigen Aufklärung von Fragen und der Ausräumung entstandener Bedenken aus der Wertung genommen wird (BGH, Beschluss vom 31.01.2017 - X ZB 10/16). - BGH, 20.11.2012 - X ZR 108/10
Friedhofserweiterung
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 18.08.2020 - 3 VK LSA 37/20
Die Unangemessenheit ist nicht mittels eines festen Prozentsatzes der Abweichung des Angebots von einem Markt- oder Durchschnittspreis zu bestimmen, sondern aufgrund einer Bewertung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 20.11.2012 - X ZR 108/10). - OLG Karlsruhe, 06.08.2014 - 15 Verg 7/14
Schließdienst - Vergabenachprüfungsverfahren: Aufklärungsverlangen über den Preis …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 18.08.2020 - 3 VK LSA 37/20
Dem Bieter muss die Gelegenheit gegeben werden, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Preises zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem annehmbar ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2010 - 13 Verg 10/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.8.2014 - 15 Verg 7/14). - OLG Celle, 30.09.2010 - 13 Verg 10/10
Anforderungen an das Verfahren vor Ausschluss eines Angebots wegen …
Auszug aus VK Sachsen-Anhalt, 18.08.2020 - 3 VK LSA 37/20
Dem Bieter muss die Gelegenheit gegeben werden, den Eindruck eines ungewöhnlich niedrigen Preises zu entkräften oder aber beachtliche Gründe dafür aufzuzeigen, dass sein Angebot trotzdem annehmbar ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 30.9.2010 - 13 Verg 10/10; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 6.8.2014 - 15 Verg 7/14).