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   VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00   

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https://dejure.org/2001,11368
VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00 (https://dejure.org/2001,11368)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31.05.2001 - VerfGH 162/00 (https://dejure.org/2001,11368)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - VerfGH 162/00 (https://dejure.org/2001,11368)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde eines Vermieters wegen der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit seines Mieterhöhungsverlangens; Erforderlichkeit der Beifügung nachvollziehbarer Erläuterungen für eine Mieterhöhung nach durchgeführten Wärmedämmmaßnahmen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Vermieters wegen der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit seines Mieterhöhungsverlangens; Erforderlichkeit der Beifügung nachvollziehbarer Erläuterungen für eine Mieterhöhung nach durchgeführten Wärmedämmmaßnahmen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wärmebedarfsberechnung für Mieterhöhung nach Modernisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1160
  • NZM 2001, 745
  • ZMR 2001, 696
  • NJ 2002, 144
  • JR 2002, 454
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00

    Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei öffentlich

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00
    Der Eigentümer einer Mietwohnung kann sich nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs gegen mietrechtliche Entscheidungen der Zivilgerichte auf das Grundrecht aus Art. 23 Abs. 1 Satz 1 VvB berufen (vgl. Beschluss vom 23. November 2000 - VerfGH 72/00 - GE 2001, 50 ).
  • VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 38/99

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 31.05.2001 - VerfGH 162/00
    Mit Beschluss vom 20. Dezember 1999 (VerfGH 38/99) hob der Verfassungsgerichtshof das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. März 1999 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 23. März 1999 auf und verwies die Sache an.
  • BGH, 10.04.2002 - VIII ARZ 3/01

    Rechtsentscheid zu den formellen Voraussetzungen einer Mieterhöhung wegen

    Dieser Rechtsentscheid kann entgegen der vom Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin in seinem Beschluß vom 31. Mai 2001 (VerfGH 162/00, NJW-RR 2001, 1160) vertretenen Auffassung nicht einschränkend dahin ausgelegt werden, die Mieterhöhungserklärung bedürfe über die Berechnung der Kosten hinaus lediglich nachvollziehbarer Erläuterungen zur Erzielung nachhaltiger Heizenergieeinsparung und mit dem Begriff "Wärmebedarfsberechnung" sei deshalb nicht eine solche im Sinne des Fachbegriffs von § 2 Abs. 1 und Anlage 1 der WärmeschutzV oder der DIN 4701 (1983) gemeint.
  • BGH, 12.03.2003 - VIII ZR 175/02

    Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen wegen energiesparender

    Für bauliche Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie ist es vielmehr erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Vermieter in der Mieterhöhungserklärung neben einer schlagwortartigen Bezeichnung der Maßnahme und einer Zuordnung zu den Positionen der Berechnung diejenigen Tatsachen darlegt, anhand derer überschlägig beurteilt werden kann, ob die bauliche Änderung eine nachhaltige Einsparung von Heizenergie bewirkt (Senat aaO; ebenso im Ergebnis auch Berl.VerfGH NJW-RR 2001, 1160, entgegen KG WuM 2000, 535).
  • VerfGH Berlin, 09.05.2003 - VerfGH 150/01
    Sie bezwecken mit Blick auf die der Eigentumsgewährleistung immanente Sozialbindung des Eigentums und die hohe Bedeutung, die der Wohnung für den Einzelnen und die Familie zukommt, einen angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern (Beschluss vom 31. Mai 2001 - VerfGH 162/00 - GE 2001, 846).
  • LG Neubrandenburg, 05.03.2002 - 1 S 272/01

    Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung; Mieterhöhungserklärung wegen

    Dabei ist zwar nicht erforderlich, dass die Erläuterung den Anforderungen einer Wärmebedarfsberechnung, wie sie in der DIN 4701 beschrieben ist, genügt; es muss aus ihr aber für den technisch und juristisch nicht vorgebildeten Mieter verständlich hervorgehen, welche konkreten baulichen Veränderungen zur Einsparung von Heizenergie aufgrund darzustellender Berechnungsschemata geführt haben (vergleiche dazu Rechtsentscheid des Kammergerichts Berlin vom 17. August 2000 /WuM 2000 Seite 535/ in Verbindung mit dem Beschluß des Verfassungsgerichtshofes Berlin vom 31. Mai 2001 /WuM 2001 Seite 432/).
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