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   VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05   

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VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05 (https://dejure.org/2005,35535)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2005 - 12-IV-05 (https://dejure.org/2005,35535)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - 12-IV-05 (https://dejure.org/2005,35535)
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  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    Die angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichts Torgau und des Landgerichts Leipzig verletzen nicht das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf. 1. Art. 30 Abs. 1 SächsVerf bestimmt die Unverletzlichkeit der Wohnung (vgl. zum Folgenden: BVerfGE 103, 142 [150 ff.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04).

    Der Durchsuchungsbeschluss muss den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Zwangsmaßnahme durchzuführen ist (vgl. BVerfGE 103, 142 [151]).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 51, 97 [107]).

    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 51, 97 [107], 96, 27 [40]).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    Damit wird dem Einzelnen im Hinblick auf seine Menschenwürde und im Interesse der freien Entfaltung der Persönlichkeit ein elementarer Lebensraum gewährleistet (vgl. BVerfGE 42, 212 [219]).

    Dies versetzt den Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 [220 f.]).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz ab (vgl. BVerfGE 57, 346 [355 f.]; 76, 83 [91]).

    Der Richter muss die beabsichtigte Maßnahme eigenverantwortlich prüfen; er muss dafür Sorge tragen, dass die sich aus der Verfassung und dem einfachen Recht ergebenden Voraussetzungen der Durchsuchung genau beachtet werden (vgl. BVerfGE 57, 346 [355 f.]).

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvR 1028/02

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 durch formularmäßig gefassten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    Außerdem gebietet Art. 30 Abs. 1 SächsVerf, dass der durch dieses Grundrecht vermittelte Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleibt (vgl. BVerfG StV 2003, 203 [204]).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2005 - 126-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    Es ist nicht Aufgabe des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes, die fachgerichtliche Auslegung einfachen Rechts oder Subsumtion des Sachverhalts unter die einschlägigen Normen zu kontrollieren (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. April 2005 - Vf. 126-IV-04, st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    Bei Maßnahmen, die - wie die Durchsuchung - in der Regel ohne vorherige Anhörung des Betroffenen ergehen, soll seine Einschaltung insbesondere auch für eine gebührende Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten sorgen (vgl. BVerfGE 9, 89 [97]).
  • BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84

    Zwangsvollstreckung III

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    Der Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz ab (vgl. BVerfGE 57, 346 [355 f.]; 76, 83 [91]).
  • BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 1108/03

    Verletzung des GG Art 13 Abs 1, 2 durch auf unzureichender Verdachtsgrundlage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen läge vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden ließen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 1108/03).
  • VerfGH Sachsen, 31.03.2005 - 120-IV-04
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 12-IV-05
    Die angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichts Torgau und des Landgerichts Leipzig verletzen nicht das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 30 Abs. 1 SächsVerf. 1. Art. 30 Abs. 1 SächsVerf bestimmt die Unverletzlichkeit der Wohnung (vgl. zum Folgenden: BVerfGE 103, 142 [150 ff.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 31. März 2005 - Vf. 120-IV-04).
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