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   AG Riesa, 27.06.2012 - 002 UR II 885/10   

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https://dejure.org/2012,35681
AG Riesa, 27.06.2012 - 002 UR II 885/10 (https://dejure.org/2012,35681)
AG Riesa, Entscheidung vom 27.06.2012 - 002 UR II 885/10 (https://dejure.org/2012,35681)
AG Riesa, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 002 UR II 885/10 (https://dejure.org/2012,35681)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erstattung der von ihm gefertigten Kopien aus der Staatskasse in Beratungshilfesachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Nr. 7000 Nr. 1a VV
    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Erstattung der von ihm gefertigten Kopien aus der Staatskasse in Beratungshilfesachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kopien der Ermittlungsakte müssen Rechtsanwalt zur Verfügung gestellt werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Halle/Saale, 08.02.2010 - 103 II 3103/09

    Beratungshilfe: Erstattungsfähigkeit von Fotokopiekosten

    Auszug aus AG Riesa, 27.06.2012 - 2 UR II 885/10
    Verdeutlicht wird dieses Dilemma, an folgendem Beispiel: Würde die aktenführende Stelle dem Rechtsanwalt Akteneinsicht von drei Tagen gewähren, befände sich der Mandant jedoch im Urlaub, im Krankenhaus oder wäre er aus anderen Gründen nicht erreichbar, wäre eine spätere Beratung nur noch auf Grund von Notizen möglich (vgl. AG Halle, Beschluss vom 08.02.2010 AZ. 103 II 3103/09-juris.).

    Letztlich darf auch nicht verkannt werden, dass der Rechtsanwalt gemäß § 1 BRAO ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, und es aus diesem Grund nicht Sache der aktenführenden Stelle sein darf, dem Rechtsanwalt durch Bemessung der Akteneinsichtsfrist die Terminierung der rechtsanwaltlichen Geschäfte zu determinieren (vgl. AG Halle, Beschluss vom 08.02.2010 AZ. 103 II 3103/09-juris.).

  • AG Kassel, 11.11.1987 - 3 AR 138/87
    Auszug aus AG Riesa, 27.06.2012 - 2 UR II 885/10
    Auch daraus ergibt sich die Notwendigkeit, dass dem Rechtsanwalt Kopien der Akte zur Verfügung stehen müssen (vgl. AG Kassel, Beschluss vom 11.11.1987 AZ. 3 AR 138/1987-juris.).

    Dem Rechtsanwalt steht eine Einschätzungsprärogative zu, ob auf einzelne Blätter der Akte ausnahmsweise verzichtet werden kann (vgl. AG Kassel, Beschluss vom 11.11.1987 AZ. 3 AR 138/1987-juris.).

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