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   LG Leipzig, 09.01.2009 - 07 O 1019/08   

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https://dejure.org/2009,41394
LG Leipzig, 09.01.2009 - 07 O 1019/08 (https://dejure.org/2009,41394)
LG Leipzig, Entscheidung vom 09.01.2009 - 07 O 1019/08 (https://dejure.org/2009,41394)
LG Leipzig, Entscheidung vom 09. Januar 2009 - 07 O 1019/08 (https://dejure.org/2009,41394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • captain-huk.de

    Zur Nutzungsausfallentschädigung; 189 Tage als Belohnung für die zögerliche Regulierung der DBV Winterthur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03

    Merkantile Wertminderung

    Auszug aus LG Leipzig, 09.01.2009 - 7 O 1019/08
    den Verfassern der Tabelle durch Herabstufung um cine bzw. zwei Gruppen zu ermitteln sein; die gerichtliche Praxis folgt dem weitgehend und orientiert sich erst bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre "Sind, an den fahrzeugspezifischen Vorhaltekosten (vgl. Palandt- Heinrichs, a20; BGH NJW 05, 277), Das Fahrzeug der Klägerin war "im Unfallzeitpunkt etwa 10 % Jahre att und wies eine Laufleistung von ca. 164 TKM auf.
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus LG Leipzig, 09.01.2009 - 7 O 1019/08
    ganz ausnahmsweise, nämlich allenfalls dann, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird, wobei die primäre Dariegungslast für eine solche Möglichkeit bei dem Schäciger Iagt {BGH NJW-RR 06, 394, 397% Dir Rotlaria has an.
  • BGH, 09.02.1995 - IX ZR 207/94

    Anwaltsgebühren bei außergerichtlicher Regulierung eines Unfallschadens

    Auszug aus LG Leipzig, 09.01.2009 - 7 O 1019/08
    Mehrere Aufträge oder eine erkennbare zeitiche oder fachliche Zäsur (vgl. BGH NJW 95, 1431) liegen nicht vor.
  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

    Auszug aus LG Leipzig, 09.01.2009 - 7 O 1019/08
    Grundsätzlich ist es Sache des Schädigers, die Schadensbeseitigung zu finanzieren (vgl. BGH VersR 88, 1178), Eine Verpflichtung des Geschädigten zur Vorfinanzierung besteht nur.
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2020 - 1 U 294/19

    Hinreichende Warnung seitens eines Geschädigten vor einer Schadensvergrößerung

    Bei Geringverdienern, die keine banküblichen Sicherheiten für die Rückzahlung eines Kredits bereitstellen könnten, erscheint nachvollziehbar, dass Konsumentenkredite regelmäßig nur unter der Verpflichtung zum Abschluss einer den Kredit verteuernden Restschuldversicherung bewilligt werden (vgl. LG Leipzig, Urteil vom 09. Januar 2009 - 7 O 1019/08 -, Rn. 15, juris).
  • AG Nordenham, 22.11.2022 - 3 C 186/22
    Seite 4/8 Vermutung dafür, dass der Geschädigte das zeitlich unbegrenzt zum Straßenverkehr zugelassenes Kraftfahrzeug über den Unfalltag hinaus ständig nutzen will (OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.10.2009 - I- 1 U 192/08; LG Leipzig Schlussurteil v. 9.1.2009 - 7 O 1019/08, BeckRS 2009, 88469, beck-online).

    Eine Verpflichtung des Geschädigten zur Vorfinanzierung besteht nur ganz ausnahmsweise, nämlich allenfalls dann, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird, wobei die primäre Darlegungslast für eine solche Möglichkeit bei dem Schädiger liegt (LG Leipzig Schlussurteil v. 9.1.2009 - 7 O 1019/08, BeckRS 2009, 88469, beck-online).

  • AG Minden, 23.03.2010 - 19 C 127/09
    Eine Verpflichtung des Geschädigten zur Vorfinanzierung besteht nur ganz ausnahmsweise, nämlich allenfalls dann, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus belastet wird, wobei die primäre Darlegungslast für eine solche Möglichkeit beim Schädiger liegt (LG Leipzig, 7 0 1019/08).
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