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   BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16 (1 A 3.15)   

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BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16 (1 A 3.15) (https://dejure.org/2016,6609)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2016 - 1 A 1.16 (1 A 3.15) (https://dejure.org/2016,6609)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2016 - 1 A 1.16 (1 A 3.15) (https://dejure.org/2016,6609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Anhörungsrüge als Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Anforderungen an eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16
    Es kommt im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags erst dann gleich, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1993 - 2 BvR 218/92

    Anforderungen an die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16
    Vielmehr nimmt das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung die in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Aufklärungs- und Erörterungspflichten, soweit sie über das Recht der Beteiligten hinausgehen, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt vor Erlass dieser Entscheidung zu äußern, grundsätzlich aus dem Schutzbereich des Art. 103 Abs. 1 GG aus (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 1993 - 2 BvR 218/92 - juris Rn. 2 m.w.N).
  • BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13

    Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16
    Es bedarf weder einer Satzung noch spezifischer Vereinsorgane, sondern lediglich einer Organisationsstruktur, die faktisch auf eine organisierte Willensbildung schließen lässt; dies kann aus Indizien hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62).
  • BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15

    Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16
    Die Anhörungsrügen der Kläger gegen das Urteil des Senats vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 - werden zurückgewiesen.
  • BVerwG, 06.11.2007 - 8 C 17.07

    Entscheidung eines nunmehr zuständigen Senats über die Anhörungsrüge gegen ein

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16
    Die Anhörungsrügen, über die der Senat in der Besetzung nach § 10 Abs. 3 Halbs. 2 VwGO entscheidet (BVerwG, Beschluss vom 6. November 2007 - 8 C 17.07 - juris), haben keinen Erfolg.
  • BVerwG, 22.10.2014 - 8 B 99.13

    Zu "anderen Tatsachen" beim Beweis der ungerechtfertigten Entziehung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16
    Das ist dann der Fall, wenn für den Wahrheitsgehalt der Beweistatsache nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Oktober 2014 - 8 B 99.13 - NVwZ 2015, 163 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.12.2014 - 2 BvR 514/12

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, wenn das Gericht in seiner

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16
    Das Gericht darf nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse verwerten, zu denen die Beteiligten vorher Stellung nehmen konnten (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 BvR 514/12 - NJW 2015, 1166 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.2012 - 2 BvR 1352/10

    Zu den Anforderungen des Art 103 Abs 1 GG an die Entscheidung der Zivilgerichte

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16
    Denn sie findet im Prozessrecht eine ausreichende Stütze (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.01.2014 - 6 B 60.13

    Abgrenzung eines Vereins von Versammlungen oder ähnlich lockeren

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2016 - 1 A 1.16
    Ob die innere Organisation einer Vereinigung so beschaffen ist, richtet sich angesichts der vielfältigen Möglichkeiten, in denen Vereine eine organisierte Willensbildung organisieren und zur Grundlage ihrer Aktivitäten machen können, nach den konkreten Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 2014 - 6 B 60.13 - juris Rn. 12).
  • VGH Bayern, 26.10.2016 - 9 NE 16.1860

    Erfolglose Anhörungsrüge mangels Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Soweit der Senat die Antragsbefugnis des Antragstellers verneint hat, liegt auch keine Überraschungsentscheidung vor, weil er damit keinen nicht erörterten und thematisierten Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, B. v. 9.9.2016 - 9 B 78.15 - juris Rn. 4 m. w. N. und BVerwG, B. v. 18.3.2016 - 1 A 1.16 - juris Rn. 2).

    Dementsprechend stellt die Anhörungsrüge keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, B. v. 18.3.2016 - 1 A 1.16 - juris Rn. 2).

  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 ZB 14.30433

    Glaubhafter Vortrag im Rahmen des Asylverfahrens - Darlegung posttraumatischer

    Voraussetzung hierfür wäre, dass das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (vgl. BVerwG, B.v. 9.9.2016 - 9 B 78.15 - juris Rn. 4 m.w.N.; BVerwG, B.v. 18.3.2016 - 1 A 1.16 - juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2021 - 19 B 1591/21

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 1 A 1.16 -, juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 1. September 2021 - 19 B 1371/21 -, juris, Rn. 8 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 9. April 2021 - 9 ZB 21.30361 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.2021 - 19 B 1371/21

    Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz bei einer Nichaufnahme an einer Schule

    BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 1 A 1.16 -, juris, Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 9. April 2021 - 9 ZB 21.30361 -, juris, Rn. 3.
  • VG Frankfurt/Oder, 01.07.2016 - 5 K 16/14

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windkraftanlage

    Die Klägerin stellt ihren Antrag daher ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts "aufs Geratewohl" bzw. "ins Blaue hinein" (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 1 A 1/16, 1 A 1/16 (1 A 3/15), Beschluss vom 12. August 1997 - 8 B 165.97; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Mai 2012 - 2 BvR 1352/10).
  • VG Köln, 23.06.2022 - 13 K 1562/19

    Passagen aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes, in denen der

    Aus dem klägerischen Vortrag folgen keine tatsächlichen, auch nur eine Vermutung rechtfertigenden Anhaltspunkte, "vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 18. März 2016 - 1 A 1/16 -, juris Rn. 5 m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - 19 B 1910/21

    Abgrenzung einer Anhörungsrüge von einem Rechtsbehelf mit Rügen der inhaltlichen

    BVerwG, Beschlüsse vom 23. August 2021 - 4 C 2.21 -, juris, Rn. 2, vom 17. Februar 2020 - 4 A 6.19 -, juris, Rn. 4, und vom 18. März 2016 - 1 A 1.16 -, juris, Rn. 2; OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Oktober 2021 - 19 B 1591/21 -, juris, Rn. 9, und vom 1. September 2021 - 19 B 1371/21 -, juris, Rn. 8; Bay. VGH, Beschluss vom 9. April 2021 - 9 ZB 21.30361 -, juris, Rn. 3.
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Stellenbesetzung im Hinblick auf

    Dementsprechend stellt die Anhörungsrüge keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.2016 - 1 A 1.16 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 6 ZB 17.782

    Voraussetzungen für Vorliegen einer Überraschungsentscheidung

    Die Anhörungsrüge stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.2016 - 1 A 1.16 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 12.03.2021 - 9 ZB 21.364

    Keine mündliche Verhandlung im Zulassungsverfahren; Anhörungsrüge kein

    Dementsprechend stellt die Anhörungsrüge keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung dar (vgl. BVerwG, B.v. 18.3.2016 - 1 A 1.16 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 24.11.2016 - 9 ZB 16.1846 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2022 - 19 B 369/22

    Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig

  • VGH Bayern, 09.04.2021 - 9 ZB 21.30361

    Keine Überprüfung inhaltlicher Richtigkeit durch Anhörungsrüge

  • VGH Bayern, 08.11.2016 - 15 ZB 15.1069

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • VGH Bayern, 24.11.2016 - 9 ZB 16.1846

    Zum Umfang des rechtlichen Gehörs im verwaltungsgerichtlichen

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