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   OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10076/07   

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https://dejure.org/2007,36399
OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10076/07 (https://dejure.org/2007,36399)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.08.2007 - 1 A 10076/07 (https://dejure.org/2007,36399)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. August 2007 - 1 A 10076/07 (https://dejure.org/2007,36399)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10076/07
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 18. Dezember 1990, BauR 1991, 165 m.w.N.) anerkannt, dass es ein generelles Verbot negativer Festsetzungen nicht gibt und solche negative Zielvorstellungen der Kommune nicht von vornherein illegitim sind.

    Ob dieser - positive - Inhalt der Planung allerdings dem wahren Willen der Gemeinde entspricht oder nur vorgeschoben wird, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles und lässt sich nur anhand der konkreter Umstände des jeweiligen Einzelfalls beantworten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10076/07
    So kann sich ein Bebauungsplan sogar in Festsetzungen von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft, ohne die vom Bundesgesetzgeber vorgegebene städtebauliche Ausrichtung der gemeindlichen Bauleitplanung zu überschreiten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juli 1990, BRS 50 Nr. 101 und vom 3. Dezember 1998, BRS 60 Nr. 24).

    Zwar sind derartige Festsetzungen nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juli 1990 (BRS 50 Nr. 101) grundsätzlich möglich, weil derartige Festsetzungen auch alleiniger Inhalt des Bebauungsplanes sein können, also nicht im Zusammenhang mit durch diesen Bebauungsplan ermöglichten Eingriffen in die Natur stehen müssen.

  • BVerwG, 30.08.2001 - 4 CN 9.00

    Bauleitplanung; Erschließung; Beseitigung von Niederschlagswasser; Festsetzung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10076/07
    Zu dieser Problematik hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. August 2001 (BVerwGE 115, 77 ff.) bezogen auf eine vergleichbare Problematik ausgeführt:.
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10076/07
    Diese müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplanes die Privatnützigkeit von Grundstücken beschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000, BVerwGE 112, 41 ff.).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10076/07
    Die die Verfassungsmäßigkeit der seinerzeitigen Planerhaltungsregelung in Zweifel ziehende Kommentarliteratur knüpft an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. August 1981 (BVerwGE 64, 33 ff.) an.
  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 17.98

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Feststellung der Nichtigkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10076/07
    Vielmehr legt die Gemeinde Kraft ihrer Planungshoheit und planerischen Gestaltungsfreiheit selbst fest, welche städtebauliche Konzeption mit der Planung verfolgt wird; der Begriff der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wird durch die politischen Willensentscheidungen der Gemeinde ausgefüllt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1999, NVwZ 2000, 813).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.2005 - 1 C 10760/05
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 29.08.2007 - 1 A 10076/07
    Zur Planung befugt ist die Gemeinde schon dann, wenn sie hierfür hinreichend wichtige städtebauliche Allgemeinbelange ins Feld führen kann (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 2005 - 1 C 10760/05.OVG - m.w.N.).
  • VG Koblenz, 08.11.2010 - 4 K 623/10

    Vorausleistung auf einmalige Ausbaubeiträge bei Veranlagung einer Teilfläche

    Dies gilt ungeachtet der Tatsache, dass die betroffene Festsetzung bereits durch öffentliche Bekanntmachung im Jahr 1994 rückwirkend zum 16. August 1966 in Kraft gesetzt wurde, da derartige grundrechtsrelevante Gesetzesverletzungen nicht verfristen (vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Loseblatt-Kommentar zum BauGB, 93. Ergänzungslieferung 2009 ,§ 215 BauGB Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.08.2007 - 1 A 10076/07.OVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2007 - 1 C 10503/07

    Überprüfung der Wirksamkeit eines als Satzung beschlossenen und ortsüblich

    Zur Planung befugt ist die Gemeinde schon dann, wenn sie hierfür hinreichend wichtige städtebauliche Allgemeinbelange ins Feld führen kann (vgl. Urteil des Senats vom 29. August 2007 - 1 A 10076/07.OVG - m.w.N.).
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