Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2004 - 1 A 11393/03.OVG |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Umstellung eines ursprünglichen Verpflichtungsantrages auf einen Feststellungsantrag; Notwendigkeit der Erteilung einer landespflegerischen Genehmigung zur Auffüllung einer Weinbergsfläche an einem Hanggrundstück; ...
- Judicialis
LPflG § 6; ; LPflG § 6 Abs. 1; ; LPFlG § 4; ; LPflG § 4 Abs. 1; ; LPflG § 4 Abs. 1 Satz 2; ; LPflG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 24.01.2003 - 2 K 481/01
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2004 - 1 A 11393/03.OVG
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.09.1986 - 8 A 77/84
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2004 - 1 A 11393/03
Dieser Katalog hat aber keinen abschließenden Charakter, sondern die Aufzählung in § 4 Abs. 1 Satz 2 ist nur als Beispielskatalog zu verstehen (vgl. 8. Senat, Urteil vom 18. September 1986 - 8 A 77/84 - Louis/Engelke, a.a.O., § 4 Rdnr. 27). - FG Sachsen-Anhalt, 19.12.2001 - 2 K 285/01
Eigenheimzulagenrechtlicher Begriff der "Wohnung"; ohne abschließbare …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.2004 - 1 A 11393/03
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die beigezogenen Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten (1 Aktenordner und 2 Hefte), die Gerichtsakte 2 K 285/01.MZ sowie 1 Band mit dem Gutachten Arcadis Consult GmbH.
- OVG Saarland, 20.02.2006 - 3 W 21/05
Geländemodellierung als Eingriff in Natur und Landschaft; keine Privilegierung …
Zwar mag in der Tat nicht zuletzt mit Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 18.2.2004 - 1 A 11393/03 - NUR 2004, 539 zu § 4 Landschaftspflegegesetz Rheinland-Pfalz einiges dafür sprechen, dass die von der Antragsgegnerin in dem angefochtenen Bescheid angeführte Regelung des § 10 Abs. 2 Nr. 2 SNG, wonach als Eingriffe insbesondere gelten selbstständige Abgrabungen oder Aufschüttungen im Außenbereich ab 2 m Tiefe oder Höhe und auf einer Grundfläche von mehr als 50 m², nur dann eingreift, wenn kumulativ sowohl das Höhen- oder Tiefenmaß erreicht und das Flächenmaß überschritten ist.Ebenso wenig vermag der Senat im Verhältnis von § 10 Abs. 2 SNG zum Abs. 1 dieser Bestimmung ein Regel-/Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne zu sehen, dass Einwirkungen auf Natur und Landschaft, die keinen der in § 10 Abs. 2 SNG aufgeführten Tatbestände erfüllen, nur ausnahmsweise als Eingriff qualifiziert werden können anderer Ansicht offenbar OVG Koblenz, Urteil vom 18.2.2004 - 11 A 11393/03 - NuR 2004, 539.
- VG Saarlouis, 27.10.2005 - 5 F 18/05
Naturschutz-Geländeregulierung
Dazu enthält das vom Antragsteller vorgelegte Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 18.02.2004 - 1 A 11393/03 -, NuR 2004, 539, für den vorliegenden Fall zwar durchaus Hinweise, die allerdings weder die Einschätzung der offensichtlichen Erfolgaussicht noch der offensichtlichen Erfolglosigkeit der Widersprüche erlaubt. - VG Saarlouis, 12.09.2006 - 5 K 59/05
Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Beseitigungsverfügung.
So spricht mit Blick auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz vom 18.2.2004 (- 1 A 11393/03 -, NuR 2004, 539) zu § 4 Landschaftspflegegesetz Rheinland-Pfalz einiges dafür, dass die Regelung des § 10 Abs. 2 Nr. 2 SNG nur dann eingreift, wenn kumulativ sowohl das Höhen- oder Tiefenmaß erreicht und das Flächenmaß überschritten ist (vgl. auch OVG des Saarlandes…, Beschluss vom 20.02.2006, a.a.O).