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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2006 - 1 A 11462/05.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,19818
OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2006 - 1 A 11462/05.OVG (https://dejure.org/2006,19818)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.05.2006 - 1 A 11462/05.OVG (https://dejure.org/2006,19818)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Mai 2006 - 1 A 11462/05.OVG (https://dejure.org/2006,19818)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Feuerwehreinsatzes zur Abwehr einer Wassergefahr; Anzulegender Maßstab bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit; Abfließendes Oberflächenwasser als Auslöser einer Wassergefahr; Anwendbarkeit der Regelungen des Brandschutzgesetzes und ...

  • Judicialis

    LWG § 91; ; LWG § 91 Abs. 2; ; LWG § 91 Abs. 2 Satz 1; ; LBKG § 8; ; LBKG § 8 Abs. 2; ; LBKG § 25; ; LBKG § 25 Abs. 1; ; LBKG § 25 Abs. 1 Satz 1

  • RA Kotz

    Oberflächenwasserableitung - Unterlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ableitung von Niederschlagswasser über Privatgrundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Feuerwehr durfte Niederschlagswasser über Privatgrundstück ableiten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Feuerwehr darf Niederschlagswasser über Privatgrundstück ableiten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2006 - 1 A 11462/05
    Nicht außer Acht gelassen werden dürfen freilich solche Überlegungen, die sich nach Lage der Dinge an der Einsatzstelle jedem hätten aufdrängen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1974, NJW 1975, 207, 210).
  • VGH Hessen, 29.06.2005 - 5 UE 3736/04

    Feuerwehreinsatz; Überdimensionierung; Kostenersatz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.05.2006 - 1 A 11462/05
    Insoweit ist nämlich allgemein anerkannt, dass sich die Rechtmäßigkeit eines Feuerwehreinsatzes grundsätzlich danach beurteilt, ob die Lage aus der Sicht im Zeitpunkt der Einsatzentscheidung in vertretbarer Weise eingeschätzt worden ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 29. Juni 2005, NVwZ 2006, 108).
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