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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1988 - 1 A 2164/85 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Mai 1988 - 1 A 2164/85 (https://dejure.org/1988,21518)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.1988 - 1 A 2164/85
- BVerwG, 09.08.1988 - 2 B 108.88
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2006 - 3 LA 86/05
Dienstbezogenheit, Dienstunfall, Segeln, Sportunfall, außerdienstlicher Sport, …
Zudem ist hinsichtlich der restriktiven Auslegung des Sporterlasses durch den Beklagten festzuhalten, dass diesem bei der Einbeziehung der außerdienstlichen Sportausübung in die dienstliche Sphäre eine weite verwaltungs- und personalpolitische Gestaltungsfreiheit zukommt (BVerwG Urt. v. 13.08.1973, - VI C 26.70 - OVG NW, Urt. v. 03.05.1988, - 1 A 2164/85 -). - VG Düsseldorf, 11.05.2009 - 23 K 3714/07
Dienstunfall Kur Sonderkur Sportsonderkur Polizeibeamte …
Bei Polizeivollzugsbeamten liegt die Sportausübung innerhalb und außerhalb des Dienstes wegen der besonderen Bedeutung dieser Betätigung für die Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit als Grundlage der Polizeidienstfähigkeit im dienstlichen Interesse und ist deshalb regelmäßig materiell dienstbezogen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 3. Mai 1988 - 1 A 2164/85 -, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand März 2009, ES/C II 3.1 Nr. 25.