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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1994 - 1 A 2246/90 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 1 A 2246/90 (https://dejure.org/1994,11473)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Heilfürsorge; Anspruch auf Beihilfe
Verfahrensgang
- VG Köln, 16.08.1990 - 15 K 2877/89
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.12.1994 - 1 A 2246/90
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Braunschweig, 14.11.2019 - 11 U 85/18
Amtshaftung auf Schadensersatz wegen der Ausstellung einer unzutreffenden …
Diese gewährt den betreffenden Polizeibeamten eine kostenlose Sicherstellung ihrer ärztlichen Betreuung und ist auf die speziellen Erfordernisse ihres Dienstes ausgerichtet (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.12.1994 - 1 A 2246/90 - juris Rn. 21). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2000 - 12 A 5545/98
Anspruch eines Soldaten auf Zeit auf Übernahme von Kosten für die Durchführung …
vgl. OVG NRW, Urteil vom 16. Dezember 1994 - 1 A 2246/90 -, DÖD 1995, 234 (235). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2007 - 1 A 5162/05
Wandlung des Anspruchs eines Soldaten auf Gewährung einer …
OVG NRW, Urteil vom 16.12.1994 - 1 A 2246/90 -, ZBR 1995, 281,. - VG Münster, 14.05.2009 - 11 K 1687/08
Anspruch eines Soldaten im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung auf Ersatz von …
vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Dezember 1994 - 1 A 2246/90 -, zitiert nach Juris, dort Rdn. 21; Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 3. Juni 2004 - 1 K 2184/01 -, a. a. O., dort Rdn. 30. Ob der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht in diesem Zusammenhang durch eine entsprechende Bemessung der Dienstbezüge, durch Sachleistungen, Zuschüsse oder in sonstiger geeigneter Weise nachkommt, obliegt seiner Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit. - VG Aachen, 03.06.2004 - 1 K 2184/01
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Übernahme der weiteren Kosten …
Angesichts dieser Unterschiede können Art und Umfang der Leistungen im Rahmen der unentgeltlichen freien Heilfürsorge und der Beihilfe ohne Verstoß gegen den Gleichheitssatz unterschiedlich geregelt werden, OVG NRW, Urteil vom 16. Dezember 1994 - 1 A 2246/90 -.