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   VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11   

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VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11 (https://dejure.org/2013,16915)
VG Göttingen, Entscheidung vom 08.07.2013 - 1 A 239/11 (https://dejure.org/2013,16915)
VG Göttingen, Entscheidung vom 08. Juli 2013 - 1 A 239/11 (https://dejure.org/2013,16915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    TraffiPax Traffi Phot S mit Piezo-Vorverstärkern Robot IPV - ausnahmsweise mal beim Verwaltunsgericht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11
    Schon ein Verkehrsverstoß, der zu einer Eintragung von einem Punkt in das Verkehrszentralregister (vgl. § 4 StVG) führen würde, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs von sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Nds. OVG, Beschlüsse vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167 und vom 08.07.2005 - 12 ME 185/05 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 31a StVZO Rn. 8).
  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

    Auszug aus VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11
    Verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde schließen deshalb die Fahrtenbuchanordnung nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich war (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16, Nr. 17 zu § 31 a StVZO; Nds. OVG, Beschluss vom 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

    Auszug aus VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11
    Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt (BVerwG, Urteil vom 17.07.1986 - 7 B 234/85 -, NJW 1987, 143; OVG Münster, Urteil vom 30.11.2005 - 8 A 280/05 -, NZV 2006, 223; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.1991 - 10 S 2544/91 -, NZV 1992, 167).
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11
    Schon ein Verkehrsverstoß, der zu einer Eintragung von einem Punkt in das Verkehrszentralregister (vgl. § 4 StVG) führen würde, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs von sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Nds. OVG, Beschlüsse vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167 und vom 08.07.2005 - 12 ME 185/05 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 31a StVZO Rn. 8).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11
    Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt (BVerwG, Urteil vom 17.07.1986 - 7 B 234/85 -, NJW 1987, 143; OVG Münster, Urteil vom 30.11.2005 - 8 A 280/05 -, NZV 2006, 223; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.1991 - 10 S 2544/91 -, NZV 1992, 167).
  • OVG Niedersachsen, 08.11.2004 - 12 LA 72/04

    Erfordernis weiterer Ermittlungen zur Identität des Fahrers eines Fahrzeug, mit

    Auszug aus VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11
    Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Kraftfahrzeugführers ist insbesondere dann zu verneinen, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern erst in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft oder wenn dem Halter ein zur Identifizierung des Fahrers ausreichendes Foto vorgelegt worden ist, weil es in einem solchen Fall in erster Linie nicht auf das Erinnerungsvermögen, sondern auf das Erkenntnisvermögen ankommt (vgl. ständige Rechtsprechung, Nds. OVG, s. nur Beschlüsse vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04-, juris, und vom 14.10.2010 - 12 ME 143/10 -).
  • OVG Niedersachsen, 31.10.2006 - 12 LA 463/05

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches; Vereitelung der

    Auszug aus VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11
    Verzögerte Ermittlungshandlungen der Behörde schließen deshalb die Fahrtenbuchanordnung nicht aus, wenn feststeht, dass die Verzögerung für die unterbliebene Ermittlung des Täters nicht ursächlich war (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 25.06.1987 - 7 B 139.87 -, Buchholz 442.16, Nr. 17 zu § 31 a StVZO; Nds. OVG, Beschluss vom 31.10.2006 - 12 LA 463/05 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 10 S 2544/91

    Fahrzeughalter im Sinne des StVZO § 31a

    Auszug aus VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11
    Dies gilt regelmäßig auch dann, wenn es sich um einen erstmaligen Verstoß handelt (BVerwG, Urteil vom 17.07.1986 - 7 B 234/85 -, NJW 1987, 143; OVG Münster, Urteil vom 30.11.2005 - 8 A 280/05 -, NZV 2006, 223; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.10.1991 - 10 S 2544/91 -, NZV 1992, 167).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2005 - 12 ME 185/05

    Anordnung; Fahrtenbuchauflage; Verkehrsverstoß; wesentlicher Verkehrsverstoß

    Auszug aus VG Göttingen, 08.07.2013 - 1 A 239/11
    Schon ein Verkehrsverstoß, der zu einer Eintragung von einem Punkt in das Verkehrszentralregister (vgl. § 4 StVG) führen würde, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs von sechs Monaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 -, BVerwGE 98, 227; Nds. OVG, Beschlüsse vom 17.09.2007 - 12 ME 225/07 -, NJW 2008, 167 und vom 08.07.2005 - 12 ME 185/05 - Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl. 2009, § 31a StVZO Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.10.2013 - 10 L 4/13

    Außerdienstliches Fehlverhalten von Polizeibeamten

    Die Beiakte A mit den darin enthaltenen Lichtbildern und dem waffentechnischen Gutachten sowie die Gerichtsakten 1 A 239/11 MD betreffend den Widerruf der Waffenbesitzkarten waren Gegenstand der Berufungsverhandlung.

    Im Gegenteil hat er weiter Waffen und Munition in einer Weise vorgehalten, welche - wie das Verwaltungsgericht Magdeburg in seinem Urteil vom 24. September 2012 1 A 239/11 MD festgestellt hat, ihn als waffenrechtlich unzuverlässig ausweist und im Übrigen Anlass dazu gegeben hat, die ihm erteilten Waffenbesitzkarten zu widerrufen.

  • OVG Sachsen, 11.06.2014 - 3 A 217/13

    Fahrtenbuchauflage, Nichtanwendbarkeit der sogenannten Piezorichtlinie auf

    Nachtrag zur 1. Neufassung" zur innerstaatlichen Bauartzulassung der PTB vom 5. März 2003 erübrigen (vgl. zur Nichtanwendbarkeit der Piezorichtlinie auf IPV auch VG Göttingen, Urt. v. 8. Juli 2013 - 1 A 239/11 -, juris rn. 15).
  • VG Magdeburg, 28.02.2013 - 8 A 14/11

    Disziplinarrecht: Außerdienstliche unvorschriftsmäßige Aufbewahrung von Waffen

    Mit Urteil des Verwaltungsgerichts A-Stadt vom 24.09.2012, 1 A 239/11 MD, bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Verfügung und ging von der fehlenden Zuverlässigkeit als Voraussetzung für die Waffenbesitzkarten bei dem Beklagten aus.
  • VG Göttingen, 11.06.2019 - 1 B 447/18

    Allgemeine Beweislastregelungen; Anhörung; Anscheinsbeweis; Beweislast, Zugang

    Die Kausalität zwischen der verzögerten Anhörung und der Nichtfeststellung des Kraftfahrzeugführers ist insbesondere auch dann zu verneinen, wenn sich der Fahrzeughalter nicht bereits im Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern erst in dem sich daran anschließenden Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs auf eine fehlende Erinnerung an den Fahrzeugführer beruft (ständige Rechtsprechung, vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 08.11.2004 - 12 LA 72/04 -, juris, Rn. 5 und VG Göttingen, Urteil vom 08.07.2013 - 1 A 239/11 -, juris, Rn. 18 m. w. N.).
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