Rechtsprechung
VG Göttingen, 22.07.2010 - 1 A 25/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verantwortlichkeit des letzteingetragenen Kfz-Halters
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Nr. 1b Nds. SOG; § 6 Nds. SOG; § 64 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Nds. SOG; § 66 Abs. 1 S. 1 Nds. SOG
Möglichkeit der Heranziehung des letzteingetragenen Kfz-Halters und früheren Eigentümers eines Kfz als Zustandsstörer für die Abschleppkosten - verkehrslexikon.de
Haftung des Althalters als Störer für Kfz-Umsetzungsgebühren auch nach Verkauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Auch wer sein Auto verkauft haftet u.U. für späteren "Unsinn”
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verantwortlichkeit des letzteingetragenen Kfz-Halter
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Altfahrzeugentsorgung über eBay? - eBay-Recht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit der Heranziehung des letzteingetragenen Kfz-Halters und früheren Eigentümers eines Kfz als Zustandsstörer für die Abschleppkosten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Früherer Halter haftet für "ausgeschlachtete Karosse"
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Auch wer sein Auto verkauft, haftet u.U. für späteren Unsinn
- weka.de (Kurzinformation)
Letzter eingetragener Kfz-Halter muss Abschleppkosten für Schrottfahrzeug tragen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Hamburg, 18.02.2000 - 3 Bf 670/98
Bestehen eines kausalen Zusammenhangs zwischen einem Verhalten und dem …
Auszug aus VG Göttingen, 22.07.2010 - 1 A 25/10
Ist die durch das Abschleppen des Kraftfahrzeugs bekämpfte Gefahr mithin unabhängig von einem etwaigen Verstoß des Klägers eingetreten, fehlt es an der Ursächlichkeit dieses Versäumnisses im Sinne einer conditio sine qua non (vgl. Hamb. OVG, Urteil vom 18.02.2000 - 3 Bf 670/98 -, juris Rn.4 ff.; Becker, NZV 2001, 202, 203 f.;… Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Auflage 2005, § 27 Rn.25). - VG Braunschweig, 07.12.2005 - 6 A 121/05
Abstellung; Anhänger; Falschparker; Freihaltung; Gemeingebrauch; …
Auszug aus VG Göttingen, 22.07.2010 - 1 A 25/10
Außerdem liegt in dem Abstellen eines nicht betriebsbereiten Fahrzeuges auf der Straße ein nicht genehmigter Sondergebrauch der öffentlichen Straße i. S. d. §§ 14 Abs. 1, 18 NStrG vor (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 07.12.2005 - 6 A 121/05 -, Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit: www.dbovg.niedersachsen.de - im Folgenden: dbovg -) .
Rechtsprechung
VG Braunschweig, 19.08.2010 - 1 A 25/10 |
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 19.08.2010 - 1 A 25/10
- OVG Niedersachsen, 11.02.2011 - 8 LA 259/10