Rechtsprechung
VG Schwerin, 19.10.2005 - 1 A 2898/00 |
Verfahrensgang
- VG Schwerin - 1 A 1753/00
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2002 - 12 P 8/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 12 P 7/03
- BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 19.03
- BVerwG, 16.09.2004 - 20 F 20.03
- VG Schwerin, 19.10.2005 - 1 A 2898/00
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2008 - 2 L 63/06
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 12 P 7/03
Rechmäßigkeit eine Vorlageverweigerung aus Gründen der Geheimhaltung im …
Nach dem zu den beiden nach wie vor beim Verwaltungsgericht Schwerin anhängigen Hauptsacheverfahren 1 A 1753/00 und 1 A 2898/00 bereits ergangenen Beschluss des Senats vom 01.10.2002 (12 P 8/02 bzw. 12 P 9/02), auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, hat das Verwaltungsgericht den Beklagten durch in beiden Verfahren gleichlautend ergangene (Berichterstatter-)Verfügungen vom 04.11.2002 "gebeten" mehrere Vorgänge bzw. Akten vorzulegen.Das Verwaltungsgericht hat dem Beklagten im Verfahren 1 A 2898/00 durch (Berichterstatter-)Verfügung vom 24.02.2003 "aufgegeben", folgendes vorzulegen:.
In der Sache 12 P 8/03 (bzw. 1 A 2898/00) wird die Verbindlichkeit des gerichtlichen Verlangens durch die Verfügung vom 24.02.2003 bestätigt (wegen evtl. inhaltlicher Einschränkungen siehe unten - d -).
d) Ob das Verwaltungsgericht sein Vorlageverlangen in der Sache 1 A 2898/00 durch die nur in diesem Verfahren ergangene Verfügung vom 24.02.2003 inhaltlich in der Weise einschränken wollte, dass nicht mehr die vollständigen Vorgänge im Original vorzulegen sind, kann auf sich beruhen.
- BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 19.03
Antrag auf Erteilung einer Aussagegenehmigung für alle Vorgänge des …
Dazu gehört auch die Klage mit dem Antrag, den Beklagten zu verpflichten, ihm zum Führen seines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Schwerin VG 1 A 2898/00 eine Aussagegenehmigung für alle Vorgänge des Verfassungsschutzes, die im Zusammenhang mit der "VM-Affäre" stehen, insbesondere für die Angelegenheit "VM Martin" zu erteilen (vgl. Gerichtsakte Blatt 108 VG 1 A 1753/00 ). - BVerwG, 16.09.2004 - 20 F 20.03
Weigerung des Innenministeriums Behördenakten und Gutachten im …
Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend festgestellt, dass die Weigerung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Dezember 2002/12. März 2003, die Behördenakten betreffend den Vorgang "V Mann Martin" und das Gutachten zweier Mitarbeiter des Landes Niedersachsen in dem Verwaltungsrechtsstreit VG Schwerin VG 1 A 2898/00 vorzulegen, rechtmäßig ist. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2002 - 12 P 8/02 Zum einen geht es um Äußerungen des Beklagten anläßlich einer Pressekonferenz, über die in den Medien u.a. unter folgenden Überschriften berichtet wurde: "Versetzung soll Affäre um V-Mann beenden" - "Innenminister Timm räumt im Verfassungsschutz auf" (vgl. Blatt 10, 1 A 2898/00) und zum anderen um eine vom Kläger angestrebte Aussagegenehmigung für sich selbst.