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   VG Schwerin, 19.10.2005 - 1 A 2898/00   

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VG Schwerin, 19.10.2005 - 1 A 2898/00 (https://dejure.org/2005,31929)
VG Schwerin, Entscheidung vom 19.10.2005 - 1 A 2898/00 (https://dejure.org/2005,31929)
VG Schwerin, Entscheidung vom 19. Oktober 2005 - 1 A 2898/00 (https://dejure.org/2005,31929)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2003 - 12 P 7/03

    Rechmäßigkeit eine Vorlageverweigerung aus Gründen der Geheimhaltung im

    Nach dem zu den beiden nach wie vor beim Verwaltungsgericht Schwerin anhängigen Hauptsacheverfahren 1 A 1753/00 und 1 A 2898/00 bereits ergangenen Beschluss des Senats vom 01.10.2002 (12 P 8/02 bzw. 12 P 9/02), auf dessen Inhalt Bezug genommen wird, hat das Verwaltungsgericht den Beklagten durch in beiden Verfahren gleichlautend ergangene (Berichterstatter-)Verfügungen vom 04.11.2002 "gebeten" mehrere Vorgänge bzw. Akten vorzulegen.

    Das Verwaltungsgericht hat dem Beklagten im Verfahren 1 A 2898/00 durch (Berichterstatter-)Verfügung vom 24.02.2003 "aufgegeben", folgendes vorzulegen:.

    In der Sache 12 P 8/03 (bzw. 1 A 2898/00) wird die Verbindlichkeit des gerichtlichen Verlangens durch die Verfügung vom 24.02.2003 bestätigt (wegen evtl. inhaltlicher Einschränkungen siehe unten - d -).

    d) Ob das Verwaltungsgericht sein Vorlageverlangen in der Sache 1 A 2898/00 durch die nur in diesem Verfahren ergangene Verfügung vom 24.02.2003 inhaltlich in der Weise einschränken wollte, dass nicht mehr die vollständigen Vorgänge im Original vorzulegen sind, kann auf sich beruhen.

  • BVerwG, 26.08.2004 - 20 F 19.03

    Antrag auf Erteilung einer Aussagegenehmigung für alle Vorgänge des

    Dazu gehört auch die Klage mit dem Antrag, den Beklagten zu verpflichten, ihm zum Führen seines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Schwerin VG 1 A 2898/00 eine Aussagegenehmigung für alle Vorgänge des Verfassungsschutzes, die im Zusammenhang mit der "VM-Affäre" stehen, insbesondere für die Angelegenheit "VM Martin" zu erteilen (vgl. Gerichtsakte Blatt 108 VG 1 A 1753/00 ).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 20 F 20.03

    Weigerung des Innenministeriums Behördenakten und Gutachten im

    Das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend festgestellt, dass die Weigerung des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern vom 9. Dezember 2002/12. März 2003, die Behördenakten betreffend den Vorgang "V Mann Martin" und das Gutachten zweier Mitarbeiter des Landes Niedersachsen in dem Verwaltungsrechtsstreit VG Schwerin VG 1 A 2898/00 vorzulegen, rechtmäßig ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.10.2002 - 12 P 8/02
    Zum einen geht es um Äußerungen des Beklagten anläßlich einer Pressekonferenz, über die in den Medien u.a. unter folgenden Überschriften berichtet wurde: "Versetzung soll Affäre um V-Mann beenden" - "Innenminister Timm räumt im Verfassungsschutz auf" (vgl. Blatt 10, 1 A 2898/00) und zum anderen um eine vom Kläger angestrebte Aussagegenehmigung für sich selbst.
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