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   OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08   

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OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08 (https://dejure.org/2009,8898)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.09.2009 - 1 A 435/08 (https://dejure.org/2009,8898)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. September 2009 - 1 A 435/08 (https://dejure.org/2009,8898)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anrechnung von im vorzeitigen Ruhestand erzieltem Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung von vor dem Ruhestand erzielten Einkünften aus einer Nebentätigkeit auf die Versorgungsbezüge; Beamtenversorgungsrechtliche Behandlung eines aus der laufenden Geschäftstätigkeit zurückgezogenen Inhabers eines Gewerbebetriebs als selbstständig Erwerbstätigen ...

  • Judicialis

    BeamtVG § 53

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung von vor dem Ruhestand erzielten Einkünften aus einer Nebentätigkeit auf die Versorgungsbezüge; Beamtenversorgungsrechtliche Behandlung eines aus der laufenden Geschäftstätigkeit zurückgezogenen Inhabers eines Gewerbebetriebs als selbständig Erwerbstätigen oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.07.2009 - 2 B 53.09

    Alimentationsgrundsatz; Vorteilsausgleich; vorzeitiger Ruhestand; Anrechnung von

    Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Nichtzulassungsbeschluss vom 23.7.2009 (BVerwG, Beschluss vom 23.7.2009 - 2 B 53.09 -, juris) klargestellt, dass sich aus seiner Rechtsprechung zum Grundsatz des Vorteilsausgleichs (zuletzt zusammenfassend Urteil vom 17.12.2008 - 2 C 26.07 -, ZBR 2009, 203, 204) ergebe, dass für die Anwendung dieses Grundsatzes erforderlich, aber auch ausreichend sei, dass das Gegenseitigkeitsverhältnis von Alimentation und Dienstleistung aufgrund des vorzeitigen Wegfalls der Dienstleistungspflicht gestört sei.

    (BVerwG, Beschluss vom 23.7.2009, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 2664/05

    Erwerbseinkommen aus einem Gewerbebetrieb eines in Ruhestand versetzten Beamten

    Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08
    Zunächst ist dem Kläger darin zuzustimmen, dass das Oberverwaltungsgericht Münster in der von ihm zitierten Entscheidung (OVG Münster, Urteil vom 20.6.2007 - 21 A 2664/05 -, IÖD 2007, 213; ebenso VG München, Urteil vom 20.6.2006 - M 5 K 05.3015 -, juris) mit überzeugender Begründung dargelegt hat, dass der Begriff der "Einkünfte" infolge der unterschiedlichen Regelungsmaterien des Steuerrechts und des Beamtenversorgungsrechts in den jeweiligen Vorschriften nicht inhaltsgleich zu verstehen sei und es daher gerechtfertigt sein könne, Einkünfte, die von der Finanzverwaltung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb veranlagt worden sind, versorgungsrechtlich wie Einkünfte aus einer Kapitalanlage zu behandeln.
  • VG Saarlouis, 14.10.2008 - 3 K 282/08

    Minderung der auf Versorgungsbezüge anrechenbaren Einkünfte des Inhabers eines

    Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14. Oktober 2008 - 3 K 282/08 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07

    Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von

    Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08
    Nicht anders hat dies das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom 5.3.2009 (OVG Münster, Urteil vom 5.3.2009 - 1 A 2560/07 -, juris) gesehen, das Gegenstand der vom Bundesverwaltungsgericht durch den zitierten Beschluss zurückgewiesenen Nichtzulassungsbeschwerde war.
  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 26.07

    Allgemeine Altersgrenze; besondere Altersgrenzen; Alimentation;

    Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Nichtzulassungsbeschluss vom 23.7.2009 (BVerwG, Beschluss vom 23.7.2009 - 2 B 53.09 -, juris) klargestellt, dass sich aus seiner Rechtsprechung zum Grundsatz des Vorteilsausgleichs (zuletzt zusammenfassend Urteil vom 17.12.2008 - 2 C 26.07 -, ZBR 2009, 203, 204) ergebe, dass für die Anwendung dieses Grundsatzes erforderlich, aber auch ausreichend sei, dass das Gegenseitigkeitsverhältnis von Alimentation und Dienstleistung aufgrund des vorzeitigen Wegfalls der Dienstleistungspflicht gestört sei.
  • BVerwG, 12.06.1975 - II C 45.73

    Zur Gewährung von Urlaubsgeld bei der Anwendung der Ruhensregelung

    Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08
    Ergibt sich mithin unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung des § 53 Abs. 7 Satz 5 BeamtVG, dass für die Ruhensberechnung die positiven oder negativen Einkünfte des jeweiligen Kalenderjahres maßgeblich sind, und bestehen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung keine Bedenken an der Systemgerechtigkeit einer solchen gesetzlichen Vorgabe (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 31.3.2000 - 2 B 67.99 -, Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 10, und Urteil vom 12.6.1975 - II C 45.73 -, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1) , so besteht in diesem Zusammenhang kein höchstrichterlicher Klärungsbedarf.
  • VG München, 20.06.2006 - M 5 K 05.3015
    Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08
    Zunächst ist dem Kläger darin zuzustimmen, dass das Oberverwaltungsgericht Münster in der von ihm zitierten Entscheidung (OVG Münster, Urteil vom 20.6.2007 - 21 A 2664/05 -, IÖD 2007, 213; ebenso VG München, Urteil vom 20.6.2006 - M 5 K 05.3015 -, juris) mit überzeugender Begründung dargelegt hat, dass der Begriff der "Einkünfte" infolge der unterschiedlichen Regelungsmaterien des Steuerrechts und des Beamtenversorgungsrechts in den jeweiligen Vorschriften nicht inhaltsgleich zu verstehen sei und es daher gerechtfertigt sein könne, Einkünfte, die von der Finanzverwaltung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb veranlagt worden sind, versorgungsrechtlich wie Einkünfte aus einer Kapitalanlage zu behandeln.
  • BVerwG, 31.03.2000 - 2 B 67.99

    Vermeidung einer Doppelalimentierung aus öffentlichen Mitteln als Zweck der

    Auszug aus OVG Saarland, 16.09.2009 - 1 A 435/08
    Ergibt sich mithin unmittelbar aus der gesetzlichen Regelung des § 53 Abs. 7 Satz 5 BeamtVG, dass für die Ruhensberechnung die positiven oder negativen Einkünfte des jeweiligen Kalenderjahres maßgeblich sind, und bestehen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung keine Bedenken an der Systemgerechtigkeit einer solchen gesetzlichen Vorgabe (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 31.3.2000 - 2 B 67.99 -, Buchholz 239.1 § 53 BeamtVG Nr. 10, und Urteil vom 12.6.1975 - II C 45.73 -, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 1) , so besteht in diesem Zusammenhang kein höchstrichterlicher Klärungsbedarf.
  • BGH, 21.02.2013 - 1 StR 633/12

    Urteil gegen ehemaligen Minister des Landes Brandenburg rechtskräftig

    Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, die naturgemäß Schwankungen in ihrer monatlichen Höhe aufweisen, werden regelmäßig nicht in Monatsbeträgen erzielt, so dass bei Anwendung der Ruhensregelungen eine Zwölftelung des Jahreseinkommens zu erfolgen hat (vgl. Kazmaier in Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, 98. Lief.; § 53 Rn. 216; Schachel in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, § 53 BeamtVG Rn. 34 ; Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, BeamtVG, § 53 Rn. 183 ; für Einkünfte aus Gewerbebetrieb: OVG Saarland, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 A 435/08).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 5 LB 199/13

    Berechnung der Versorgungsbezüge eines wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand

    Dass die Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht auf der Arbeitskraft der Klägerin beruhten, sondern in erster Linie eine Kapitalanlage darstellten, ist weder vorgetragen worden noch sonst ersichtlich (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 20.6.2007 - 21 A 2664/05 -, juris Rn. 20; OVG Saarl., Beschluss vom 16.9.2009 - 1 A 435/08 -, juris Rnrn. 12 f.).

    Dies schließt eine den Gewinn eines bestimmten Geschäftsjahres mindernde Berücksichtigung von Verlusten aus vorangegangenen Jahren aus (so auch OVG Saarl., Beschluss vom 16.9.2009, a. a. O., Rnrn. 16 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 26.7.2010 - 23 K 7988/08 -, juris Rn. 18; VG Frankfurt, Urteil vom 12.4.2010 - 9 K 114/10.F -, juris Rnrn. 26, 33).

  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 268/08

    Begriff des Erwerbseinkommens im beamtenversorgungsrechtlichen Sinn;

    (BVerwG, Urteile vom 29.11.1972 - VI C 6.70 -, BVerwGE 41, 207, 211 f., vom 24.10.1984 - 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 ff., und vom 11.6.1985 - 2 C 34/83 -, BVerwGE 71, 336, 339 f.;OVG Münster, Urteil vom 20.6.2007 - 21 A 2664/05 - IÖD 2007, 213 ff.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.9.2009 - 1 A 435/08 -, amtl.
  • VG Trier, 16.09.2014 - 1 K 987/14

    Kürzung von Versorgungsbezügen; Einkünfte iSv § 53 BeamtVG

    Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (Urteil vom 16. September 2008, Az.: 1 A 435/08) folgend könne ein Verlustausgleich nicht durchgeführt werden.

    Dies schließt eine den Gewinn eines bestimmten Geschäftsjahres mindernde Berücksichtigung von Verlusten aus vorangegangenen Jahren aus (so auch OVG Saarl., Beschluss vom 16.9.2009, - 1 A 435/08 -, Rz. 16 ff.; VG Frankfurt, Urteil vom 12.4.2010 - 9 K 114/10.F -, juris Rz. 33).

  • VG Neustadt, 14.12.2009 - 3 K 278/09

    Rückforderung von Versorgungsbezügen infolge einer Anrechnung von Einkünften aus

    Der Ruhensregelung des § 53 BeamtVG liegt nach ständiger Rechtsprechung ein eigenständiger Einkommensbegriff zugrunde, der sich zwar an das Steuerrecht und dessen konkretisierende Regelungen anlehnt, der steuerrechtlichen Zuordnung zu den jeweiligen Einkunftsarten jedoch nur insoweit folgt, als dies mit der besonderen Zielsetzung des § 53 BeamtVG, namentlich mit dem Alimentationsprinzip und dem Vorteilsausgleichsgedanken, vereinbar ist (vgl. BayVGH, a.a.O., Rn. 13; HessVGH, a.a.O., Rn. 3; SaarlOVG, Beschluss vom 16. September 2009 - 1 A 435/08 -, Rn. 9; OVG NRW, Urteil vom 20. Juni 2007 - 21 A 2664/05 -, Rn. 22; alle juris).
  • VG Frankfurt/Main, 12.04.2010 - 9 K 114/10

    Verlustausgleich bei Einkünften aus unterschiedlichen selbstständigen

    Eine Berücksichtigung von Verlusten aus früheren Jahren ist damit nicht erlaubt (OVG Saarland B. 16.9.2009 - 1 A 435/08 - juris).
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