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   BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 31/76   

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BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 31/76 (https://dejure.org/1977,2063)
BAG, Entscheidung vom 29.03.1977 - 1 ABR 31/76 (https://dejure.org/1977,2063)
BAG, Entscheidung vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 (https://dejure.org/1977,2063)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 24.02.1976 - 1 ABR 62/75

    Begriff der räumlich weiten Entfernung vom Hauptbetrieb

    Auszug aus BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 31/76
    Das darf aber nicht, wie der Senat in dem Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - (= [demnächst] AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972) ausgeführt hat, zu einem unfruchtbaren Nebeneinander mehrerer in ihrem Aufgabenbereich sich überschneidender Betriebsräte und zu einer unerquicklichen, mit dem Wohl der Arbeitnehmer nicht mehr zu vereinbarenden Rivalität führen.

    Der Rechtsbegriff Betrieb wird so übernommen, wie ihn die Rechtsprechung und Rechtslehre zum alten Gesetz ausgebildet hat (Senatsbeschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - aaO).

    Mit entscheidend ist, wie der Senat in dem Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 aaO, ausgeführt hat, wo die Entscheidungen des Arbeitgebers, insbesondere im Mitbestimmungs raum, fallen.

    Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist dann unrichtig an gewandt, wenn er selbst verkannt wird, wenn gegen Denkgesetze, anerkannte Auslegungs- oder Erfahrungssätze verstoßen wird, wenn wesentliche Umstände nicht berücksichtigt sind oder wenn das gefundene Ergebnis sonst in sich widersprüchlich und damit unrichtig ist (vgl. Beschluß vom 24. Februar i976 - 1 ABR 62/75 aaO).

  • LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19

    Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich

    Unerheblich ist in diesem Zusammenhang, ob es ein "Zusammenhalt der Betriebsstätten" bzw. eine "Betriebsgemeinschaft" infolge enger Kontakte zwischen den Belegschaften gibt (vgl. BAG 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - zu III 5 der Gründe, juris) .
  • BAG, 25.09.1986 - 6 ABR 68/84

    Bildung eines einheitlichen Betriebs nach räumlichem Zusammenschluß zweier

    Nebenbetriebe im Sinne des § 4 Satz 2 BetrVG sind solche Betriebe, die organisatorisch selbständig sind, die unter eigener Leitung einen eigenen Betriebszweck verfolgen, jedoch in ihrer Aufgabenstellung auf eine reine Hilfeleistung für den Hauptbetrieb ausgerichtet sind und den dort angestrebten Betriebszweck unterstützen (BAGE 6, 140, 142 [BAG 05.03.1958 - 4 AZR 501/55] = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Geltungsbereich; BAG Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 -, aaO; BAG Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - AuR 1978, 254, 255; BAG Beschluß vom 17. Februar 1983 - 6 ABR 64/81 - BAGE 41, 403 = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser, aaO, § 4 Rz 8; Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 6; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aaO, § 4 Rz 5 und 6).

    Seine Mitarbeiter sollen vom Betriebsrat des Gesamt- oder Hauptbetriebes mitvertreten werden, um ein unfruchtbares Nebeneinanderarbeiten und unerquickliche, unfruchtbare Rivalität zu vermeiden (BAG Beschluß vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - AP Nr. 4 zu § 3 BetrVG; BAGE 14, 82 [BAG 01.02.1963 - 1 ABR 1/62] = AP, aaO; BAG Beschluß vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 - aaO; BAG Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - aaO).

  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 693/94

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernter

    Das Bundesarbeitsgericht hat demgegenüber in Entscheidungen vom 24. Februar 1976 (- 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972) und vom 29. März 1977 (- 1 ABR 31/76 - nicht veröffentlicht) bei einer Wegstrecke von ca. 45 km und in der Entscheidung vom 17. Februar 1983 (BAGE 41, 403 = AP, a.a.O.) bei einer Wegstrecke von 22 km und einer Erreichbarkeit durch jeweils gute Verkehrsverbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine "räumlich weite Entfernung" verneint bzw. die entsprechende Feststellung des Landesarbeitsgerichts nicht beanstandet.
  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 46/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten

    "Nebenbetriebe" sind nach der allgemeinen Bedeutung Betriebsstätten mit einer selbstständigen Betriebsorganisation und einer in sich geschlossenen Betriebsfunktion, die unter eigener Leitung auch einen eigenen Betriebszweck verfolgen, aber mit dem Hauptbetrieb derart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dass ihre Aufgabe sich nur als Hilfszweck für die Erreichung des im Hauptbetrieb verfolgten Zwecks darstellt (BAG, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - NZA 2007, 703, 706 Rz. 23; vom 1. April 1987-4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594; vom 29. März 1977-1 ABR 31/76 - BeckRS 1977, 00157).
  • BAG, 17.02.1983 - 6 ABR 64/81

    Betriebsratsfähigkeit eines Auslieferungslager

    Mit ihm werden für den Hauptbetrieb Hilfsfunktionen ausgeübt (vgl. BAG 6, 140, 142; BAG Beschlüsse vom 23. September 1960 - 1 ABR 9/59 - und vom 5. Juni 1964 - 1 ABR 11/63 -, AP Nr. 4 und 7 zu § 3 BetrVG; Beschluß vom 24. Februar 1976 - 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972; Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - ArbuR 1978, 254, Dietz/Richardi, aaO, § 4 Rz 6; Fitting/Auffarth/Kaiser, BetrVG, 13. Aufl., § 4 Rz 8; Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 4 Rz 5; Kammann/Hess/Schlochauer, BetrVG, § 4 Rz 5; GK-Kraft, BetrVG, 2. Bearb. 1979, § 4 Rz 21).
  • LAG Düsseldorf, 01.12.1995 - 10 TaBV 19/95

    Räumlich weite Entfernung im Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG

    »Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Betriebsstätte räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt ist (§ 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG ), ist neben den konkreten Verkehrsverhältnissen und der Zahl der in dem Betriebsteil tätigen Arbeitnehmer (vgl. LAG Köln, Beschluss v. 28.06.1988 - 2 TaBV 42/88 -, LAGE § 4 BetrVG 1972 Nr. 4; a.A. BAG, Beschluss v. 29.03.1977 - 1 ABR 31/76 -, AuR 1978, 254) auch zu berücksichtigen, ob zwischen den Mitarbeitern des Hauptbetriebes und denen in dem räumlich entfernten Betriebsteil eine echte Betriebsgemeinschaft besteht bzw. erwartet werden kann (vgl. BAG, Beschluss vom 24.02.1976 - ABR 62/75 -, EzA § 4 BetrVG 1972 Nr. 1) Ist dieses nicht der Fall, bleibt der räumlich entfernte Betriebsteil betriebsratsfähig, weil er dann weit entfernt ist im Sinne des § 4 Satz 1 Nr. 1 BetrVG .«.

    Je größer nämlich die Anzahl der dort tätigen Arbeitnehmer ist, um so schwieriger wird es, die Mitarbeiter in der Betriebsstätte von dem im Hauptbetrieb ansässigen Betriebsrat effektiv betreuen zu können, worauf zutreffend des LAG Köln (Beschluss vom 28.06.1988 - 2 TaBV 42/88 -, LAGE § 4 BetrVG 1972 Nr. 4) unter Abweichung von der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts in dessen Entscheidung vom 29.03.1977 - 1 ABR 31/76 -, AuR 1978, 254 hingewiesen hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 144/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

    "Nebenbetriebe" sind nach der allgemeinen Bedeutung Betriebsstätten mit einer selbstständigen Betriebsorganisation und einer in sich geschlossenen Betriebsfunktion, die unter eigener Leitung auch einen eigenen Betriebszweck verfolgen, aber mit dem Hauptbetrieb derart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dass ihre Aufgabe sich nur als Hilfszweck für die Erreichung des im Hauptbetrieb verfolgten Zwecks darstellt (BAG, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - NZA 2007, 703, 706 Rz. 23; vom 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594; vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - BeckRS 1977, 00157).
  • LAG Hessen, 19.01.2016 - 15 Sa 47/15

    Anspruch eines bei einem Unternehmen der Kontraktlogistik eingesetzten

    "Nebenbetriebe" sind nach der allgemeinen Bedeutung Betriebsstätten mit einer selbstständigen Betriebsorganisation und einer in sich geschlossenen Betriebsfunktion, die unter eigener Leitung auch einen eigenen Betriebszweck verfolgen, aber mit dem Hauptbetrieb derart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dass ihre Aufgabe sich nur als Hilfszweck für die Erreichung des im Hauptbetrieb verfolgten Zwecks darstellt (BAG, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - NZA 2007, 703, 706 Rz. 23; vom 1. April 1987-4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594; vom 29. März 1977-1 ABR 31/76 - BeckRS 1977, 00157).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 145/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

    "Nebenbetriebe" sind nach der allgemeinen Bedeutung Betriebsstätten mit einer selbstständigen Betriebsorganisation und einer in sich geschlossenen Betriebsfunktion, die unter eigener Leitung auch einen eigenen Betriebszweck verfolgen, aber mit dem Hauptbetrieb derart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dass ihre Aufgabe sich nur als Hilfszweck für die Erreichung des im Hauptbetrieb verfolgten Zwecks darstellt (BAG, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 7 ABR 63/05 - NZA 2007, 703, 706 Rz. 23; vom 1. April 1987 - 4 AZR 77/86 - NZA 1987, 593, 594; vom 29. März 1977 - 1 ABR 31/76 - BeckRS 1977, 00157).
  • BAG, 21.06.1995 - 2 AZR 783/94

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch ordentliche Kündigung -

    Das Bundesarbeitsgericht hat demgegenüber in Entscheidungen vom 24. Februar 1976 (- 1 ABR 62/75 - AP Nr. 2 zu § 4 BetrVG 1972) und vom 29. März 1977 (- 1 ABR 31/76 - nicht veröffentlicht) bei einer Wegstrecke von ca. 45 km und in der Entscheidung vom 17. Februar 1983 (BAGE 41, 403 = AP, a.a.O.) bei einer Wegstrecke von 22 km und einer Erreichbarkeit durch jeweils gute Verkehrsverbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine "räumlich weite Entfernung" verneint bzw. die entsprechende Feststellung des Landesarbeitsgerichts nicht beanstandet.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2015 - 7 Sa 146/15

    Anspruch auf Zahlung von Branchenzuschlägen - Tarifvertrag über Branchenzuschläge

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.12.2004 - 8 TaBV 27/04

    Bestellung eines Wahlvorstandes für abgespaltenen Betriebsteil

  • LAG Köln, 28.06.1989 - 2 TaBV 42/88

    Betriebsteil; Entfernung; Betrieb

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