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   BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73   

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https://dejure.org/1974,2149
BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73 (https://dejure.org/1974,2149)
BAG, Entscheidung vom 10.05.1974 - 1 ABR 47/73 (https://dejure.org/1974,2149)
BAG, Entscheidung vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 47/73 (https://dejure.org/1974,2149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jugendvertretung - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Nachgerücktes Ersatzmitglied - Erforderlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1974, 1206
  • DB 1974, 1020
  • DB 1974, 2162
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.11.1973 - 1 AZR 331/73

    Jugendvertretung - Beschlußfassungsrecht

    Auszug aus BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73
    Ihre Rechte und Pflichten bestehen vornehmlich im Verhältnis zum Betriebsrat und nicht unmittelbar zum Arbeitgeber..Sie kann auch nur unter Mitwirkung des Betriebsrats die von ihr in Angelegenheiten der jugendlichen Arbeitnehmer erforderlichen'Maßnahmen durchführen (vgl. Urteil vom 2o. November 1973 - 1 AZR 331/73 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, teilweise auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; sowie Beschluß vom heutigen Tage - 1 ABR 57/73 -).

    Er führt jedoch nicht zur Aufhebung und Zurückverweisung des angefochtenen Beschlusses, da das mit dem Antrag verfolgte Begehren auch bei Zuziehung dieses Beteiligten schon in den Vorinstanzen aus keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt hätte Erfolg haben können (vgl. Urteil vom 2o. November I973 - 1 AZR 331/73 - aaO).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 2o. November 1973 - 1 AZR 331/73 - (aaO) und in seinem Beschluß vom heutigen Tage - 1 ABR 60/73 -' darauf hingewiesen, daß die Jugendvertretung kein selbständiges vom Betriebsrat unabhängiges Mitbestimmungsorgan der Betriebsverfassung ist.

  • BAG, 21.06.1957 - 1 AZR 465/56

    Arbeitsfreistellung von Betriebsratsmitgliedern - Tarifvertraglich typisierende

    Auszug aus BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, ohne ausreichenden Sachvortrag der Beteiligten von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, aus welchem nicht vor getragenen Sachverhalt der Anspruch begründet sein könnte (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 6. November 1973 - l ABR 8/73 -, [demnächst] in AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, vom 13. März 1973 - 1 ABR 15/72 -, [demnächst] AP Nr. 1 zu § 2o BetrVG 1972, diese beiden Entscheidungen sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 26. Juni 1973 - 1 AZR 17o/73 [demnächst ] AP Nr. 4 zu § 2o BetrVG 1972).
  • BAG, 13.03.1973 - 1 ABR 15/72

    Offizialmaxime - Beschlußverfahren - Tatsachenvortrag des Antragstellers -

    Auszug aus BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73
    Es ist nicht Aufgabe der Gerichte für Arbeitssachen, ohne ausreichenden Sachvortrag der Beteiligten von sich aus Überlegungen darüber anzustellen, aus welchem nicht vor getragenen Sachverhalt der Anspruch begründet sein könnte (vgl. die Entscheidungen des Senats vom 6. November 1973 - l ABR 8/73 -, [demnächst] in AP Nr. 5 zu § 37 BetrVG 1972, vom 13. März 1973 - 1 ABR 15/72 -, [demnächst] AP Nr. 1 zu § 2o BetrVG 1972, diese beiden Entscheidungen sind auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt, und vom 26. Juni 1973 - 1 AZR 17o/73 [demnächst ] AP Nr. 4 zu § 2o BetrVG 1972).
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 60/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung -

    Auszug aus BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 2o. November 1973 - 1 AZR 331/73 - (aaO) und in seinem Beschluß vom heutigen Tage - 1 ABR 60/73 -' darauf hingewiesen, daß die Jugendvertretung kein selbständiges vom Betriebsrat unabhängiges Mitbestimmungsorgan der Betriebsverfassung ist.
  • BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 57/73

    Jugendvertreter - Schulungsveranstaltung - Beschlußfassung durch den Betriebsrat

    Auszug aus BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73
    Ihre Rechte und Pflichten bestehen vornehmlich im Verhältnis zum Betriebsrat und nicht unmittelbar zum Arbeitgeber..Sie kann auch nur unter Mitwirkung des Betriebsrats die von ihr in Angelegenheiten der jugendlichen Arbeitnehmer erforderlichen'Maßnahmen durchführen (vgl. Urteil vom 2o. November 1973 - 1 AZR 331/73 - [demnächst] AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, teilweise auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt; sowie Beschluß vom heutigen Tage - 1 ABR 57/73 -).
  • BAG, 15.05.1986 - 6 ABR 64/83

    Betriebsrat - Ersatzmitglied - Schulung - Schulungsveranstaltung - Ersatzmitglied

    Für diese Fälle hat der Betriebsrat in der Regel durch innerorganisatorische Maßnahmen Vorsorge zu treffen, daß seine Arbeitsfähigkeit gewährleistet ist (vgl. dazu BAG Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 47/73 - AP Nr. 2 zu § 65 BetrVG).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Die Vertretung der Interessen aller Arbeitnehmer einschließlich der Jugendlichen und Auszubildenden gegenüber dem Arbeitgeber obliegt ausschließlich dem Betriebsrat, so daß die Teilnahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters an einer Schulungsveranstaltung der Beschlußfassung durch den Betriebsrat bedarf (BAGE 25, 394, 396 f. = AP Nr. 1 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe; Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 47/73 - AP Nr. 2 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe; Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 57/73 - AP Nr. 3 zu § 65 BetrVG 1972, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 31/94

    Schulung für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

    In einem solchen Falle können sie vom Betriebsrat gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zur Teilnahme an erforderlichen Schulungs- und Bildungsveranstaltungen entsandt werden (BAGE 52, 73 = AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG 1972; vgl. auch schon BAG Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 47/73 - AP Nr. 2 zu § 65 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße

    Die Durchführung dieser Beschlüsse erfordert jedoch im jedem einzelnen Fall die Einschaltung des Betriebsrats, wie sich aus § 67 Abs. 2 BetrVG ergibt (BAG, 20.11.1973 - 1 AZR 331/73 - AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 1; BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 47/73 - AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 2; BAG, 10.05.1974 - 1 ABR 57/73 - AP BetrVG 1972 § 65 Nr. 3; BAG, 20.02.1986 - 6 ABR 25/85 - AP BetrVG 1972 § 63 Nr. 1; BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41; BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 42; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG, 24. Aufl., § 65 Rn. 19; GK/Oetker, BetrVG, 8. Aufl., § 65 Rn. 58 und 61 sowie vor § 60 Rn. 27 f; Richardi/Annuß, BetrVG, 11. Aufl., § 70 Rn. 28 und § 65 Rn. 45; ErfK/Eisemann/Koch, 9. Aufl., § 65 BetrVG Rn. 13; Henssler/Willemsen/Kalb/Schrader, Arbeitsrecht, Komm., 3. Aufl., § 65 BetrVG Rn. 18 m.w.N.).
  • BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 39/86

    Anspruch eines Mitglieds des Wirtschaftsausschusses auf Lohnzahlung für die Zeit

    Für solche Fälle hat der Betriebsrat regelmäßig anderweitig Vorsorge für die Aufrechterhaltung seiner Arbeitsfähigkeit zu treffen (BAG Beschluß vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 47/73 - AP Nr. 2 zu § 65 BetrVG 1972 = DB 1974, 2162).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 11 TaBV 1626/16

    Notwendigkeit der Schulung von Betriebsratsmitgliedern

    Denn diese stehen bis zum endgültigen Nachrücken außerhalb des BetrVG und haben grundsätzlich keinen Schulungsanspruch (BAG, Beschluss vom 10. Mai 1974 - 1 ABR 47/73 - AP Nr. 2 zu § 65 BetrVG 1972 = BB 1974, 1206 ).
  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 14.09.2006 - 5 BVGa 28/06

    Berechtigung des Betriebsrats zur Entsendung eines Ersatzmitglieds zu einer

    In Abweichung und Weiterentwicklung von der durch den Arbeitgeber zitierten Rechtsprechung des BAG aus dem Jahr 1974 (1 ABR 47/73) kann der Betriebsrat nach aktueller Rechtsprechung des BAG aber ein Ersatzmitglied zu einer Schulungsveranstaltung entsenden, wenn dies im Einzelfall zur Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats erforderlich ist (BAG 7 ABR 32/00 vom 19.09.2001).
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